Startseite › Foren › Halle (Saale) › Ziegelwiese: Umweltverein kritisiert „Party- und Saufmeile“
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Schulze.
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15. August 2015 um 01:09 Uhr #167766
„Und die Arbeitszeit der Mitarbeioter des OA ist nun mal nicht zu Abend- und Nachtzeiten.“
So nicht ganz richtig. Knöllchen werden regelmäßig noch nach 21.00 verteilt. Sicherer Umsatz ohne Widerrede und Konflikte und so…
17. August 2015 um 20:41 Uhr #168176„Und die Arbeitszeit der Mitarbeioter des OA ist nun mal nicht zu Abend- und Nachtzeiten.“
So nicht ganz richtig. Knöllchen werden regelmäßig noch nach 21.00 verteilt. Sicherer Umsatz ohne Widerrede und Konflikte und so…In der Regel werden diese durch die Polizei verteilt. Alternativ kann man auch ein paar Fotos an das Ordnungsamt schicken.
17. August 2015 um 21:02 Uhr #168179
AnonymAlternativ kann man auch ein paar Fotos an das Ordnungsamt schicken.
oder mit den Leuten reden.
17. August 2015 um 23:11 Uhr #168220Fotos von privater Hand sind nicht gerichtsfest, weil die keine Amtsperson aufgenommen hat. Die schmeißt jeder Richter gleich vom Tisch, weil ein gefundenen Fressen für Anwälte: Begründung weil der manipulation Tür und Tor geöffent ist… Mach dich mal zur Gerichtsfestigkeit von Dashcams schlau…
18. August 2015 um 00:35 Uhr #168221oder mit den Leuten reden.
Das fruchtet leider nicht immer.
Fotos von privater Hand sind nicht gerichtsfest, weil die keine Amtsperson aufgenommen hat. Die schmeißt jeder Richter gleich vom Tisch, weil ein gefundenen Fressen für Anwälte: Begründung weil der manipulation Tür und Tor geöffent ist… Mach dich mal zur Gerichtsfestigkeit von Dashcams schlau…
Die Gerichtsfestigkeit von Dashcams leidet unter dem Datenschutz. Wenn die Aufnahme nicht nur zum Zwecke der Beweissicherung diente kann es auch klappen.
Und natürlich sind Fotos von privater Hand auch Gerichtsfest. In Verbindung mit Zeugen sollte es wenig Probleme geben.
18. August 2015 um 20:31 Uhr #168354Vor Gericht sollte man sich nicht auf Konjunktive verlassen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Mehr als ein Konjunktiv bleibt da nicht.
19. August 2015 um 06:15 Uhr #168375Fotos von privater Hand sind nicht gerichtsfest, weil die keine Amtsperson aufgenommen hat. Die schmeißt jeder Richter gleich vom Tisch, weil ein gefundenen Fressen für Anwälte: Begründung weil der manipulation Tür und Tor geöffent ist… Mach dich mal zur Gerichtsfestigkeit von Dashcams schlau…
Wie immer glänzt Schulze wieder durch Halbwissen.
Dashcams (die aus dem fahrenden Auto automatisch Bilder aufzeichnen) und Bilder von verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen, sind unterschiedliche Vorgänge.
Selbstverständlich kann jeder verkehrswidrig parkende Fahrzeuge dokumentieren und zur Anzeige bringen.
Wenn die Situation eindeutig erkennbar ist, erfolgt auch ein OWI durch die zuständige Ordnungsbehörde.19. August 2015 um 09:35 Uhr #168395Dann versuch mal, solche Bilder einem Anwalt unterzujubeln, der schmeißt die gleich in den Rundoordner, weil sie manipuliert sind… und ja, von Zeugen war Anfangs nicht die Rede…
19. August 2015 um 12:38 Uhr #168452Für einen Anwalt musst du erst mal Klagen und dann tut es vielleicht auch ein Gutachter. Und da sich Fotos selten selbst schießen gibt es wohl min. einen Zeugen.
19. August 2015 um 19:38 Uhr #168552Ja, einen Zeugen, der die Fotos mit Photoshop entsprechend hingebogen hat…
19. August 2015 um 22:44 Uhr #168571Genau weil auch jeder mit Photoshop auch nur halbwegs talentiert ist. Es mag ja theoretisch möglich sein aber Aufwand und nutzen. Dazu am besten mehrere Fotos. Und für gewöhnlich sollte ein passabler Gutachter 99,9% der Fakes erkennen. Also mein Tipp an dich, weniger CSI schauen.
Ich vermute der hier ist noch ein Talent gegen 99% der Menschheit:
http://buzzlie.com/worst-photoshop-fails-ever-how-embarrassing/19. August 2015 um 22:50 Uhr #168572Das Können ist nicht das Kriterium, das angelegt wird, es ist die Möglichkeit für nicht beamtete Personen gegeben, es tun zu können. Und das reicht dann schon: in dubio…
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