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  • #138286

    #redhall
    Das Löschwasser kann das Gebäude nicht verlassen.
    Der Lagerabschnitt verfügt über so genannte Löschwasserbarieren. Das Wasser muss dann abgesaugt und entsorgt werden.

    Was meinst Du mit Gewitter ?

    #138268

    Noch ein paar Fakten

    Das Lager ist 20.000 m² groß. Lediglich 3.000 m² davon sind zur Lagerung von Gefahrgütern vorgesehen.

    Das Lager wurde, anders als hier dargestellt, schon immer als Gefahrstofflager geplant und gebaut. Es erfolgt also keine Umnutzung oder Änderung.
    Die Anwohner wurden auch nicht getäuscht, da all diese Anlagen und Lagertypen bereits im Genehmigungsverfahren des Bebauungsplanes veröffentlicht wurden und von jedem eingesehen werden konnten.

    Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Und nochmal – es ist ein Industriegebiet genehmigt wurden kein Gewerbegebiet. In Industriegebieten gelten andere Bestimmungen, weil ebenda solche Anlage angesiedelt werden dürfen.

    Auch das Thema Wohnbebauung und Abstände dazu regelt der Bebauungsplan. Es werden die Abstandsklassen zu Wohngebieten eingehalten.

    Des weiteren ist auch die hallesche Berufsfeuerwehr für Gefahrguteinsätze ausgebildet und ausgerüstet. Nicht nur die Werksfeuerwehren in Bitterfeld und Schkopau.

    Auch verfügt die Lagerhalle über die modernsten Gaswarndetektoren welche sofort gefährliche Konzentrationen in der „Lagerluft“ erkennen und Frischluft zuführen bzw. einen Alarm auslösen.

    Auch ist das Gebäude nicht als „normale“ Blechlagerhalle mit Stahlträgerkonstruktion gebaut, sondern in massiver Betonbauweise. Das hat dem Unternehmen sicherlich viel mehr Geld gekostet bringt aber ein vielfaches an Sicherheit.
    Auch ist der gesamte Hallenboden als Wanne ausgebildet, so dass ein Auslaufen von Gefahrstoffen nach draußen verhindert wird.

    Auch nicht unerwähnt sein sollte, dass viele Lebensmittel auch Gefahrstoffe sind. Weichmacher für Kaugummi oder für Zahncreme zählt dazu um nur mal ein Beispiel zu nennen.

    Man darf sich wirklich nicht von der Überschrift blenden lassen. Diese klingt sehr, sehr gefährlich.
    Leider gibt es keine andere auch wenn man nur kleine Mengen lagern möchte.

    Sachliche Rückfragen versuche ich sehr gern zu beantworten.

    #134164

    ein paar Fakten

    Waschmittel ist Gefahrgut
    Deo Spray ist Gefahrgut
    Alkohol ist Gefahrgut
    Über die Lagermenge wird die Genehmigung definiert. Größere Menge = Genehmigungsverfahren

    Die Überschrift mit „sehr giftig und giftig oder brennbar“ ist für den Laien oft beängstigend.
    Jedoch gibt es keine Zwischenschritte im Verfahren. Man kann nur genehmigen oder eben nicht.

    Das Lager entspricht den neuesten baulichen Anforderungen. Es besitzt eine Betonwanne welche nach unten zusätzlich abgedichtet ist um eine Bodenkontermination zu vermeiden.
    Die Löschanlagen sind ebenfalls nagelneu. Ein 800.000 Liter Löschwassertank steht vor dem Gebäude. Des weiteren sind Schaumkanonen an der Decke welche innerhalb von ein paar Minuten das gesamte Lager automatisch mit Schaum füllen können. Dies und weitere Maßnahmen sorgen für einen größtmöglichen Schutz. Auch plant die Stadt Halle den Bau einer weiteren Feuerwache in Büschdorf um auch den zeitlichen Anforderungen des StarPark in Queis Rechnung zu tragen.

    Wer auf der Autobahn oder im Stadtverkehr schon mal neben einem Benzin-LKW mit 20.000 SuperBenzin gestanden hat, der sollte sich bewusst sein, dass ihn da nur wenige Milimeter Blech vom Gefahrgut trennen.

    Auch im Supermarkt oder im Baumarkt finden sich zahlreiche Gefahrgüter wie Waschpulver, Alkohol, Deo Spray, Bodenreinger, SpülTabs… die Liste ist unendlich lang.

    Hier wird ein Lagertyp beantragt und nicht eine Lagerung. Das Verfahren stellt u.a. fest, dass das Gebäude den behördlichen Auflagen für ein Gefahrstofflager entspricht.
    Im übrigen befindet sich das Lager in einem genehmigten Industriegebiet. Industriegebiete lassen im Gegensatz zu Gewerbegebieten solche Lagertypen zu.

    Ich hoffe ich konnte ein paar nützliche Informationen liefern.

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