Hilfe für psychisch erkrankte Jugendliche: Bedarf nach SGB VIII steigt seit 5 Jahren kontinuierlich
2. November 2017 | Soziales | Keine KommentareIm Jahr 2016 wurden in Sachsen-Anhalt 995 Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (§ 35a SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe gewährt. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, stieg die Anzahl der Hilfen in den letzten 5 Jahren kontinuierlich an. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrationshelfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder des Jugendlichen.
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII |
|||
Jahr |
insgesamt |
davon |
|
männlich |
weiblich |
||
2011 |
602 |
417 |
185 |
2012 |
721 |
491 |
230 |
2013 |
805 |
574 |
231 |
2014 |
921 |
639 |
282 |
2015 |
943 |
667 |
276 |
2016 |
995 |
694 |
301 |
In den vergangenen Jahren erhielten überwiegend Knaben und junge Männer unter 27 Jahren eine Eingliederungshilfe. Über die Hälfte aller Kinder (51,5 %) war zwischen 6 und 13 Jahren alt.
Fast Dreiviertel der jungen Menschen (727) wurde in einer ambulanten bzw. teilstationären Einrichtung betreut, 260 in einer Einrichtung über Tag und Nacht und 8 bei einer Pflegeperson.
Wie die Statistiker weiter mitteilten, setzt sich die Zahl der gewährten Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen zusammen.