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2. Dezember 2014 um 10:36 Uhr #126677
Es ist gesetzlich festgelegt, dass der OB Vorsitzender des Verwaltungsrates der Saalesparkasse ist und ebenso ist der Betrag von 8500 Euro/a festgelegt, die m.W. zu versteuern sind.
Da es bei der Sparkasse um Milliarden geht, ist dieser Betrag angemessen – Punkt.
Alle beleidigenden Beiträge und Gegenbeiträge habe ich gelöscht, sie tragen nichts zur zweijährigen Bilanz des OB bei.2. Dezember 2014 um 11:10 Uhr #126683denn keiner der, an den gelöschten Beiträgen Beteiligten, hat sich in der Wortwahl vergriffen
Ich finde die Löschung i.O. Es war eine Verleumdung dabei (nicht von dir).
2. Dezember 2014 um 11:19 Uhr #126686Bemerkung zum Löschen:
Ich habe mir von mehreren Stadträten sagen lassen, dass sich hallespektrum mit den gegenseitigen Dialogen und uferlosen Abweichungen von Thema sehr schadet.
Ich und meine Redaktionsfreunde sehen das auch so, also bleibt bitte in zivilisierter Form beim Thema.2. Dezember 2014 um 11:24 Uhr #126689Deine Löschtat, kann ich nun ganz und gar nicht verstehen, denn keiner der, an den gelöschten Beiträgen Beteiligten, hat sich in der Wortwahl vergriffen oder einander beleidigt.
Ich bin hier übrigens ganz Wollis Meinung. Du hast den die Löschaktion auslösenden Beitrag übrigens selbst treffend als „übel und hinterfotzig“ bezeichnet.
2. Dezember 2014 um 11:57 Uhr #126693Ich habe immer angenommen, in der Beigeordnetenkonferenz (Beiko)werden die wichtigen Themen, Probleme der Stadt diskutiert und die Position der Stadtverwaltung abgestimmt. Vielleicht war das auch unter früheren Oberbürgermeistern so.
Mit der öffentlichen Beiko unter OB Wiegand scheint mir das mehr eine Verkündungsveranstaltung,also Pressekonferenz zu sein. Gegenmeinungen gibt es nicht.2. Dezember 2014 um 12:08 Uhr #126695Bemerkung zum Löschen:
Ich habe mir von mehreren Stadträten sagen lassen, dass sich hallespektrum mit den gegenseitigen Dialogen und uferlosen Abweichungen von Thema sehr schadet.
Ich und meine Redaktionsfreunde sehen das auch so, also bleibt bitte in zivilisierter Form beim Thema.Ich kann mir vorstellen, dass das seichte Geplätscher der nach allen Seiten lächelnden MZ den Stadträten genehmer ist.
Inwiefern schadet denn die offene Sprache dem Hallespektrum?2. Dezember 2014 um 12:22 Uhr #126697Es ist gesetzlich festgelegt, dass der OB Vorsitzender des Verwaltungsrates der Saalesparkasse ist und ebenso ist der Betrag von 8500 Euro/a festgelegt, die m.W. zu versteuern sind.
Da es bei der Sparkasse um Milliarden geht, ist dieser Betrag angemessen – Punkt.Ebenso ist es festgelegt, dass ein Beamter max 6.100€ an Nebeneinkünften dazu verdienen darf! Ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Zeigt das Hallespektrum eine Abhängigkeit von der schlechtesten Presseabteilung in BRD?
2. Dezember 2014 um 12:23 Uhr #126698Ich verstehe die ganze Aufregung um die Sparkasse nicht. Der OB ist schon lange kein Mitglied mehr des Verwaltungsrates. Laut Sparkassengesetz scheidet automatisch jeder aus, der wegen eines Vermögensdeliktes angeklagt und natürlich erst recht wenn er verurteilt wird, aus dem Verwaltungsrat aus. Das ist bei dem OB schon seit Monaten der Fall. Er ist nur noch Grüßonkel. Die Politik bestimmt dort der Landrat.
2. Dezember 2014 um 12:31 Uhr #126700Sorry @menschmeyer
Es geht wohl hier eher um die auf halle.de veröffentlichten Nebeneinkünfte des OB in 2013.2. Dezember 2014 um 13:53 Uhr #126713Damit das hier nicht falsch stehen bleibt:
Ebenso ist es festgelegt, dass ein Beamter max 6.100€ an Nebeneinkünften dazu verdienen darf!
Darunter fallen aber eben nicht alle Vergütungen.
Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von öffentlichen Ehrenämtern unterliegen nicht den beamtenrechtlichen Abführungspflichten.Ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Das ist auch gut so. Es hapert offensichtlich beim Anwenden.
Zeigt das Hallespektrum eine Abhängigkeit von der schlechtesten Presseabteilung in BRD?
Nein.
2. Dezember 2014 um 14:22 Uhr #126717Darunter fallen aber eben nicht alle Vergütungen.
Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von öffentlichen Ehrenämtern unterliegen nicht den beamtenrechtlichen Abführungspflichten.Unser Freund @Adiop ist der Meinung, dass die Vergütungen durch die Sparkasse ein Ehrenamt sind. Diese Einschätzung kann er uns bestimmt mit Quellen belegen. Willst Du eigentlich die Bürger für dumm verkaufen?
2. Dezember 2014 um 14:54 Uhr #126745Guckst du hier in § 14: https://www.osv-online.de/fileadmin/osv/dateien/verband/Sparkassengesetz_LSA.pdf
Da steht schwarz auf weiss, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates ehrenamtlich tätig sind.
2. Dezember 2014 um 15:05 Uhr #126748Darunter fallen aber eben nicht alle Vergütungen.
Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von öffentlichen Ehrenämtern unterliegen nicht den beamtenrechtlichen Abführungspflichten.Unser Freund @Adiop ist der Meinung, dass die Vergütungen durch die Sparkasse ein Ehrenamt sind. Diese Einschätzung kann er uns bestimmt mit Quellen belegen. Willst Du eigentlich die Bürger für dumm verkaufen?
Im § 14 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt steht: Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig.
Im weiteren möchte ich dich zum wiederholten Mal bitten, zu einem konstruktiven Diskussionstil zu finden. Quellen dazu findest du oben rechts unter der Rubrik: „Über uns“.
2. Dezember 2014 um 15:25 Uhr #126751Warum regt ihr euch so auf. Diese Frage lässt sich ganz einfach über eine Fachaufsichtsbeschwerde klären. Dem einfachen Bürger ist es nicht eingänglich, dass GWG oder HWG- Aufsichtsrat eine Nebenbeschäftigung sind und der Posten mit einer weit höheren Vergütung bei der Sparkasse ist ein Ehrenamt.
Also nochmal die Frage an @Adiop: Warum bekommt ein Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse 8.500 € pro Jahr, wenn der Posten doch ehrenamtlich ist.2. Dezember 2014 um 15:31 Uhr #126752übrigens: In der Richtlinie Für Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen werden ehrenamtliche Ämter in Anstalten des Öffentlichen Rechts und insbesondere die Sparkassen nicht ausgenommen.
2. Dezember 2014 um 15:33 Uhr #126753Antwort zur Frage aus dem vorletzten Beitrag:
Der Gesetzgeber nannte es Aufwandsentschädigung. Ich kenne die Gesetzesbegründung nicht.
Ich denke, die deiner mangelnden einschlägigen Rechtskenntnis geschuldeten Betrugsvorwürfe sind hier ausgeräumt. EOD.
Edit: Nein. Es geht weiter.
2. Dezember 2014 um 16:20 Uhr #126756übrigens: In der Richtlinie Für Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen werden ehrenamtliche Ämter in Anstalten des Öffentlichen Rechts und insbesondere die Sparkassen nicht ausgenommen.
Ich weiß nicht, welche Richtlinie du meinst.
Im Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist in §73 folgendes kodifiziert:
„Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter.“ sowie klarstellend „Öffentliche Ehrenämter im Sinne des Absatzes 4 sind die als solche in gesetzlichen Regelungen bezeichneten Tätigkeiten.“
Da hatten wir ja das Sparkassengesetz das die Verwaltungsratstätigkeit als Ehrenamt bezeichnet hat.
2. Dezember 2014 um 16:36 Uhr #126760@saale-view , ich habe eben gegoogelt, diese OB-Aufsichtsratsache ist länderabhängig geregelt.
Bevor du hier Vorwürfe in den Raum stellst, mache dich doch mal kundig und belege deine Meinung mit rechtlichen Grundlagen. Bitte mit Links zum Nachprüfen.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von admin.
2. Dezember 2014 um 16:50 Uhr #126766@saale-view , ich habe eben gegoogelt, diese OB-Aufsichtsratsache ist länderabhängig geregelt.
Bevor du hier Vorwürfe in den Raum stellst, mache dich doch mal kundig und belege deine Meinung mit rechtlichen Grundlagen. Bitte mit Links zum Nachprüfen.Ich habe die Gesetzesgrundlagen für Sachsen-Anhalt zitiert. Leider ist saale-view nicht willens diese zu würdigen.
2. Dezember 2014 um 17:06 Uhr #126785@Adiop: nochmal die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu Nebentätigkeiten.
„Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede Tätigkeit für
1.
den Bund, ein Land oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder deren Verbände, ausgenommen ist eine Tätigkeit für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder deren Verbände,“
„(1) Vergütung für eine Nebentätigkeit ist jede Gegenleistung in Geld oder geldwerten Vorteilen, auch wenn kein Rechtsanspruch auf sie besteht.“Liebe Rechtssachverständige, ich kann nicht erkennen, dass die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt bei der Sparkasse ausgenommen ist.
2. Dezember 2014 um 17:15 Uhr #126787Ja wir haben nun mehrfach lesen können das Du vom Thema keine Ahnung hast. Was möchtest Du denn noch mitteilen ?
Was ich wirklich makaber finde, Du hast offensichtlich auch nach 2 Jahren nicht kapiert warum dieser OB überhaupt gewählt wurde und tust persönlich alles dafür das es wieder passiert. Weiter so mit Deinem Einsatz!
2. Dezember 2014 um 17:51 Uhr #126796hallespektrum ist keine offizielle Rechtsauskunft, wer immer noch nicht mit den Antworten zufrieden ist, kann sich beim OB, der Sparkasse, in der Einwohnerfragestunde des Stadtrates, im Bürgerbüro und vielleicht noch anderen Stellen erkundigen.
Weitere Diskussionen zu den 8500 Euro/a für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse lösche ich im Interesse aller anderen Leser.2. Dezember 2014 um 18:04 Uhr #126797Wolli, letzter Beitrag meinerseits dazu:
Liebe Rechtssachverständige, ich kann nicht erkennen, dass die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt bei der Sparkasse ausgenommen ist.
Wenigstens hast du verinnerlicht, dass die Tätigkeit für die Sparkasse in Sachen-Anhalt per Gesetz als Ehrenamt gilt.
Im Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter nicht als Nebentätigkeit gilt und Abführungspflicht gibt es aber nur für Nebentätigkeiten.Das Beamtengesetz ist das höhere Recht. Einer Klarstellung in der Rechtsverordnung bedarf es deshalb nicht und wäre unnötig.
2. Dezember 2014 um 19:33 Uhr #126805Was sagt Ihr denn zur öffentlichen Beiko? Ich wiederhole meinen Beitrag dazu:
Ich habe immer angenommen, in der Beigeordnetenkonferenz (Beiko)werden die wichtigen Themen, Probleme der Stadt diskutiert und die Position der Stadtverwaltung abgestimmt. Vielleicht war das auch unter früheren Oberbürgermeistern so.
Mit der öffentlichen Beiko unter OB Wiegand scheint mir das mehr eine Verkündungsveranstaltung, also eine Pressekonferenz zu sein. Gegenmeinungen gibt es nicht.2. Dezember 2014 um 19:40 Uhr #126808Da fehlt mir der Vergleich.
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