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Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung bis zum 26. November 2022. Das hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen. Eine Maskenpflicht für Innenräume besteht daher nicht. Auf Grundlage der sachsen-anhaltischen Eindämmungsverordnung muss im ÖPNV weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Verkehrsministerkonferenz, wie auch … weiterlesen „Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung“

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