Startseite Foren Halle (Saale) Feuerwehreinsatz bei Brandmelderfehlalarm

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  • #190608

    Bei „Sags uns einfach“ wurde am 17.11. folgende interessante Frage gestellt, die von der Stadt bisher noch nicht beantwortet werden konnte:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit der Plicht zur Ausstattung von Rauchwarnmelder in Wohnungen bis zum 31.12.2015 wurde ich auf folgenden Umstand aufmerksam.
    Gemäß der Satzung der Stadt Halle über die Erhebung von Kostenersatz der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird unter dem Kostenverzeichnis Punkt 9 die Brandmeldeanlage bezeichnet und damit eine Kostenübernahme durch den jeweiligen Eigentümer bei einem Fehlalarm angezeigt. Bedeutet dieses in der Stadt Halle, dass ein Fehlalarm eines Rauchwarnmelders, welcher zu einem Feuerwehreinsatz geführt hat, kostenpflichtig für den Eigentümer oder Besitzer der Wohnungen ist? Oder wird der Rauchwarnmelder in einer Wohnung nicht als Brandmeldeanlage gesehen? Aber was meldet er dann??“

    #190614

    Es handelt sich zweifelsfrei um Brandmelder, damit erstmal Kostenpflicht ohne wenn und aber.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Brandmelder

    Wenn die Feuerwehr erscheint, während der Mieter nicht erreichbar ist und die Tür mit der Axt einschlägt, weil ein Alarmt ertönt, mithin ein Gefahrenverdacht besteht, wird der Mieter nur dann zahlen müssen, wenn der Alarm in seine Sphäre fällt. Wohl kaum wird dafür ein bloßer Fehlalarm oder eine Falschbenutzung durch den Mieter reichen.

    Für reine Fehlalarme dürfte wohl der Vermieter zahlen müssen, ist er doch für die Wartung, Instandhaltung und somit dem ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.

    #190615

    KOrrektut: Wohl kaum wird dafür ein bloßer Fehlalarm ausreichen, unter Umständen aber eine Falschbenutzung durch den Mieter.

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