Startseite › Foren › Halle (Saale) › 16 Prozent der Beschäftigen in Halle profitieren laut DGB vom Mindestlohn
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26. Dezember 2014 um 15:41 Uhr #130248
die verantwortlichkeit für ein angemessenes mindestmaß an lohnhöhe liegt bei der politik
Nein beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer. Da der Arbeitnehmer meist in einer schwachen Position ist, überlässt er das Gewerkschaften.
26. Dezember 2014 um 16:22 Uhr #130250
Anonymwenn dein eifer weiter so geht… dann ist doch ein mehrwert für die firma drin, und der muß sich auszahlen
Und wenn der Eifer sich nicht auszahlt sondern am Ende sogar weniger Lohn bleibt? Kündigen?
26. Dezember 2014 um 18:02 Uhr #130257Und wenn der Eifer sich nicht auszahlt sondern am Ende sogar weniger Lohn bleibt? Kündigen?
was wäre denn die alternative – sich fortan verar…en lassen? niemand mit würde im leib kann sich das auf dauer antun.
26. Dezember 2014 um 18:12 Uhr #130258
AnonymGut, gehen wir in kleinen Schritten voran:
Nachdem ich mich vom Verarschungsjob getrennt habe, was mache ich dann?
Bitte bedenken: ich arbeitete offensichtlich in einem Job, in dem es bisher weniger als den Mindestlohn gab. Mir stehen also hauptsächlich Arbeitsplätze zur Verfügung, die im unter(st)en Lohnniveau angesiedelt sind.
niemand mit würde im leib kann sich das auf dauer antun.
Wieviel Nachlass erhalte ich von meinem Vermieter, meinem Energieversorger, meinem Supermarkt für die Würde in meinem Leib?
26. Dezember 2014 um 18:23 Uhr #130259pinollek, ein volk von kriechern und schafen wird immer bei einer regierung von wölfen oder schlimmer enden, darum geht es. denk doch mal über den tellerrand hinaus. oder anders ausgedrückt – wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
26. Dezember 2014 um 18:29 Uhr #130260
AnonymIch denke, mein Blick geht weit über sämtliches Geschirr hinaus. Aber von purem Idealismus kann man nunmal nicht (über)leben.
wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Hast du dafür ein (anonymisiertes) Beispiel aus deinem eigenen Leben? Oder lebst du etwa auch „verkehrt“ und redest nur daher?
26. Dezember 2014 um 18:44 Uhr #130261Das Arbeitsamt wird die Arbeitnehmer auch weiterhin zwingen, jeden noch so beschis… Job anzunehmen und weiterhin die Ausbeutung mit dem Aufstocken zu fördern, oder hat jemand was davon gehört, dass das jetzt verboten ist?
26. Dezember 2014 um 18:55 Uhr #130262
AnonymDas Arbeitsamt wird die Arbeitnehmer auch weiterhin zwingen
Auch an dich die Frage: eigene Erfahrungen oder nur-mal-was-gesagt?
Ausbeutung mit dem Aufstocken
Wenn dadurch hinten das Gleiche (Einkommen) raus kommt, ist es dann noch Ausbeutung?
26. Dezember 2014 um 19:01 Uhr #130263Wenn dadurch hinten das Gleiche (Einkommen) raus kommt, ist es dann noch Ausbeutung?
ich verweise gern noch mal auf beitrag #130128 hier im thema auf seite 1.
26. Dezember 2014 um 19:19 Uhr #130265
AnonymVielen Dank für den Hinweis! Auch wenn das meine Frage nicht beantwortet. Hast du nach deinem Beitrag auch weitergelesen? #130179 scheint mir da geeignet – ist auf derselben Seite…
26. Dezember 2014 um 19:25 Uhr #130266#130179
schreibfehler? finde diesen beitrag nicht.
26. Dezember 2014 um 19:33 Uhr #130267
AnonymHoppala – #130174
26. Dezember 2014 um 20:20 Uhr #130269Hoppala – #130174
bis auf den letzten satz entspricht dieser beitrag nicht der realität.
selbstverständlich muss der aufstocker genauso „strippen“ wie der arbeitslose. der beitrag ist sogar in sich unlogisch, da der schreiber noch erwähnt, wieviel rücklagen dem antragsteller sowie seiner bedarfsgemeinschaft zustehen – um das überprüfen zu können, ist genaue rechenschaft des antragstellers, egal ob arbeitslos oder aufstocker, nötig. ebenfalls müssen sich aufstocker bewerben, kenne das zweifach aus dem bekanntenkreis.
kurz und gut, ein aufstocker ist im prinzip dem arbeitslosen gleichgestellt, wer geld beantragt, muss die hosen runterlassen und über jeden piep, auch was seine wohnungsangelegenheiten betrifft, rechenschaft ablegen. er kann nur nicht in bewerber-sinnlos-maßnahmen gesteckt werden, da er ja einen job hat.26. Dezember 2014 um 20:54 Uhr #130272
Anonymum [Rücklagen] überprüfen zu können, ist genaue rechenschaft des antragstellers … nötig.
Na, ob die Angabe, ob und wenn ja, wieviel Erspartes nun „strippen“ bedeutet? So nackig macht man sich für eine Kreditanfrage bei der Sparkasse auch. Und bei der heutigen Zinshöhe -> ab unter die Matratze.
auch was seine wohnungsangelegenheiten betrifft
Einmal im Jahr die Betriebskostenabrechnung kopieren und abgeben. Bei jedem Umzug den neuen Mietvertrag, ja, aber bei einem Umzug ist sowieso viel zu tun. Auch das ist keine „Hosen runterlassen“.
Aber immerhin hast du zwei Bekannte, die schonmal was darüber gesagt haben. Das ist wahrscheinlich mehr „eigene Erfahrung“ als hier sonst jemand vorweisen kann.
Jetzt erklär mir bitte, was ich machen soll:
1. Ich möchte mich nicht ausbeuten lassen. (Würde im Leib)
2. Ich möchte nicht aufstocken, weil es menschenverachtend und unwürdig ist. (Striptease und so)
3. Komplett vom Amt leben wär ja noch unwürdiger – obwohl mehr als nackig geht auch nicht.Wie, verdammt, ernähre ich meine Familie? (Meine Jungs haben gesagt, sie äßen sogar lieber Broccoli als Würde.)
26. Dezember 2014 um 23:15 Uhr #130281@pino
Man kann sich gewiss weiter verarschen lassen, kann weiter unbezahlt arbeiten, sollte sich aber im klaren darüber sein, daß das nicht ewig so geht und vor allem nicht honoriert wird.
In den meisten mir bekannten Fällen führt es irgendwann zu einer inneren Emigration, nur noch so zu arbeiten, daß es nicht auffällt und halbwegs vereinbar ist. Sprich, arbeite nur soviel, wie du es mit der Bezahlung vereinbaren kannst. Und für 8,50 bekommt niemand Arbeitsleistung für 10,50. Außerdem kann man mit Aufzeichnungen und Nachweisen auch immer mal Rat und Hilfe bei seiner Gewerkschaft einholen… wenn es denn keinen BR gibt26. Dezember 2014 um 23:44 Uhr #130282Na, ob die Angabe, ob und wenn ja, wieviel Erspartes nun “strippen” bedeutet? So nackig macht man sich für eine Kreditanfrage bei der Sparkasse auch. Und bei der heutigen Zinshöhe -> ab unter die Matratze.
das ist äpfel mit birnen vergleichen, auf einen spaßkassenkredit ist man nicht zwingend angewiesen, auf aufstockung schon, wenn man unter einer bestimmten einkommensgrenze liegt (es sei denn, man möchte wirklich in einem rattenloch hausen oder gleich obdachlos sein und spätestens in der mitte des monats nichts mehr zu essen haben). auf so einen vergleich kommt nur jemand, der noch nie selbst von den segnungen des jobcenters samt aller begleitumstände betroffen war.
es ist auch ein unterschied, ob ich nur einmal meine monatlichen einkünfte nachweisen muss, oder ob ich (und mit mir alle mitglieder meiner sogenannten bedarfsgemeinschaft) ständig rechenschaft über sämtliche transaktionen auf unseren konten ablegen muss, sämtliche angelegenheiten, die die Unterkunft betreffen, inkl. aller mietstreitigkeiten, nachzahlungen/ guthaben aus betriebskostenabrechnungen und all das stets und ständig und unter ständigen vorgaben des jobcenters (sprich unqualifizierten bei immobilienverwaltungsfragen), was die größe/ kosten der wohnung betrifft. glaube nicht, dass dich die spaßkasse nach der größe deiner wohnung fragt und dich gegebenenfalls zum umzug auffordert und wieviel grad du durchschnittlich im wohnzimmer hattest und dass die 30 euro, die dir wer bei ibäh für deinen alten plattenspieler bezahlt hat oder die 50 von oma für den enkel zu weihnachten voll angerechnet (also abgezogen) werden. im schlimmsten fall bekommst du bei der spaßkasse den kredit nicht und du gehst halt wieder, oder wenn du auf „strippen“ keine lust hast, lässt du es gleich bleiben. das eine tust du freiwillig, das andere musst du unfreiwillig über dich ergehen lassen, wenn du nicht verhungern willst. also nochmal, der vergleich hinkt gewaltig.
Einmal im Jahr die Betriebskostenabrechnung kopieren und abgeben. Bei jedem Umzug den neuen Mietvertrag, ja, aber bei einem Umzug ist sowieso viel zu tun. Auch das ist keine “Hosen runterlassen”.
du warst noch nie vom jobcenter abhängig, sonst wüsstest du was es wirklich bedeutet, wenn man einer solchen behörde gegenüber rechenschaftspflichtig ist. mit einfach mal „bk kopieren und abgeben“ ist es lange nicht getan.
Jetzt erklär mir bitte, was ich machen soll:
1. Ich möchte mich nicht ausbeuten lassen. (Würde im Leib)
2. Ich möchte nicht aufstocken, weil es menschenverachtend und unwürdig ist. (Striptease und so)
3. Komplett vom Amt leben wär ja noch unwürdiger – obwohl mehr als nackig geht auch nicht.Wie, verdammt, ernähre ich meine Familie? (Meine Jungs haben gesagt, sie äßen sogar lieber Broccoli als Würde.)
siehste, da sind wir wieder beim tellerrand. du schilderst hier konflikte, die du als individuum nur deshalb hast, WEIL sich die masse der deutschen das alles gefallen lässt und weil sie in der mehrzahl immer wieder die parteien wählen, die nur im sinne der vermögenden agieren und z.b. gar nicht dran denken, hartz4 endlich menschenwürdig und grundgesetzkonform zu reformieren.
wenn sich gar niemand wehren würde, dann könnest du irgendwann nicht mal mehr brokkoli kaufen, OBWOHL du mehrere jobs hast.
die sozialen errungenschaften der letzten 120 jahre sind nicht einfach vom himmel gefallen, die wurden hart erkämpft und auch für deren erhalt muss gekämpft werden.27. Dezember 2014 um 09:42 Uhr #130293
AnonymWeder zur Aufnahme eines Kredites wirst du gezwungen, noch zur Beantragung von Sozialleistungen. Deswegen wirst du auch weder in dem einen noch dem anderen Fall gezwungen, deine persönlichen Verhältnisse offenzulegen. Möchtest du hingegen etwas haben, also soll dir jemand Geld leihen oder sogar schenken, musst du auch eine Gegenleistung erbringen. Wenn dir das zu viel oder zu unwürdig ist, bitte! Es zwingt dich, wie gesagt, niemand!
ständig rechenschaft über sämtliche transaktionen auf unseren konten
Ich musste nie mit auch nur einem Kontoauszug zum Jobcenter. Allerdings kenne ich Fälle, wo nach wiederholten Mietrückständen, die das Jobcenter als Darlehen ausgeglichen hatte, um die Leistungsempfänger vor der Obdachlosigkeit zu bewahren(!), Nachweise für die Verwendung verlangt wurden. Und ja, da wird dann auch nach jedem Zahlungseingang gefragt. Und?
die 50 von oma für den enkel zu weihnachten voll angerechnet
Warum auch nicht? Die, die keine Oma (mehr) haben, bekommen auch keine 50 Euro. Alle anderen sind vielleicht cleverer und wickeln sowas in bar ab.
du schilderst hier konflikte, die du als individuum nur deshalb hast, WEIL sich die masse der deutschen das alles gefallen lässt und [blah]
Weil sich die Masse der Deutschen alles gefallen lässt, habe ich das Problem, dass ich kein Geld habe, wenn ich nicht arbeiten gehe aber auch keine Sozialleistungen beantrage.
Wow, das muss ich erst mal verdauen!
Und bitte, bitte: Was genau kann ich denn nun tun, um mich zu wehren? Es reicht schon, wenn du mir sagst, was genau DU tust. Vielleicht mache ich da einfach mit.
27. Dezember 2014 um 15:45 Uhr #130319Vielleicht mal mit deiner zuständigen Gewerkschaft sprechen, oder vorher mit dem Betriebsrat? Sich nach einer anderen Tätigkeit umtun, oder nur mal Dienst nach Vorschrift machen? Möglichkeiten gibt es viele… man muß da auch mal selbst einfalls- und initiativreich sein.
Aber eben was TUN, nicht nur den A… hinhalten zum Reintreten. Und wenn es erstmal nur das Lernen des NEINSAGENS ist…27. Dezember 2014 um 18:45 Uhr #130338
AnonymAch Schulze, du machst es aber wieder schwer.
Es geht ja laut Überschrift um Vollbeschäftigte, die vom Mindestlohn profitieren. Wir reden also über Menschen, die in sogenannten Niedriglohnjobs arbeiten und bisher offenbar weniger pro Stunde hatten. Nun stell dir vor, dass es neben großen Konzernen auch ganz kleine Buden gibt. Da ist es dann nicht so einfach zum Betriebsrat zu gehen, weil es schlicht keinen gibt. Auch Gewerkschaften sind nicht in jeder Branche vertreten. Und selbst wenn, wäre es von Vorteil, man ist dort Mitglied. Das wiederum wird man in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge. Wer nun einen Niedriglohn verdient, kann sich das vielleicht nicht leisten.
Sich nach einer anderen Tätigkeit umtun ist natürlich eine Möglichkeit (vielleicht nicht gerade Deutschlehrer). Aber auch hier: wer bisher in einem Niedriglohnjob arbeitet, ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht unter den begehrtesten Arbeitnehmern. So einfach ist da nicht mit dem Wechsel der Arbeitsstelle.
Der „Dienst nach Vorschrift“, den du meinst kann auch mal ganz schnell zur Kündigung führen. Dann bist du wieder an der Stelle: neuer Job ist nicht mal eben so, Stütze holen heißt Striptease.
Aber selbst wenn ein gieriger Kapitalistenschwein-Chef ein Einsehen hat und dann „anständig“ bezahlt – was ist mit denen, deren Chef dies nicht tut? Ob er nun nicht will oder schlichtweg nicht kann.Aber was ich von @Zirkadian und meinetwegen auch von dir wissen möchte: Was genau hast du denn bisher getan, um es denen da oben mal so richtig zu zeigen? Was GENAU stellst du dir vor, soll jemand in der oben beschriebenen Situation machen? (keine Gewerkschaft, kein Betriebsrat, keine Lust, gekündigt zu werden)
Ich vermute nämlich, dass solche „Ratschläge“ von Leuten kommen, die nie in dieser Situation waren, weil sie schon immer „ordentlich“ verdient haben – oder ganz und gar Langzeitarbeitslose sind.
27. Dezember 2014 um 21:02 Uhr #130355BR gibt es vielleicht nicht überall, zugegeben, aber gewerkschaft gibt es überall,. für jede branche. Ob du da allerdings Mitglied bist, liegt ganz an dir. und eine anständige Arbeitsrechtsschutzversicherung für 1% vom brutto zu haben, lohnt sich spätestens, wenn du ungerechtfertigt gekündigt wirst und noch einen Monat zusätzlich Lohn bekommst oder auch deine angesammtelten und dokumentierten Mehrarbeitstunden….
Ich kann dir sagen, daß ich für einen Minijob bisher noch nicht mal einen Arbeitsvertrag hatte, diesen gerichtlich eingefordern mußte, die Forderung über 120 unbezahlten Mehrstunden über das Gericht habe und eine Kündigungsschutzklage laufen habe. Im Endeffekt wird das für mich ca. ein Vierteljahreseinkommen praktisch für lau geben… wenn nicht noch mehr…
Wer keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat, muß wohl auf diese Art lernen… denn die Forderungen sind alle nach Gesetz und Vorschriften. Was noch kommen könnte, wären Sozialabgabennachforderungen für den Arbeitgeber und eine Geldstrafe wegen Lohn- und Sozialdumping/hinterziehung…27. Dezember 2014 um 21:40 Uhr #130360dann schaffste jetzt in 6,5 Stunden 1625 stück, wenn dein eifer weiter so geht… also kannst du in 4 stunden doch weiter die 1000 stück schaffen…
Wenn aber nur 1000 Stück gefordert/benötigt werden, dann bin ich nach 4 Stunden fertig und sitze die restlichen 2,5 Stunden dumm rum, obwohl ich die privat besser verbraten könnte. Oder ich passe mich dem 8,50€ Niveau an (so wie von Dir vorgeschlagen) und arbeite langsamer. Dann nutze ich die 6,5 Stunden zwar aus, hab aber trotzdem ein Minus an Freizeit. Und nu?
28. Dezember 2014 um 03:38 Uhr #130394
Anonymgewerkschaft gibt es überall,. für jede branche.
Also ich, also…ich..also…ähm…ja! Natürlich! Steht auf Verdammte dieser Erde…
und eine anständige Arbeitsrechtsschutzversicherung für 1% vom brutto zu haben, lohnt sich spätestens, wenn du ungerechtfertigt gekündigt wirst
Wenn ich ungerechtfertigt gekündigt werde, brauche ich keine Arbeitsrechtschutzversicherung. Wenn ich ungerechtfertigt gekündigt werde, gehe ich zum Arbeitsgericht. Aber DU sicher erst mal zur Gewerkschaft.
Ich kann dir sagen, daß ich […] nicht mal einen Arbeitsvertrag hatte
Doch! Hattest du! Vielleicht nicht schriftlich, aber du hast dich mit deinem Mini-Arbeitsgeber geeinigt, dass du Minisachen erledigst und er dir dafür Minigeld gibt = Vertrag.
Im Endeffekt wird das für mich ca. ein Vierteljahreseinkommen praktisch für lau geben…
Praktisch für lau? Du hast doch dafür gearbeitet?! Da ist dann nix für „lau“! Das ist das, was dir zusteht – sofern es das Gericht so entscheidet…
Wer keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat, muß wohl auf diese Art lernen…
Also ich, also…ich..also…ähm…ja! Natürlich! Ich gebe mich geschlagen!
28. Dezember 2014 um 14:04 Uhr #130426@Pino
wenn du die Zeit und die Rechtskenntnis hast kannst du dich natürlich selbst vertreten, ich überlasse das gern einem Fachmann… schon wegen der persönlichen Abstandswahrung zum Arbeitgeber.
Und das Lernen des Arbeitsrechts war eher auf den Arbeitgeber gemünzt… mithin auch die arbeitsfreie Freistellung während des Kündigungsschutzverfahrens, daher für lau.
Im Vertrag geht es nicht nur um Arbeitsleistung und Bezahlung, sondern auch um Rahmenrichtlinien wie Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitstage, Länge der Arbeitszeit, Überzeitabgeltung, Arbeitsfreitage… Wäre das in beidseitigem Einverständnis einwandfrei erklärt worden, gäbe es keinen Rechtsstreit… Aber vor Tische sah man es halt anders…
Und 1,53 Beitrag pro Monat ist mir das schon wert…28. Dezember 2014 um 16:54 Uhr #130435
AnonymWenn du dich nicht vertippt hast und die 1,53 Euro Beitrag einem Prozent des Bruttogehalts entsprechen, reden wir über 153 Euro pro Monat?!
Warum hast du denn ohne (schriftlichen) Arbeitsvertrag überhaupt erst angefangen, zu arbeiten?
Und was genau hast du mit deiner Kündigungsschutzklage denn erreicht bzw. willst du noch erreichen? Eine Vollzeitstelle mit einem Einkommen in einer Höhe, dass du nicht mehr aufstocken musst, wird wohl nicht das Ergebnis des Gerichtsverfahrens sein, oder?
28. Dezember 2014 um 17:56 Uhr #130437es geht derzeit um einen nebenjob, Minijob… da zählt das anders… ansonsten arbeitslos.
AV werde nachgereicht, hieß es…Kündigungsschutzklage dahingehend, daß die Formfehler entfernt werden, daß eine formgerechte Kündigung übergeben wird… Nebeneffekt, daß ich noch einen weiteren Monat Geld bekomme… vielleicht auch mal ein Umdenken, Einlenken erwarte ich da schon nicht mehr. Das erste Verfahren wurde übrigens beim Gütetermin durch Abwesenheitsurteil gesprochen… läßt tief blicken… und zeugt von Ignoranz, Unvermögen und Überheblichkeit. Man könnte auch System dahinter vermuten, Arbeitnehmer prinzipiell zu bescheißen…
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