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  • #1580

    Hat Bald-OB Wiegand wirklich öffentliche Beigeordnetenkonferenzen angekündigt? Das kann ich nicht glauben, wenn das junge Leute wie die Piraten etc. vorhaben, dann mag das ja sein, aber doch nicht ein erwachsener Mann.
    Das wird er jedenfalls schnell bleiben lassen oder er wird nach der öffentlichen Show noch eine Videokonferenz mit den Beigeordneten abhalten müssen.

    #1585

    Anonym

    Warum nicht? Magdeburg geht mit dieser Thematik viel offener um. Und Halle macht bislang lieber alles im stillen Kämmerlein.

    #1591

    Öffentliche Beigeordnetenkonferenzen machen keinen Sinn, wohl aber eine Transparenz in Beschlüssen.

    #1606

    Wie läuft das denn in Magdeburg, Enrico?
    Für euch Journalisten wäre das natürlich wunderbar, aber man muss doch mal ohne Öffentlichkeit und Journalistenohren ein Thema diskutieren dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Magdeburg anders sein sollte.

    #1609

    Natürlich gibt es Themen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert und beschlossen werden müssen. Allerdings sind diese Themen in der Minderzahl, daher sollte der Grundsatz lauten: So öffentlich und transparent wie möglich.

    In Halle (und nicht nur hier) habe ich aber den Eindruck, dass es umgekehrt gemacht wird: Die Öffentlichkeit wird nur informiert, wenn es unumgänglich ist.

    #1622

    Andererseits besteht bei öffentlichen Sitzungen immer die Gefahr, dass Dinge nur aufgrund dieser Öffentlichkeit getan werden. Um die eigene Position mitzuteilen, eine bestimmte Pose einzunehmen, oder eine bestimmte Reaktion hervorzurufen. Man spricht anders, wenn man öffentlich spricht. Und sei es nur aus Angst, sich zu blamieren.
    Alles hat seine Zeit, auch die Öffentlichkeit.
    Reimt sich. Ein bisschen.

    #1625

    Auch die Stadt ist ein Unternehmen, wo ein(e) Oberbürgermeister(in) wie ein Geschäftsführer mit den Beigeordneten (meint Abteilungsleiter) mit Recht Dinge unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren darf und muß. Auch der Stadtrat hat dafür einen nichtöffentlichen Teil.

    Wichtig ist die nachfolgende öffentliche Transparenz in den Entscheidungen.

    UND: Politikvertrauensbildend kann nur eine Bekanntgabe der Art und Weise der Entstehung einer Entscheidung sein und eine möglichgemachte namentliche/parteiliche Zuordnung im Entscheidungsergebnis.

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