Startseite Foren Halle (Saale) Grundsteuer für alte Häuser erlassen?

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  • #123610

    Wer zweifelt denn an das dort Geld verbrannt wurde ? Das passiert natürlich nicht grundlos sondern weil man ein Haus ohne entsprechende fachliche Absicherung erworben hat. (Versteigerung?)
    Nun die Repeat-Taste, ein altes Holzhaus ohne Holzgutachten zu erwerben ist grob fahrlässig und wenn man bedenkt das dort sogar das Problem BESCHRIFTET war kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    #123614

    <div class=“d4p-bbt-quote-title“>querverweis schrieb:</div>

    Das die Sanierung eines Einzeldenkmals, oder eines Hause im denkmalgeschützen Bereich nicht so viel grösser ist, wie bei einen Neubau, wie Du es hier darstellst, halte ich für ein Gerücht!

    Nun ich spreche aus Erfahrung und Du aus ? Gerüchten ? Hast Du irgend eine Erklärung wie es in Halle seit der Wende gelungen sein könnte so viele hunderte Einzeldenkmäler in überwiegend privater Hand denkmalgerecht zu sanieren ? Und noch mal für das Denkmal und den damit verbindenen Mehraufwand gibt es steuerliche Vorteile. ( die sich natürlich bei jedem individuell darstellen)

    Ich spreche aus Erfahrung, sonst würde ich nicht von den „Heinis“ beim Denkmalschutz reden, mit denen ich das zweifelhafte Vergnügen hatte. Nachdem die Baugenehmigung in der Urfassung erteilt wurde, wie gesagt 2 Jahre nach Antragstellung, haben wir die untere Denkmalschutzbehörde verklagt, die Klage gewonnen und Schadenersatz bekommen.

    Im selektivem lesen scheinst Du auch geübt zu sein, da ich klar gesagt habe, dass gegen Denkmalschutz grundsätzlich nichts einzuwenden ist, aber viele Auflagen zu streng, manche unsinnig und unnötig kostenintensiv sind.
    Was nützen Steuervorteile, wenn die die Baukosten durch Auflagen des Denkmalschutzes den finanziellen Rahmen eines privaten „Sanierers“ sprengen?

    Ich werde Dir nicht widersprechen, dass bei Einzeldenkmälern bestimmte Auflagen erfüllt werden sollten, halte aber manche detailverliebtheit des Denkmalschutzes für reine Schikane, besonders wenn es sich um nicht sichtbare Bereiche handelt.

    Damit wäre ich wieder bei meiner Kernaussage, dass Wohnraum durch staatliche Auflagen, wie auch durch die Grundsteuer immer teurer wird, der „Staat“ aber eine Mietpreisbremse fordert, damit Wohnraum bezahlbar bleibt.

    #123812

    Es ist daher immer ratsam, vor dem Erwerb eines Hauses sich über denkmalpflegerische Auflagen zu informieren.
    Ich denke da beispielsweise an die „Marktwirtschaft“, deren Sanierung für den Käufer plötzlich und unerwartet nicht zugemutet werden kann.

    #123821

    Es ist daher immer ratsam, vor dem Erwerb eines Hauses sich über denkmalpflegerische Auflagen zu informieren.
    Ich denke da beispielsweise an die “Marktwirtschaft”, deren Sanierung für den Käufer plötzlich und unerwartet nicht zugemutet werden kann.

    Ich stimme Dir vollkommen zu,dass man sich vor dem Kauf eines Hauses gut informieren sollte!

    Bei der Marktwirtschaft sehe ich es allerdings etwas anders, da ich das Haus, inklusive des eingestürzten Nebengelasses/ Hinterhaus sehr gut kenne/ kannte. So plötzlich und unerwartet war das nicht, sondern ein schleichender Verfall über Jahrzehnte, weil nichts an dem Haus gemacht wurde. Als die Kneipe noch drin war und einige Wohnungen vermietet, war der Zustand zwar offensichtlich schlecht,doch hätte das Haus noch gerettet werden können; ich habe schon Häuser in wesentlich schlechterem Zustand gesehen, die auch saniert wurden.

    Die „causa Marktwirtschaft“ ist aber ein schönes Beisiel für das Versagen des Denkmalschutzes. Anstatt Zugeständnisse bei der Sanierung zu machen und Auflagen zu lockern, lässt der Denkmalschutz es lieber zu, dass ein historisches Gebäude soweit verfällt und abgerissen werden muss.

    #123825

    Anonym

    Die Einnahmen aus Grundsteuern machen dieses Jahr ca. 25 Mio. Euro aus. Davon ist der größte Teil Grundsteuer B, also bebautes Gebiet bzw. Bauland. Sehr unwahrscheinlich, dass sich daran rütteln lässt.

    Wieviel Häuser im Paulusviertel sind denn jünger als 100 Jahre? Doch wohl nur ein geringer Teil, oder?

    Wie schon erwähnt, kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Betriebskosten umlegen. Wenn also nicht nur nur die bucklige Verwandschaft für lau in diesem Haus wohnt, übersteigen die Kosten wohl kaum die Erträge. Somit fällt ein Erlass nach §§32ff. GrStG in jedem Fall. Vom fehlenden öffentlichen Interesse mal abgesehen.

    #123834

    Diese Antwort von Pinollek kann die Stadt übernehmen, nur etwas bürokratischer formulieren.

    #123848

    @querverweis: dass „der Denkmalschutz“ gelegentlich versagt, mag sein. Aber wenn man deshalb aufgrund persönlicher, sehr spezieller Erlebnisse Verallgemeinerungen trifft, und dazu aufruft, das Kind mit dem Bade auszuschütten, wirst Du immer einen Gegner in mir finden.

    Ich bin froh, dass wir in LSA nach der Wende ein Denkmalschutzgesetz gefunden haben, das die Reste dessen, die der Banausenstaat DDR übrig gelasssen hat, vor der Willkür der Investoren wenigstens auch gerichtlich in den meisten Fällen haltbare Fragezeichen gesetzt hat.

    #123849

    P.S
    Eigentlich ist hier alles O.T. , denn der Denkmalcharakter eines Gebäudes ergibt sich nicht nur über das Kriterium „Alter“.

    Im Übrigen ist es natürlich bedauerlich, dass die Mieteinnahmen eines Hauses im Paulusviertel nicht einmal zur Bezahlung der Grundsteuer ausreiche sollen. Schon mal an Verlauf gedacht?

    #123861

    heiwu, deine verbrauchten Bundesländer waren genauso Banause… mit geschenktem Geld auf dicke Hose machen .

    #123864

    Das ist nicht ganz falsch, in der Wirtschaftswunderzeit der BRD seien mehr Baudenmale zerstört worden, als im allierten Bombenkrig, hat Bundespräsident Heinemann mal gesagt.

    #123875

    Anonym

    Nicht mehr lange, dann sind Häuser der 40er und 50er Jahre mit all ihren baulichen Mängeln auch Denkmäler…

    Und bald entscheiden Menschen, die in styroporgedämmten Plattenbauten oder pfusch-sanierten Altbauten aufgewachsen sind, was erhaltenswerte Bausubstanz ist.

    #123883

    @querverweis: dass “der Denkmalschutz” gelegentlich versagt, mag sein. Aber wenn man deshalb aufgrund persönlicher, sehr spezieller Erlebnisse Verallgemeinerungen trifft, und dazu aufruft, das Kind mit dem Bade auszuschütten, wirst Du immer einen Gegner in mir finden.

    Ich bin froh, dass wir in LSA nach der Wende ein Denkmalschutzgesetz gefunden haben, das die Reste dessen, die der Banausenstaat DDR übrig gelasssen hat, vor der Willkür der Investoren wenigstens auch gerichtlich in den meisten Fällen haltbare Fragezeichen gesetzt hat.

    Da hast Du etwas falsch verstanden, bzw. falsch interpretiert.^^ Wie ich schon erwähnte, bin ich nicht konsequent gegen den Denkmalschutz. Ganz im Gegenteil, denn auch ich bin froh, dass ich dank des Denkmalschutzgesetzes in dieser schönen Stadt lebe kann, in der eine bemerkenswerte Bausubstanz erhalten und eben nicht mit der Abrissbirne saniert wurde.

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