@Tanc,
deine Wortklauberei kannst du lassen, du weißt genau was ich gemeint habe. Ich schrieb: “sie nennen es Baubschluß….” und wenn du es genau wissen willst, zum Umbau der Dessauer Straße muß auch der Hauptwassersammler erneuert werden müssen.
ist Deine Erwiederung auf
„Wo steht, dass für die Ertüchtigung einer Brunnengalerie (von mir aus auch ein Neubau)ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist? Ich habe keine passende Stelle im Wasser- oder Bergrecht gefunden.“
btw. Planfeststellung/Plangenehmigung macht eine Behörde, Baubeschluss ergeht durch den Gemeinde-/Stadrat