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- Dieses Thema hat 32 Antworten und 16 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 7 Monaten von hei-wu.
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21. August 2018 um 10:21 Uhr #322278
Vor allem muss ein Einwanderungsgesetz, wenn es denn käme, Nehmer und Geber gleichermassen berücksichtigen.
4. September 2018 um 18:09 Uhr #323273Arbeitnehmer aus Drittstaaten können m.W.
schon mit der jetzigen Gesetzeslage nach deutschland kommen, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen können, der hier nicht besetzt werden kann.4. September 2018 um 23:31 Uhr #323335In einigen EU-Ländern gibt es eine erschreckende Jugendarbeitslosigkeit,da wird eine ganze Generation abgehängt. Was hätte sich Deutschland für Ansehen erworben, wenn man in den Metropolregionen Internate hochgezogen, die Jugendlichen zum Intensiv-Deutschkurs eingeladen und anschließend durch Duales System oder die Universitäten geschleust hätte.
Da bräuchte es nicht mal ein Einwanderungsgesetz.
Was hat Deutschland stattdessen gemacht? Banken gerettet, angeblich alternativlos.
4. September 2018 um 23:38 Uhr #323336Richtig, die Spanier hätten ihre Stiere und die Franzosen ihren Wein mitbringen können.
5. September 2018 um 10:47 Uhr #323363Arbeitnehmer aus Drittstaaten können m.W.
schon mit der jetzigen Gesetzeslage nach deutschland kommen, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen können, der hier nicht besetzt werden kann.Ich konkretisiere mal diesen Satz:
Es bedarf nur der Zustimmung durch die Agentur für Arbeit, die eine „Vorrangprüfung“ durchführt, in der geprüft wird, ob der entsprechende Arbeitsplatz von Deutschen oder EU-Bürgern besetzt werden kann (§18 AufenthG).
Davon unabhängig gibt es eine Liste von Mangelberufen, bei denen keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Drittstaatler, die bei uns studierten, haben nach Studienabschluss 18 Monate lang Zeit, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen und in dieser Zeitspanne auch ohne Vorrangprüfung zu besetzen.
Für Flüchtlinge wurde neuerdings die Vorrangprüfung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ausgesetzt.
Außerdem gibt es zum Aufenthalt für Erwerbstätigkeit auch die „Baue Karte“ der EU. Hochqualifizierte erhalten damit Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang, wobei der Bewerber schon bei einem Jahreseinkommen von über 50% der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung als „hochqualifiziert“ gilt.Was unsere Regelungen zur Fachkräftezuwanderung von denen z.B. in Kanada unterscheidet ist die weitgehende Arbeitsplatzbindung. In Kanada hat der Zuwanderer, der in die Arbeitslosigkeit fällt, auch nicht das Maß an sozialer Unterstützung durch den Staat zu erwarten wie bei uns.
Und weil das so ist, gibt es vor allem in der CDU auch Stimmen, die ein Enwanderungsgesetz nicht für notwendig halten, denn nicht viel Anderes wird da drin stehen.
MdB Diaby hätte sich mal sachkundig machen sollen, anstatt ohne Begründung ein Einwanderungsgesetz zu fordern.5. September 2018 um 13:26 Uhr #323368Wolli, wieviele, die jetzt schon einwandern/arbeiten „dürfen“,absolut und in Prozent zu Migranten, haben denn bitte das genutzt?
Welche „Unannehmlichkeiten“ hat Politiker D. persönlich im Vergleich zu anderen Zugewanderten erlebt? Im Studium ist es ihm sicher besser gegangen als den Vertragsarbeitern aus zB Mosambik. (Natürlich gab es Studenten, denen es weit besser ging)
War er langzeit-alo? War er auf H4?5. September 2018 um 20:46 Uhr #323410Studenten aus aller Welt können in Deutschland kostenlos studieren, wenn sie ihrem Lebensunterhalt selbst finanzieren bzw. ihn finanziert bekommen.
5. September 2018 um 23:49 Uhr #323427Die meisten Fachleute mit Migrahi haben wir auf diese Weise gewonnen, @Wolli, und das sollten mehr werden. Fritzchen und Mandy haben dann auch mehr Partnerwahl an den sonst langweiligen Unis. Sieh dir die Erfolgsgeschichten der hier erfolgreichen Einwanderer an ..
Ganz oft war es der hier gefundene Partner, der einen Abflug ins Heimatland unmöglich machte. -
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