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Änderungen im Rettungsdienstgesetz: Testbetrieb für neue telemedizinische Unterstützung

Künftig können in Sachsen-Anhalt neue Konzepte für die Versorgung von Patientinnen und Patienten durch den Rettungsdienst wesentlich einfacher erprobt werden. Rechtlich wird das durch die neue Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt möglich, das der Landtag von Sachsen-Anhalt gestern verabschiedet hat. Die Klausel erlaubt demnach zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neue Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen … weiterlesen „Änderungen im Rettungsdienstgesetz: Testbetrieb für neue telemedizinische Unterstützung“

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