Bundestagswahl: stichprobenartig werden zusätzliche Wählerdaten erhoben

30. Juli 2021 | Politik | Keine Kommentare

Wie bereits bei vorangegangenen Bundestagswahlen wird auch am 26. September 2021 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) erfolgt in 95 ausgewählten Wahlbezirken Sachsen-Anhalts zusätzlich zur Feststellung des allgemeinen Wahler-gebnisses eine wahlstatistische Sonderauszählung.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert. Sie vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Wil-lensäußerung der Wählerinnen und Wähler. Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahres-gruppe) aus:

Unterscheidungsaufdruck
A.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1997 bis 2003
B.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1987 bis 1996
C.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1977 bis 1986
D.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1962 bis1976
E.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1952 bis 1961
F.
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1951 und früher
G.
weiblich, geboren 1997 bis 2003
H.
weiblich, geboren 1987 bis 1996
I.
weiblich, geboren 1977 bis 1986
K.
weiblich, geboren 1962 bis1976
L.
weiblich, geboren 1952 bis 1961
M.
weiblich, geboren 1951 und früher

Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Zudem werden die gekennzeichneten Stimmzettel erst nach der Stimmenauszählung in der Wahlnacht an das Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zur statistischen Auswertung übergeben.

Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wieder. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler daher nicht befürchten.

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