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10. Oktober 2014 um 12:06 Uhr #118865
AnonymVerwaltungsratsvorsitzender der BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale), Aufsichtsratsvorsitzender der HWG, Mitglied im Aufsichtsrat der GWG,
[Der komplette Artikel: CDU-Rat will Wiegands Nebeneinkünfte wissen]10. Oktober 2014 um 12:58 Uhr #118866Bürgermeister, Beigeordnete etc. ,die dienstlich Aufsichtsratsposten wahrnehmen, müssen bestimmte Vergütungen an die Stadt abgeführen, dies soll in Landesgesetzen, Beamtengesetz und weiteren Bestimmungen geregelt sein.
Diese Regelungen sollten mal für alle städtischen Unternehmen offengelegt werden.
Die Frage des Stadtrates Scholtyssek ist deshalb zu begrüßen.10. Oktober 2014 um 13:28 Uhr #118867CDU und Nebeneinkünfte, heißes Pflaster, Herr März 🙂
10. Oktober 2014 um 13:34 Uhr #118868Als nächstes will er sicher wissen, ob der Doktortitel echt ist! 😉
10. Oktober 2014 um 13:50 Uhr #118871Wollis, deine Einlassung ist nichts anderes als Polemik. Diese Anfrage soll den Oberbürgermeister kriminalisieren. Wenn Herr Scholtyseek es ehrlich meint, sollten auch alle Stadträte offenlegen, von wem sie Einkünfte beziehen. Denn wenn man nicht weiß, woher und wie viel beispielsweise ein Herr Meerheim oder Herr Krause oder ein Bönisch Geld bezieht, erst dann kann man herausbekommen, wer wem möglicherweise zu Diensten ist.
Ein kleiner Tipp an der Oberbürgermeister der Stadt Halle. Laut Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse ist der OB Mitglied und ihm stehen ebenso Antrags- und Anfragerecht zu. An der Stelle des OB würde ich ebenso eine Anfrage stellen, mit der Offenlegung aller Einkünfte und Nebeneinkünfte aller Stadträte. Wäre mal gespannt, wer von den feinen Damen und Herren Stadträten der halleschen Öffentlichkeit eine Antwort gibt.
10. Oktober 2014 um 13:57 Uhr #118872Da wäre ich sofort dafür.
Außer der Entschädigung für das Ehrenamt des Stadtrats, die allgemein bekannt ist oder bei Wolfgang Aldag prima nachgelesen werden kann, bekomme ich nichts.10. Oktober 2014 um 14:08 Uhr #118873Alle Stadträte die auch in Aufsichtsräten sitzen, sollten ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Bevor also gefordert wird, sollte selber geliefert werden.
10. Oktober 2014 um 14:11 Uhr #118874
Anonymlamour, aber gerade diese Transparenz hatte der OB doch im Wahlkampf selbst gefordert
10. Oktober 2014 um 14:39 Uhr #118875Ich gestehe, daß ich inzwischen zusätzlich noch 2 mal 18 Euro und ein paar Zerquetschte für 2 Sitzungen des Jobcenterbeirates erhalten habe. Es muss sich doch auch lohnen, dass ich, wenn auch unabsichtlich, in die Politik gegangen bin.
Peace!
10. Oktober 2014 um 15:59 Uhr #118876Reich wird man durch die paar Aufsichtsratspöstchen nicht werden. Mit der notwendigen Zeit für Vor- und Nachbereitung am Ende noch ein schlechter Stundenlohn.
Die Transparenz, die man ankündigt, sollte man selbst als erster einlösen.10. Oktober 2014 um 17:19 Uhr #118886Für ehrenamtliche Stadträte ist das klar geregelt, die Vergütungen als Aufsichtsräte in kommunalen Betrieben und Einrichtungen dürfen sie behalten und werden versteuert. So dumm werden sie nicht sein und das nicht bei der Steuerklärung anbgeben, denn das Finanzamt liest bei halle.de mit und weiß wer in welchen Aufsichtsräten sitzt und was da gezahlt wird.
Beim OB ist das anders, der ist dienstlich als Hauptamtlicher geborenes Aufsichtsratsmitglied in allen kommunalen Betrieben. Der muss Geld an die Stadt abdrücken.
Der OB könnte auch in Aufsichtsräte von Betrieben berufen worden sein, die nichts mit der Stadt zu tun haben, diese Vergütungen darf er m.E. voll behalten, zu versteuern sind sie natürlich.10. Oktober 2014 um 17:45 Uhr #118892Vllt sollte Herr Scholtyssek einfach mal Google benutzen…
Nebentätigkeitsverordnung Sachsen-Anhalt:
§ 6
Ablieferungspflicht(1) Erhält ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen, die er auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, oder für ein oder mehrere Nebenämter, so hat er sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern, als sie in einem Kalenderjahr folgende Bruttobeträge übersteigen:
für Beamte in den
BesoldungsgruppenA 4 bis A 8 3700€
A 9 bis A 12 4300€
A 13 bis A 16, B 1, C 1 bis C 3, R 1 und R 2 4900€
B 2 bis B 5, C 4, R 3 bis R 5 5500€
ab B 6, ab R 6 6100€ .
Vor der Ermittlung des abzuliefernden Betrages sind von den Vergütungen Aufwendungen abzusetzen, die im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit entstanden sind für
1. Fahrkosten sowie Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 genannten Beträge,
2. die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen oder Material des Dienstherrn (einschließlich Vorteilsausgleich),
3. sonstige Hilfeleistungen und selbstbeschafftes Material.Voraussetzung ist, daß der Beamte für diese Aufwendungen keinen Auslagenersatz – auch nicht von dritter Seite – erhalten hat.
Aber ich weiss ja, das das Beauftragen der Stadtverwaltung oder Aufforderungen an den OB richtig, selber suchen aber zuviel verlangt ist. Und natürlich ist wichtiger, ob der OB 10 Euro für den Kopierer bezahlt, als z.B über die Sinnhaftigkeit eines „Rodelhügels“ in der Silberhöhe nachzudenken.
10. Oktober 2014 um 21:27 Uhr #118916@Lamour: Stadträte haben keine „Nebeneinkünfte“, sondern leben in der Regel von ihrem eigentlichen Beruf. Die Nebenttigkeit ist die Stadtratsarbeit und ist ehrenamtlich, Auch wenn das nicht in Deine Vprstellungswelt passt. Dafür erhalten sie eine geringe Aufwandsentschädigung, von der aber niemand leben kann.
Ebenso wenig besteht die Gefahr, daß der OB Einkünfte aus Nebenttigkeit verschleiern kann, in die er gewissermaßen „geboren“ ist. Und dass der OB sich von städtischen
chen Unternehmen mit Nebeneinkünften bestechen ließe, halte ich grad mal für absurd.11. Oktober 2014 um 13:28 Uhr #118996Jeder Hallenser sollte das Recht haben zu wissen, von wem unsere gewählten Vertreter Einkünfte beziehen. Das gilt mittlerweile für die Landtagsabgeordneten, die ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen, ebenso die Bundestagsabgeordneten sind dazu mittlerweile verpflichtet. Wenn der OB seine Nebeneinkünfte offen sollte, sollte dies auch bei den Stadträten erfolgen. Es wäre sehr gut zu wissen, von wem beispielsweise Herr Meerheim sein Einkünfte bezieht und in welcher Höhe. Erst wenn man das weiß, kann wissen wem die Damen und Herren Stadträte verpflichtet sind. Das ist eine Frage notwendiger Transparenz. Es geht darum zu wissen, wie unabhängig unsere kommunalen Volksvertreter sibd bzw. sein können. Gerade die Kommunalpolitik ist anfällig für Korruption.
11. Oktober 2014 um 14:02 Uhr #118999“ Es wäre sehr gut zu wissen, von wem beispielsweise Herr Meerheim sein Einkünfte bezieht und in welcher Höhe“
Es geht nur um die Nebeneinkünfte, auch bei Herrn Meerheim.
11. Oktober 2014 um 14:53 Uhr #119002Bei ehrenamtlichen Stadträten sind neben den Nebeneinkünften auch die Haupteinkünfte offen zu legen, da sie ja keine in der Höhe bekannten Diäten bekommen.
11. Oktober 2014 um 15:31 Uhr #119007Nö, müssen sie nur dem Finanzamt und bestenfalls intern angeben. Oder legst du alle deine Einkünfte hier offen? W.c.
11. Oktober 2014 um 15:36 Uhr #119012Jetzt ist schon das Wort Korruption gefallen; langsam wird es spannend.
11. Oktober 2014 um 15:48 Uhr #119013Da sollten dann aber Beweise auf den Tisch, sonst ist es nur üble Nachrede.
11. Oktober 2014 um 18:07 Uhr #119020Bei ehrenamtlichen Stadträten sind neben den Nebeneinkünften auch die Haupteinkünfte offen zu legen, da sie ja keine in der Höhe bekannten Diäten bekommen.
Gibt es auch hauptamtliche Stadträte?
11. Oktober 2014 um 18:39 Uhr #119021Da isser wieder
http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-fast-zehn-jahren-friedrich-merz-uebernimmt-wieder-amt-in-bundes-cdu_id_4195922.htmlden früheren Unionsfraktionschef Friedrich Merz nennt er „ein politisches Kleinkind“.
Jetzt fehlt nur der falsche Doktor….
12. Oktober 2014 um 00:18 Uhr #119035Das Offenlegen oder öffentliches Verbreiten von Einkommen kann nach manchen Arbeitsverträgen sogar mit Kündigung sanktioniert sein…
12. Oktober 2014 um 04:11 Uhr #119069Das Offenlegen oder öffentliches Verbreiten von Einkommen kann nach manchen Arbeitsverträgen sogar mit Kündigung sanktioniert sein…
jaja, immer wenn jemand was zu verbergen hat, werden sprechverbote erteilt. dass solche bestandteile in arbeitsverträgen juristisch nicht null und nichtig sind, ist eine schande.
12. Oktober 2014 um 10:00 Uhr #119075Es wäre sehr gut zu wissen, von wem beispielsweise Herr Meerheim sein Einkünfte bezieht und in welcher Höhe.
Wo Bodo Meerheim arbeitet ist nun wirklich kein Geheimnis und auch fürjeden Hallenser zugänglich,der mindestens 2 Worte fehlerfrei bei Google eingeben kann. Gleiches gilt für viele andere Stadträte. Und wenn ich auch noch nachvollziehen kann, dass man wissen möchte von WEM sie Einkommen erhalten – was bitteschön ist an der Einkommenshöhe der Haupteinkünfte interessant? Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?
Davon abgesehen ist es schon ziemlich putzig, wenn hier anonyme Forenaccounts die absolute Transperanz fordern 😉 @l.amour, magst Du auch sagen, an welcher Stelle Dir Meerheim auf die Zehen getreten ist? Was sind Deine speziellen Interessen, wen bist Du verpflichtet? (Mir kommt das schon ziemlich persönlich vor.)
12. Oktober 2014 um 11:02 Uhr #119076Offenbar tragen hier viele Schreiber ihre Geldmittel vor sich her. Es wäre dann noch zu fragen: monatliche Kontenhöhe, welche und wieviele Konten, Aktien nicht zu vergessen, Gold usf. Im übrigen, Interessen und Neigungen hat doch wohl jeder. Wenn danach gemessen würde, dann dürfte nicht mal ein Rentner Stadtrat sein.
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