Auch Sachsen-Anhalt sperrt Menschen aus innerdeutschen Corona-Hotspots aus
28. Juni 2020 | Soziales | 8 KommentareEinreisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten.
Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Sachsen-Anhalt einreisen, dürfen künftig nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten.
Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde hat heute eine Regelung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus durch Beherbergungsverbote beschlossen.
Das Beherbergungsverbot<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/> tritt morgen (27. Juni) in Kraft. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Sachsen-Anhalt antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.
Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nicht aufs Spiel setzen
Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Notwendigkeit konsequenten Handelns hin, um die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nicht aufs Spiel zu setzen: „Touristen sind in Sachsen-Anhalt immer herzlich willkommen, allerdings müssen wir konsequent und wachsam sein. Die bevorstehenden Ferien und der bereits jetzt ansteigende Reiseverkehr darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen.“
Auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg oder Bayern haben ein entsprechendes Beherbergungsverbot erlassen. Die Regelung zum Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots wird anschließend in die 7. Eindämmungsverordnung integriert, die Mitte der kommenden Woche in Kraft treten wird.
Den genauen Text der Regelung finden Sie unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de<http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de>
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@hei-wu
das war kein Vergleich, das war eine Frage. Und Risikogruppe hin oder her; das darf das Gruppenmitglied doch noch immer selbst entscheiden; mit allen Vor- und Nachteilen.
Und, btw., wer legt fest, welche Straßenzüge (nicht Landkreise!) zum „Risikogebiet“ zählen? Wo ist da eine, wie auch immer geartete, Abgrenzung?
Eigentlich sollten doch Menschen aus Risikogebieten freiwillig nicht irgendwo hin fahren, um andere nicht zu gefährden.
Schulze schrieb: „Müssen die Gebrandmarkten jetzt auch einen Stofffetzen ..“
Den Vergleich finde ich daneben.
Und im Übrigen: das Virus ist nicht weg, und Deine Altersgruppe ( meine auch) gehört zur Risikogruppe.
PS. Wie wird das mit Firmen- und Dienstreisenden gehandhabt?
Müssen die Gebrandmarkten jetzt auch einen Stofffetzen auf ihrer Oberbekleidung befestigen? Und wenn ja, in welcher politisch konformen Farbe?
Die Meldung irritiert. Richtig müsste es heißen: „alle Bundesländer außer Thüringen…“
Die scheinen aber nochmal glimpflich davon gekommen zu sein.
Die armen Magdeburger!