Startseite Foren Halle (Saale) Altstadt: Hausbesitzer sollen Millionen zahlen

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  • #186783

    Das würde ja nach Deinem Verständnis ebenso nicht funktionieren, weil die KfZ-Steuer nicht zweckgebunden ist.

    #186785

    Anonym

    Deswegen schrob ich:

    kann ich mich auch nicht darauf berufen

    Betonung auf „nicht“.

    #186790

    Das hat mit der Abschöpfung infolge Wertsteigerung nichts zu tun. Was du meinst, wird über die Straßenausbaubeträge abgeschöpft.

    Ich dachte es geht um die Strassenausbaubeiträge.
    Dann habe ich mich wohl leider geirrt?

    #186794

    Anonym

    große Investitionen, von denen viele etwas haben, müssen besser verteilt werden.

    OK. Nehmen wir an, „Herstellung, Anschaffung, Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage oder deren Teileinrichtungen (z.B. Fahrbahn, Geh- und Radwege, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung)“ seien große Investitionen.
    Nehmen wir weiterhin an, dass all dies in der Altstadt von Halle erfolgt ist und in Zukunft weiterhin erfolgt.
    Die Kosten dieser Investitionen müssen besser verteilt werden. Zum Beispiel, indem sie über Steuereinnahmen finanziert werden. So zahlen auch die, die nie oder höchst selten eine solche Verkehrsanlage in der halleschen Altstadt nutzen, z.B. Magdeburger (hehe!). Das ist offenbar erfolgt, denn es sind bereits etliche Bauarbeiten erfolgt. Wer hin und wieder vor die Tür geht, bekommt sowas ja mit.

    Nun – Überraschung! – reichen die Steuereinnahmen in Sachsen-Anhalt nicht aus, um neben diversen Luxusausgaben (Polizei, (Hoch-)Schulen, Verwaltung usw.) auch noch den gesamten Straßenbau (der nicht vom Bund finanziert wird) zu übernehmen. Deswegen hat man, wie in allen anderen Bundesländern auch, das Kommunalabgabengesetz geschaffen. Das hiesige ist 1996 in Kraft getreten.
    Spätestens seitdem ist bekannt, dass es sowas wie Anschluss- und Ausbaubeiträge gibt. Jeder, der gewillt ist, sich zu informieren, weiß auch, wieviel das ausmacht bzw. auf welcher Grundlage das berechnet wird.

    Wenn du dort Unrecht oder Ungerechtigkeit erkennst, bist du (hoffentlich) nicht allein. Genau, wie es Eigenschaft des Rechtsstaat ist, dass sich Bürger an Recht und Gesetz (z.B. Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Halle) halten muss, so ist es ebenfalls Merkmal des Rechtsstaats, gegen Verstöße gegen Recht und Gesetz vorgehen zu können. Geh also direkt dagegen vor, indem du klagst. Sofern du nicht oder nicht unmittelbar klagebefugt bist, weil’s dich gar nicht betrifft, kannst du als Wähler, jedenfalls aber als politische aktiver Bürger Einfluss nehmen. Das ist Arbeit, ja, aber du willst ja uch was erreichen. Geschenkt gibt’s nix, nicht mal als Immobilieneigentümer.

    #186797

    Anonym

    Es profitiert keiner davon – ausser mir – wenn ich mein Auto instand halte.

    Das ist so auch nicht ganz richtig. Wie du vielleicht weißt, müssen Kfz mindestens alle 2 Jahre zur HU, viele sogar jährlich. Mir ist es lieber, dass von den mich umgebenden Kfz, soviel wie möglich verkehrssicher sind. Und versichert. Und mit geschultem Fahrpersonal am Lenker. Aber am besten: nur die wirklich notwendigen.

    #186798

    Ich dachte es geht um die Strassenausbaubeiträge. Dann habe ich mich wohl leider geirrt?

    „Nach Ende der Sanierungsmaßnahme ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Hauseigentümer an den Kosten für die Aufwertung des Gebietes finanziell zu beteiligen und erhebt dazu Ausgleichsbeiträge. Für jedes Grundstück wird hierfür individuell ermittelt, inwieweit öffentliche Investitionen und Maßnahmen in der Nachbarschaft und im Sanierungsgebiet den Wert des jeweiligen Grundstücks beeinflusst haben.“

    Es werden keine Kosten umgelegt, sondern die Abgabe auf Grund der Wertsteigerung der Grundstücke berechnet.
    “ Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. “
    http://dejure.org/gesetze/BauGB/154.html

    #186804

    Danke.

    #189351

    Dann müßte gerechterweise die Stadt einen Ausgleich an die Grundstückseigentümer zahlen, deren Grundstück durch Nachbarschaftsbebauung, Lärm etc. entwertet wird.

    #189355

    Warum müsste das deiner Meinung nach die Stadt tun, Wolli?
    Nachbarschaftsbebauung und Lärm klingen jetzt nicht so, als dass sie von der Stadt verursacht werden.

    #189359

    Dann müßte gerechterweise die Stadt einen Ausgleich an die Grundstückseigentümer zahlen, deren Grundstück durch Nachbarschaftsbebauung, Lärm etc. entwertet wird.

    Es geht um Recht,
    nicht um Gerechtigkeit!

    #189364

    Okay, es müßte derjenige zahlen, der die Wertminderung verursacht.

    #189367

    Zum Beispiel der, der seit 15 Jahren die kl. Steinstraße mit seiner Warenanlieferungsruine verunstaltet?

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