5 Jahre Haft drohen, wenn die Kammer nicht von einem minder schweren Fall ausgeht: Drogenhändler vor Gericht

4. Januar 2018 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Einem im Mai 1985 geborenen Angeklagten werden versuchter unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Besitz und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Mai 2017 im Internet Ecstasy-Tabletten und Heroin bestellt haben, welches ihm per Post zugeschickt werden sollte. Das an seine Anschrift in Halle adressierte Päckchen sei aber von der Polizei abgefangen worden. In der Wohnung des Angeklagten seien dann 52 Gramm Heroin gefunden worden, darüber hinaus zahlreiche EcstasyTabletten sowie Cannabis-Produkte wie auch Bargeld und auch ein Reizstoffsprühgerät, was der Anklage zufolge den Schluss zulasse, der Angeklagte habe mit diesen Betäubungsmitteln gehandelt. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, allerdings angegeben, er habe einige der Betäubungsmittel für einen Freund aufbewahrt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder schweren Fall ausgeht.

Prozessbeginn ist am 26.01.18 um 09:30 am Landgericht Halle, Raum 187

 

(Quelle: Pressestelle LG Halle, Ehm)

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