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- Dieses Thema hat 45 Antworten und 13 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 7 Monaten von hei-wu.
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6. August 2015 um 08:37 Uhr #166350
Über die Lage in der oberen Leipziger Straße hat die MZ schon berichtet:
heute widmet sie sich der Großen Ullrichstraße, wo jedes drite Geschäft leersteht.
Zu hohe Mieten und fehlende Laufkundschaft werden als Ursache genannt, wieder wird ein City-Manager von der Stadt gefordert.M.E. sind die Ursachen der Internethandel und die großen Einkaufszentren außerhalb der Stadt, diese Ursachen werden im MZ-Artikel nicht genannt.
6. August 2015 um 08:55 Uhr #166352Das könnte doch bitte mal die Privatwirtschaft selber besorgen. Wozu gibt es denn die Citygemeinschaft ?
6. August 2015 um 08:57 Uhr #166353.E. sind die Ursachen der Internethandel und die großen Einkaufszentren außerhalb der Stadt, diese Ursachen werden im MZ-Artikel nicht genannt.
Die Heuschrecken werden wohl nicht ganz schuldlos sein, die ihre Kühe soweit melken, bis sie keine Milch mehr geben. Dann kaufen sie sich neue Kühe.
6. August 2015 um 09:01 Uhr #166357
AnonymAn zu hohen Mieten könnten aber auch Vermieter schuld sein. Ist aber nur eine Theorie. 🙂
6. August 2015 um 09:07 Uhr #166359Im Artikel steht jedes 4. Geschäft steht leer. Bitte nicht immer gleich alles noch hochtreiben. Danke.
Ob das überhaupt so stimmt bei der Betrachtung der gesamten Straße, bezweifle ich stark.6. August 2015 um 09:11 Uhr #166361Können die Besitzer der leerstehenden Läden, ihre Verluste durch ausbleibende Mieten steuerlich geltend machen?
6. August 2015 um 09:23 Uhr #166365
AnonymKönnen die Besitzer der leerstehenden Läden, ihre Verluste durch ausbleibende Mieten steuerlich geltend machen?
Wenn sie sich keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausdenken, dann wirken sich geringere Einkünfte natürlich steuerlich aus. Das sind aber eben nur „keine Einkünfte“ nicht „Verluste durch Nichtvermietung“. Deswegen heißt es auch so schön „Eigentum verpflichtet“. Weißt du auch aus eigener Erfahrung.
6. August 2015 um 09:25 Uhr #166367Der Großen Ulrichstraße mangelst es nicht an Attraktivität, sondern an Kundschaft. Das ist unmittelbare Folge des Online-Handels und auch die Vermieter werden sich auf Dauer ganz schön umsehen müssen. Man erinnere sich, im hinteren Teil waren unter anderem mal zwei renommierte Buchhandlungen.
6. August 2015 um 09:26 Uhr #166368Verluste aus ausbleibender Miete können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nur die Kosten, die die Immobilie verursacht.
6. August 2015 um 09:51 Uhr #166371Was ist denn das für ein Quatsch, ob man Leerstand steuerlich geltend machen kann? Das würde ja behaupten, kein Immobilienbesitzer müsste sich mehr um Mieter bemühen, die machen ja auch nur Dreck und alles kaputt, denn die Miete bekommt er sowieso?
Bitte mal dringend aus der Sonne gehen! Es wird noch heißer heute!6. August 2015 um 09:58 Uhr #166376denn die Miete bekommt er sowieso?
Oh mein Gott! Du weißt wohl nicht, was „von der Steuer absetzen“ bedeutet?
Das heißt, dass man den Betrag, den man versteuern muss, um die Verluste vermindern kann. Man bekommt also nur soviel wieder, wie der Steuersatz beträgt.
Nicht zu verwechseln z. Bsp. mit den 20% des Arbeitslohnes bei Handwerkerrechnungen, die man von der Steuer abziehen kann.6. August 2015 um 10:00 Uhr #166378Bei unserem komplizierten Steuerrecht wird man ja nochmal fragen dürfen, nicht alle wissen Bescheid haben einen Goldklumpen wie Hans im Glück.
Aus der Sonne gehe ich heute allerdings und sortiere im Keller Schrauben und Marmeladengläser.
6. August 2015 um 10:10 Uhr #166379Da die deutsche Steuergesetzgebung keiner mehr versteht, werden 85.000 Steuerberater und 165.000 Rechtsanwälte beschäftigt. Ich bezweifle aber, dass die sie verstehen.
Wie war das doch mit der Steuerklärung auf einem Bierdeckel?6. August 2015 um 10:11 Uhr #166380
Anonymeinen Goldklumpen wie Hans im Glück
Den hat er ja „zum Glück“ nicht lange. Vielleicht geht es den Eigentümern genauso? Keine Mieter, keine Miete, keine Sorgen?
6. August 2015 um 10:13 Uhr #166381
AnonymWie war das doch mit der Steuerklärung auf einem Bierdeckel?
Wenn nicht so viele auf ihren Ausnahmen, Sonderregelungen und Erleichterungen bestehen würden, nur um teilweise einstellige Eurobeträge zu „sparen“, wären wir schon deutlich weiter Richtung Bierdeckel.
6. August 2015 um 10:16 Uhr #166382Man bekommt also nur soviel wieder, wie der Steuersatz beträgt.
Pardon, habe ich falsch ausgedrückt. Ich dachte an die Steuerrückzahlung. die muss man natürlich vorher erst mal bezahlt haben.
Man bekommt natürlich nichts wieder, sondern muss weniger Steuern bezahlen.6. August 2015 um 10:18 Uhr #166383Schlaumeier sollten mal hier lesen:
6. August 2015 um 10:23 Uhr #166385Also spectrum, die verstehen das schon; nicht umsonst bekomme ich jedes Jahr entsprechend zurück; das ist der Urlaub…
6. August 2015 um 10:27 Uhr #166386Wolli, auch nach deinem Link kann man ausbleibende Mieteinnahmen nicht von der Steuer absetzen, sondern nur die Werbungskosten:
„Als Vermieter erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sind die Einkünfte positiv – Ihre Mieteinnahmen übersteigen also die Werbungskosten –, müssen Sie den Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung Ihrem persönlichen Steuersatz unterwerfen.Sofern die Werbungskosten höher sind als die Mieteinnahmen, erleiden Sie einen Verlust aus der Vermietung Ihrer Immobilie. Ob dieser im Endeffekt steuerlich mindernd berücksichtigt werden kann, hängt von verschiedenen Kriterien ab.“
6. August 2015 um 10:27 Uhr #166387
AnonymSolange Sie also die Absicht haben positive Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung Ihrer Immobilie zu erzielen, können Sie eventuell erlittene Verluste auch immer steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnen.
Wichtig hierbei: mit anderen Einkünften verrechnen. Wenn du keine anderen Einkünfte hast, und dein unvermieteter Laden kostet nur Geld, zahlst du natürlich auch keine (Einkommen)Steuern. Du bekommst allerdings auch nichts „zurück“. Wenn du etwas weiter denkst, kommst du selber auf das Vorzeichen unterm Strich…
6. August 2015 um 10:35 Uhr #166388Über den Läden befinden sich Wohnungen aus deren Vermieteung Einkünfte ezielt werden…..
6. August 2015 um 10:38 Uhr #166389
AnonymDie müssen nicht zwangsläufig dem gleichen Vermieter gehören. Aber natürlich steckt hinter dem Leerstand eine Absicht. Wer allerdings davon leben will/muss, sein Eigentum zu vermieten, kann sich keinen Leerstand leisten. Auch nicht aus steuerlichen Gründen.
6. August 2015 um 11:42 Uhr #166462Die müssen nicht zwangsläufig dem gleichen Vermieter gehören. Aber natürlich steckt hinter dem Leerstand eine Absicht. Wer allerdings davon leben will/muss, sein Eigentum zu vermieten, kann sich keinen Leerstand leisten.
Womit wir wieder beim Thema „Wem gehört der Osten“ wären. Die Gewerbeimmobilien in der Innenstadt gehören schon längst nicht mehr den Bewohnern (oder andersrum: die Besitzer bewohnen sie nicht), meistens sind die Besitzer nichtmal Hallenser/in Halle, sondern irgendwelche Immobilien- oder sonstige Firmen irgendwoanders. Und wenn man mehrere Spekulationsobjekte besitzt, dann kompensiert der Gewinn des einen den Verlust des anderen, bis man die Gelegenheit hat, gewinnbringend zu verkaufen (oder bis tatsächlich ein Mieter zu den gewünschten Mietkonditionen einzieht).
Das Jugendstilhaus am Moritzburgring ist offensichtlich auch grundsätzlich zum Kauf erhältlich. Die Läden stehen/standen jahrelang leer, jetzt soll angeblich ein Sushirestaurant einziehen, wo mal das „Sunset Beach“ drin war. Nach der Informationstafel am Gebäude soll es den Nachfahren des Originalbesitzers (Klavierhaus Döll) gehören.
6. August 2015 um 11:54 Uhr #166463
AnonymWomit wir wieder beim Thema „Wem gehört der Osten“ wären.
Es geht weniger um die Herkunft des Eigentümers, wohl aber um dessen Qualität. Wer Wert darauf legt, dass seine Immobilie ihrem Zweck zugeführt wird und nicht auf (Spekulations-)Gewinn als Selbstzweck aus ist, der kann auch aus einem abgeschiedenen Dorf im Regenwald stammen.
8. August 2015 um 06:39 Uhr #166666
AnonymLeute, mal nicht die Begriffe „Besitzer“ und „Eigentümer“ verwechseln.
Ich wohne in einer Mietwohnung.
Ich bin Wohnungs-BESITZer, aber nicht EIGENTÜMER.
Wolli wohnt woanders. Er ist Besitzer und Eigentümer zugleich.Stimmt doch, meine Herren Juristen, oder?
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