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23. Mai 2016 um 16:45 Uhr #250307
Seit drei Jahren bietet der nördliche Teil der Halle-Saale-Schleife, ab der Abzweigung „an der wilden Saale“, ein Bild der Verwüstung. Der Belag ist
[Der komplette Artikel: Wiederherstellung der Halle-Saale-Schleife aus Flutmitteln?]23. Mai 2016 um 18:03 Uhr #250308Diese Straße ist für den allgemeinen Verkehr absolut nebensächlich, außer natürlich für Raser, die da mal ne schnelle Runde drehen wollten… es gibt andere verbindungen, die wichtiger sind…
23. Mai 2016 um 19:51 Uhr #250309Die Straße ist für die Bewohner der Gated Area, die selbsternannte Elite, wichtig. Deshalb macht Schlaumeier Heiwu immer so viel Wind.
23. Mai 2016 um 21:11 Uhr #250310Die Straße ist selbstverständlich vollkommen überbewertet, das findet die „selbsternannte Elite“ jedenfalls auch. Ohne die Strasse muss man sich auch keine Gedanken mehr um die Peißnitzbühne machen. Die Besucher dieser Gated Area nutzen bekanntlich alle seit je her das ausgeklügelte Park&Ride-System, das ja für solche Großveranstaltungen bestens ausgewiesen ist.
23. Mai 2016 um 21:38 Uhr #250311Wenn dieSaale dort ne Schleife macht, ist das Hochwassergeld gut angelegt. So als Polderauslauf. 😉
23. Mai 2016 um 23:18 Uhr #250312
AnonymUnd ansonsten, insbesonere an Wochenenden und Feiertagen ist weit und breit kein Mensch und kein (Kraft)Fahrzeug auf der Peißnitz zu sehen. Nur diese schrecklichen Bewohner der Gated Area. Wieviel Autos haben die eigentlich?
Die Straße ist m.E. völlig überflüssig!24. Mai 2016 um 09:11 Uhr #250313Die Straße war vor allem für Radfahrer eine gern genutzte Verbindung zwischen Innenstadt und Weinbergcampus.
Ich bin gespannt, wie die Beschädigung durch die Flut nachgewiesen werden soll.24. Mai 2016 um 10:17 Uhr #250320Es geht doch den Gutsherren nicht um die Straße, es geht darum, diesen Satz unterzubringen:“Drei Jahre nach der Zerstörung durch rechtswidrigen Deichbau“.
24. Mai 2016 um 10:24 Uhr #250321Ich bin jetzt mal Pressesprecher des OB und beantworte die Frage wie folgt:
Es war Gefahr im Verzug, deshalb musste der OB als Hochwasser-Katastrophenleiter sofort einen neuen Deich zur Verteidigung von Halle-Neustadt bauen lassen, dazu mußte die Straße aufgerissen werden. Es war also eine Hochwasserfolge und die Straße muss auch mit Hochwassermitteln wieder repariert werden.
24. Mai 2016 um 10:30 Uhr #250322Wieweit ist eigentlich das 20.000€-Gutachten gediehen?
Gibt es nächstes Jahr wieder Geld für ein Kinderchorfestival?24. Mai 2016 um 10:43 Uhr #250326es geht darum, diesen Satz unterzubringen:“Drei Jahre nach der Zerstörung durch rechtswidrigen Deichbau“.
das mag die bitter erscheinen, aber entspricht nun mal den Tatsachen.
24. Mai 2016 um 10:51 Uhr #250328Nein, nicht den Tatsachen, einem Richterspruch. Das wollen wir doch mal fein säuberlich trennen.
24. Mai 2016 um 11:06 Uhr #250329
AnonymStellt denn ein Richter nicht die Rechtmäßigkeit bzw. -widrigkeit fest? Meistens sogar fein säuberlich.
24. Mai 2016 um 12:09 Uhr #250343Stellt denn ein Richter nicht die Rechtmäßigkeit bzw. -widrigkeit fest? Meistens sogar fein säuberlich.
Nicht so: Farbi 2016
24. Mai 2016 um 12:18 Uhr #250345Wolli, du sagst also, wenn der OB noch mehr zerstört hätte, könnte man heute noch mehr schön neu wieder aufbauen, mit Steuermitteln.
Der Trottel, warum hat er nicht noch mehr zerstört. Das kann man ihm dann also anlasten.24. Mai 2016 um 12:20 Uhr #250347Stellt denn ein Richter nicht die Rechtmäßigkeit bzw. -widrigkeit fest? Meistens sogar fein säuberlich.
Ach, der weltfremde Sagi wieder.
„Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, „deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind“.“
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html24. Mai 2016 um 12:27 Uhr #250349
AnonymAuch wenn für dich die Welt ganz anders aussieht als für die meisten richtigen Menschen, Strafgerichte sind an dieser Stelle nicht zuständig.
Justizirrtümer ändern auch nichts an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von Gerichtsurteilen. Und statt nach 3 Jahre alten Artikeln zu googlen, hättest du zum Beispiel auch was aktuelles, z.B. aus Sachsen anführen können. Gibt’s sogar auf deiner Lieblingsseite:
http://www.n-tv.de/politik/AfD-naher-Richter-stoppt-NPD-Forschung-article17724091.html
24. Mai 2016 um 12:33 Uhr #250351Aber Sagi, wenn Strafgerichte so viele Fehlurteile fällen, meinst du, das ist an anderen Gerichten nicht so?
Ich habe für dich etwas rausgesucht:
http://www.gesellschaftsspiele.de/logikspiele/Gerichtsurteile sind nun mal keine Naturgesetze.
24. Mai 2016 um 12:58 Uhr #250352@farbi, bleib beim Thema. Hier geht es weder um Kinderchorfeste noch um Online-Angebote für Kinderspielzeug.
24. Mai 2016 um 12:59 Uhr #250353Ach so, @farbi: Du könntest ja mal begründen, warum das Urteil ein Fehlurteil war. Kriegste bestimmt hin, und wir haben auf jeden Fall viel Spaß.
24. Mai 2016 um 13:01 Uhr #250354Aber Heinzi, Spaß haben wir doch schon durch dich und Sagi.
24. Mai 2016 um 13:23 Uhr #250357
AnonymKriegste bestimmt hin, und wir haben auf jeden Fall viel Spaß.
Nachfragen sind das farbis Kryptonit. Da läuft er grün an.
wenn Strafgerichte so viele Fehlurteile fällen, meinst du, das ist an anderen Gerichten nicht so?
Strafgerichte fällen nicht „so viele“ Fehlurteile, sondern sehr wenige. Ich meine, das ist bei anderen Gerichten auch so. Urteile an Strafgerichten haben keine Auswirkungen auf Urteile an anderen Gerichten. Strafrichter urteilen immer nur an einem Gericht. Der Rechststaat ist nicht in Gefahr. Halte dich bitte an Recht und Gesetz.
24. Mai 2016 um 13:35 Uhr #250359„Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die „Lebenslüge“ der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es „kaum falsche Strafurteile“ gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.
Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. “Sagi, vielleicht kannst mal die unterschiedliche Ausbildung von Richtern erläutern? Warum Entscheidungen in Strafsachen und Zivilsachen unterschiedlicher Qualität sein sollen.
24. Mai 2016 um 13:49 Uhr #250364
AnonymWenn der erfahrene Richter recht hat
Falls.
Sagi, vielleicht kannst mal die unterschiedliche Ausbildung von Richtern erläutern?
Das verstößt zwar gegen den farbi-Grundsatz der „eigenen Mühe“, aber ich will mal nicht so sein (wie du).
Die Ausbildung bzw. die „Befähigung zum Richteramt“ erfolgt bei allen mehr oder weniger gleich. Die Tätigkeit unterscheidet sich aber immens. Sowohl in der Qualität als auch in der Quantität. Da jeder einzelne Richter ganz tief innen drin auch noch Mensch ist, unterscheiden sich Richter wie richtige Menschen auch unterscheiden. Es gibt also „gute“ und weniger „gute“.
Entscheidungen in Strafsachen und Zivilsachen unterschiedlicher Qualität
Entscheidungen in Strafsachen und Zivilsachen unterscheiden sich nicht nur schon vom Namen her. Auch inhaltlich werden dort höchst unterschiedliche Dinge be- und verurteilt. Auch die Prozessbeteiligten sind andere. Im Zivilprozess gibt’s statt Staatsanwaltschaft und Angeklagten, Kläger und Beklagten. Grundlagen sind bei dem einen u.a. StPO und StGB, beim anderen ZPO und z.B. BGB. Da sollten auch Kellerkinder ohne Logikspiel darauf kommen, dass sich Entscheidungen in Straf- und Zivilsachen unterscheiden.
Da ist es jetzt selbst für dich kein großer Schritt mehr, festzustellen, dass Verwaltungsgerichte noch was anderes sind.
24. Mai 2016 um 16:00 Uhr #250392Sagi, du drückst dich vor der Kernfrage:
Worin besteht die unterschiedliche Qualität der Urteile?
Heißt das, dass die Richter, die gerade so durch die Prüfung gekommen sind, nur einen Job am Strafgericht bekommen?
Kannst du auch mal vernünftig auf ein Thema eingehen? -
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