Für die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum der Stadt Halle gilt m.W. folgende Regel:
Auf städtischen Gelände dürfen Kunstwerke nur mit der Zustimmung des Stadtrates aufgestellt werden, die Stadt nimmt sich aber dass Recht heraus, Kunstwerke vorübergehend für zwei Jahre ohne Zustimmung des Stadtrates aufzustellen.
Auf privatem Gelände ist die Zustimmung der Stadt oder des Stadtrates nicht notwendig.
Durch die Nixe von Bademeister Gerlang wird diese Regelung von Stadträten derzeit diskutiert und evtl. verändert. Wenn Gerlang nämlich die Nixe in die Saake stellt, haben weder Stadtrat noch Stadtein Mitspracherecht, denn die Saale gehört nicht der Stadt.
Ich bin gespannt wie es ausgeht,
Inzwischen können wir ja über einige Kunstwerke im öffentlichen Raum diskutieren.
Ich beginne mit einem Arsch ohne Ohren im Heine-Park:
Die Granathülsen am Robert-Franz-Ring, vom Künstler „Flaschengrün“ genannt, sollte das Kunstmuseum Moritzburg als Eigentümer bei sich im Burghof oder sonstwo aufstellen, aber nicht auf dieser schönen Ecke unserer Stadt. Damals war eine Zustimmung des Stadtrates noch nicht notwendig, mit mir hätte es dafür keine Zustimmung gegeben.
Das könnte Rauen verbrochen haben oder der damalige Kulturdezernent, aber wer war das 1991?
Mein Vorschlag ist, das Kunstmuseum Moritzburg aufzufordern, diese Granathülsen zu entfernen, weil der Standort für ein städtisches Kunstwerk gebraucht wird.
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