Zensus 2022: Wiederholungbefragung startet in Sachsen-Anhalt

24. Mai 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Zeitgleich mit der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 wird bundesweit eine Wiederholungbefragung (WDH) durchgeführt, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Hierzu wird eine kleine Stichprobe von Haushalten, die bereits an der Haupterhebung beteiligt waren, erneut ausgewählt und von Erhebungsbeauftragten des Statistisches Landesamtes Sachsen-Anhalt befragt. Dies dient der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022.

Hierzu werden bundesweit bis maximal 4 % der Auskunftspflichtigen der Personenerhebung erneut befragt. In Sachsen-Anhalt betrifft dies 10 500 Auskunftspflichtige. Während die Koordinierung der Befragung im Rahmen der Haupterhebung durch die 38 kommunalen Erhebungsstellen übernommen wird, ist für die Durchführung der Wiederholungsbefragung in Sachsen-Anhalt das Statistische Landesamt als Erhebungsstelle verantwortlich. Die Wiederholungsbefragung wird, wie die Haupterhebung, durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mittels persönlicher Befragung durchgeführt.

Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Befragungstermin schriftlich an und führen, wie bei der Haupterhebung, ein kurzes persönliches Interview, jedoch mit weniger Fragen durch. Bei der Wiederholungsbefragung besteht ebenfalls eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.
Der Gesetzgeber hat durch § 22 des Zensusgesetzes (ZensG 2022) geregelt, dass die Zuverlässigkeit der Haushaltebefragung sowie der Befragung an Wohnheimen durch eine repräsentative Wiederholungsbefragung zu prüfen ist.

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