Strafrechtliche Verwirrung zur Cannabis-Verschenkaktion

28. Juni 2024 | Soziales | Ein Kommentar

Am Mittwoch, den 26. Juni 2024, dem Weltdrogentag, fanden sich nach und nach ab ca. 14 Uhr ungefähr 200 Menschen am Leipziger Turm ein, die gern beschenkt werden wollten. Gegen 15 Uhr eröffnete Frau Saidi, Sprecherin des Deutschen Hanfverbandes, die Aktion. Beabsichtigt war, Steckis (Stecklinge) in 5×5 cm Erdtöpfen zu verschenken. So, wie es das CanG vorsieht: ohne Frucht- oder Blütenstände.

„Da die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) es jedoch als strafbar ansieht, wenn sich Steckis in Erde befinden, haben wir – in der Kürze der Zeit und dieses Umstandes – nur einige wenige „nackige“ Steckis verschenkt.“
so Frau Saidi erklärend. Direkt an Ort und Stelle konnte der Stecki in Erde eingepflanzt werden, denn das wiederum war, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, legal. Jetzt war der Stecki im persönlichen Besitz der zuvor beschenkten Person. Verschenkt werden durfte dieser Stecki jetzt nicht!

Die sich versammelnden Menschen waren sehr verständnis- und rücksichtsvoll bezüglich dieser Situation. Genauso gefreut wurde sich
über die Samen, die verschenkt wurden.

„Für uns als Veranstalter war es überwältigend, dass so viele Menschen Hanf anbauen wollen!“, so Angelika Saidi. Aufgrund der großen Nachfrage, überlegt der Deutsche Hanfverband Halle-Saalekreis, im Juli eine weitere  Verschenke-Aktion zu machen, so daß noch in diesem Jahr geerntet werden
kann“.

 

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