Jobcenter Saalekreis informiert: Rentenversicherung zahlt Zuschlag zur Erwerbsminderungs­rente

2. Juli 2024 | Soziales | Keine Kommentare

Ab Juli 2024 wird an die rund drei Millionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ein Zuschlag erstmals ausgezahlt.

 

Für wen gilt diese Regelung?

Einen Anspruch auf diesen Zuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten diesen Zuschlag.

 

Wie hoch ist der Zuschlag?

Der Zuschlag beträgt bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 7,5 Prozent und bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5 Prozent.

 

Was sollte man noch wissen?

Zuschlagsberechtigte erhalten ab Mitte Juli 2024 einen Bescheid. Darin wird die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt. Zudem wird die Zahlung auf dem Kontoauszug mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.

Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Das betrifft auch den vorgenannten Zuschlag.

„Leistungsbezieher, die den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente erhalten, bitten wir im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darum, dass sie den Zuschlagsbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.

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