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- Dieses Thema hat 18 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 3 Monaten von Anonym.
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26. Januar 2017 um 22:50 Uhr #281147
Da habe ich mich schon gewundert, als Stadtrat Schachtschneider im TOP „Mündliche Anfragen“ der gestrigen Stadtratssitzung die Stadtverwaltung fragte, wann die Schulen wieder Leitern bekommen. Es ging aber nicht um Schulleiter, die die Schulen leiten, sondern um Schulleitern, auf die man steigen kann. Z.Zt. können die Hausmeister in den Schulen mangels Leiter nicht mal eine Glühbirne auswechseln, höchstens mittels Räuberleiter.
26. Januar 2017 um 22:58 Uhr #281149Mit anderen Worten: mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten machen den Schuldienst nicht attraktiv.
27. Januar 2017 um 08:30 Uhr #281166Wie in Buna vor der Wende: Da hatten Handwerker auch Mühe, einen Zollstock zu bekommen, den sie für ihre Arbeit brauchten!
Oder noch kürzer: Wie in der Mode- es wiederholt sich alles! 🙂
Ursache ???27. Januar 2017 um 09:26 Uhr #281167Hallespektrum hat sich ein wenig erkundigt. Die Schulleitern wurden im vorigen Jahr eingesammelt, um sie gem. Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen.
Es muss dann ein befähigter Leiterprüfer zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV tätig werden, denn in der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist.
Die Schulleiter warten nun schon länger auf die Rückkehr ihrer Schulleitern, die an unbekanntem Ort auf diese Leiterprüfung warten, solange müssen sich die Schulhausmeister mit Räuberleitern behelfen.27. Januar 2017 um 09:52 Uhr #281169@Elfriede
war ja auch schwierig, da Zollstöcke erst aus dem nichtkapitalistischen Ausland importiert werden mußten. Bei uns gab es nur Meterstäbe…
😉
27. Januar 2017 um 09:56 Uhr #281172🙂 🙂 🙂 Nur jut, dassde Bupsen nich an Barragrafn jebundn is. Awwer das gemmt velleicht noch, ’sdauert, wie alles …. 🙂
27. Januar 2017 um 10:59 Uhr #281173Was erwartet man, wo man nicht mal im Krieg ohne TÜV unterwegs sein darf oder Panzer für Schwangere tauglich sein müssen.
28. Januar 2017 um 14:17 Uhr #281218Das sind also die Probleme in den Schulen?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 3 Monaten von Setzling.
28. Januar 2017 um 14:18 Uhr #281219In einem Bereich, wo man wegen nachgewiesener Blödheit oder übertriebener Possenreißerei in die wohlverdiente Arbeitslosigkeit entlassen wird, in der freien Wirtschaft also, wäre dieses vielleicht nicht passiert. Denn entweder kann ein Hausmeister selbst einschätzen, ob eine Leiter ohne Gefahr des Genickbruchs benutzbar ist oder er kann nicht Hausmeister sein.
Der Verursacher des entsprechenden Erlasses sollte zum Bewerfen mit faulem Gemüse freigegeben werden.
28. Januar 2017 um 15:12 Uhr #281222Nächstens werden auch die Stühle in den Schulen von einem Stuhlprüfer mit Stuhlsitzprüfungsberechtigung geprüft.
29. Januar 2017 um 08:19 Uhr #281238in der freien Wirtschaft also, wäre dieses vielleicht nicht passiert
Du irrst dich. Dort werden Leitern genauso geprüft und es geht nicht danach, was ein Mitarbeiter für ein Gefühl im Bauch hat.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/15496- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 3 Monaten von farbspektrum.
29. Januar 2017 um 09:22 Uhr #281240„Voraussetzung dafür, dass ein Handwerker Leitern und Tritte prüfen darf ist also, dass bei ihm die vom Arbeitgeber festgelegten Voraussetzungen, ggf. als befähigte Person, vorliegen.
Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheits und des Betriebsarztes auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung treffen.“
Arbeitgeber der schulischen Hausmeister ist die Stadt, offenbar hat die Stadt als Arbeitgeber noch keinen befähigten Leiterprüfer gefunden.29. Januar 2017 um 17:28 Uhr #281258Wenn eine einfache Leiter zu etwas hochkomplexen und gefährlichen gemacht wird, ist es kein Wunder, dass alles so zäh und zum Teil auch teuer ist (die Prüfung findet ja wohl nicht zum Nulltarif statt).
Und die Prüfer,gewährleisten auch keine Sicherheit (gewährleisten im Sinne von Haftung, siehe Urteil des Berufungsgerichts Industriesilikon in Brustimplantaten . Was ist, wenn die Leiter den Prüfer über ihren Zustand täuscht?
Und kann jemand Hausmeister sein und ohne Gefahr für Schüler, Lehrer und Gebäude eine Glühlampe wechseln, der nicht in der Lage ist einzuschätzen, ob der Schritt auf die Leiter, dank schlechten Zustands derselben, ein hochriskantes Unterfangen ist.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 3 Monaten von Setzling.
29. Januar 2017 um 19:00 Uhr #281309Leitern an Schulen sind noch das geringste Problem. In Schulen werden die Fenster zugeschraubt und Brandschutz gibt es fast nur an PPP Schulen. Mit den paar Kröten im Haushalt werden wahrscheinlich noch nicht mal diese Auflagen erfüllt werden können. Deshalb kann der OB auch nicht in eine Aula inverstieren. Bildung verwalten heißt im reichen Deutschland Mangel verwalten.
30. Januar 2017 um 08:58 Uhr #281340Das Geld wird für die Aufrüstung gebraucht.
30. Januar 2017 um 09:14 Uhr #281341Nach heutigen Brandschutzbestimmungen gab es in der DDR gar keinen Brandschutz, ein Glück, dass wir das überlebt haben.
30. Januar 2017 um 12:01 Uhr #281360
AnonymDer Brandschutz in der DDR war an vielen Stellen deutlich strenger als der heutige. Vor allem wurden die Vorgaben auch umgesetzt, ohne Rücksicht auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
30. Januar 2017 um 12:15 Uhr #281362Die heute geforderten Feuerleitern in in Kitas und Schulen gab es aber damals m.W. nicht.
30. Januar 2017 um 12:38 Uhr #281363
AnonymUnd dennoch gab es sie.
Allerdings haben sich ein, zwei Gegebenheiten in den letzten 30 Jahren auch geändert. Solarmodule auf den Dächern, die Elektroinstallation insgesamt, Dämmmaterial an den Fassaden usw. – es gibt sehr viel, was heutige Brandschutzbestimmungen von früheren abweichen lässt.
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