Startseite Foren Halle (Saale) Wie weiter mit dem Gimritzer Damm und der Sanierung der Brunnengalerie?

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  • #11244

    Die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion siehe http://www.spd-lsa.de/tl_files/content/drucksachen/kleine-anfragen/d0278sak.pdf, welche eindeutig die Verantwortung für die notwendige Sanierung der Brunnengalerie bei der Stadt Halle sieht, ist nicht nachhaltig und erfordert die Offenlegung der Maßnahmen, was die Stadt Halle in Auswertung des letzten Hochwasserschutzberichtes für die Sanierung der Brunnengalerie getan hat.

    #11355

    Und, was hat sie? Hat sie überhaupt???

    #118852

    Und getan hat sich, wie zu erwarten… nichts…

    #118894

    Die Verlinkung ist falsch…404…aber die Antworten hier sind natürlich von überzeugender Grösse.

    Ich würde dich bitten, Kenno, die Datei erneut richtig zu verlinken. Ich finde in der Liste der beantworteten kleinen Anfragen nämlich auch nichts neues zum diesem Thema…

    Ok…gefunden…nachdem ich durch die Struktur der SPD-Seite gestiegen bin….es ist die Antwort auf eine kleine Anfrage von 2011…klasse…3 Jahre alte Antworten, die sich aufs Land und nicht auf die Stadt beziehen…

    Ach…und ich zitiere mal deine aus dem Zusammenhang gerissene Aussage nach der Landesunterstützung bei der Sanierung:
    „Vorschläge zur fachlichen und eventuellen finanziellen Hilfestellung für Städte und
    Gemeinden, die von Vernässungen betroffen sind, sollen Bestandteil eines Berichtes
    der Landesregierung werden, der gemäß Beschluss des Landtages Drucksache
    5/87/3111 B bis Ende 2011 dem Landtag vorzulegen ist.

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Landtages
    vom 7. Juli 2011 (Landtagsdrucksache 6/216) zur Einrichtung eines zeitweiligen Aus-
    schusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“.“

    Ach ja…und zum Thema möglicher Ersatz statt der Brunnengalerie zitiere ich:

    „Bekannt ist eine Vielzahl grundwasserentlastender Maßnahmen. Hierbei geht es sowohl
    um aktive als auch um passive Maßnahmen, die bezogen auf den Einzelfall unter Beachtung der naturräumlichen Gegebenheiten in Betracht kommen. Grundwasserabsenkungen mittels technischer Lösungen (Brunnen), wie in Halle-Neustadt langjährig praktiziert, sind hierbei nur eine, wenn auch sehr aufwendige und über die Zeit kostenintensive Möglichkeit, mit dem Problem hoher Grundwasserstände umzugehen.

    Ein Grundwassermanagement für ein bestimmtes Gebiet kann auch weitergehende Maßnahmen einschließen, die aufeinander abgestimmt zu der gewünschten Wirkung – Absenkung des Grundwasserspiegels auf ein bestimmtes Niveau – führen. Das kann Maßnahmen zur Reduzierung der Grundwasserneubildung (unter anderem verdunstungsfördernde Bepflanzung) ebenso betreffen wie auch die Betrachtung von Maßnahmen zur Abflussregulierung von Oberflächengewässern und der Stadtentwässerung (unter anderem Niederschlagswasserentsorgung/-versickerung).

    Auch bauliche Maßnahmen an Einzelobjekten (Objektschutz) und gegebenenfalls die Anpassung von Gebäudenutzungen können die negativen Auswirkungen hoher Grundwasserstände mindern.“

    Mit anderen Worten: Geld wirds erst was geben, wenn der 100ste Bericht vorliegt, und dann nur ein paar Peanuts. Und wir haben auch keine Ahnung, ob es andere Möglichkeiten gibt, das Grundwasser aus Ha-neu rauszuhalten.

    Wenn die Stadt auch nur einen Teil der versenkten Mutimediamillionen in die Brunnengallerie stecken könnte, wär das toll. Aber dafür gäbe es ja kein Geld aus der Fluthilfe, oder vom Hochwasserschutz, oder sonstwoher.

    #118896

    @HowdyM.
    leider hat sich die Stadt von den verlockenden billigeren Maßnahmen aus der Landesstudie verleiten lassen und hat durch das Duo: Stäglin/Szabados mit der „Spundwandlösung“ wertvolle Zeit vergeben.
    Nunmehr ist man zur Sanierung und Modernisierung der Brunnengalerie zurückgekehrt, weiß auch genau, dass diese Manahme 5,2 Mio € kostet, hat dafür auch schon Fluthilfemittel beantragt, wartet aber immer noch auf deren Bewilligung und ist angesichts der Bedeutung für den sicheren SChutz von Halle-Neustadt nicht bereit, die Mittel vorzuschießen,den Baubeschluß zu fällen und mit dem Bau zu beginnen.
    Leider hat sich bei der Stadtverwaltung, seitdem der OB den Baudezernenten von dem Vorhaben „Brunnengalerie“ entbunden und zur eigenen Chefsache gemacht hat, leider kaum ein Fortschritt in der Realisierung gezeigt.
    Jetzt wäre der neue Stadtrat gefragt, hier auf einen Beschluß zum vorzeitigen Baubeginn zu drängen.

    #118915

    Ohne Genehmigung eines vorzeitigen Massnhamebeginns erlöschen Fördermittelansprüche. Solange der vorzeitige Baubeginn nicht genehmigt ist, kann es die Stadt also nicht angehen. Und ohne Bewilligung von Fördermitteln muss die Stadt der Kommunalaufsicht auch erst einmal die für den Bau erforderlichen Mittel nachweisen, da keine Kreditaufnahme gewährt wird. Wenn man aber entsprechende Eigenmittel nachweisst, ist man nur noch nachrangig förderfähig, weil man ja Eigenmittel hat. Siehst du, wo sich die Katze in den Schwanz beisst?

    #118919

    Abartig, wie so vieles in diesem Lande…

    #118970

    Ohne Genehmigung eines vorzeitigen Massnhamebeginns erlöschen Fördermittelansprüche. Solange der vorzeitige Baubeginn nicht genehmigt ist, kann es die Stadt also nicht angehen.

    Beim Eisdom war das kein Problem?

    #119023

    Beim Eisdom war das kein Problem?

    Aber bei der Brunnengalerie, wo die Stadt selbst entscheiden kann und auch zuständig ist, führt kein Weg rein.
    Warum wird die Zwischenzeit nicht zur Offenlegung bzw.zur Öffentlichen Diskussion der erarbeiteten Dokumentation genutzt oder hat man damit etwa noch nicht begonnen?

    #119032

    Solange die Keller in Halle-Neustadt bei einigen tausend Bewohnern nicht absaufen, geht es eben langsam voran.

    #119152

    Wäre nicht eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung, wie sie gerade zur Aufstockung des Haushalts gefordert wird, eine Lösung in die richtige Richtung.
    Leider ist es so, dass je länger die Zeit nach den Hochwasserereignissen wegen Untätigkeit fortschreitet, die Dringlichkeit proportional abnimmt.
    Hier sollte endlich mal der Blitz dazwischen einschlagen.
    Nun ist die Sanierung der Brunnengalerie kein besonders kompliziertes Vorhaben, sodass die lange Bearbeitungszeit des Projektes unerklärlich ist.
    Wie ich schon einmal erläuterte, genügt für die 137 gleichartigen Brunnen ein Typenprojekt.

    #119155

    Kann ich Kenno nur recht geben.

    #119223

    Brunnengalerie ist unscheinbar unter der Erde, da kann man nicht pressewirksam im Löschfahrzeug vorfahren.

    #119530

    Schon vor einem Jahr wurde seitens der Landesregierung über das Gesetz zur Beschleunigung der Vorbereitung von Hochwasserschutzmaßnahmen gesprochen.
    Nunmehr hat gestern die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach bei der Erneuerung von Deichen, Dämmen und anderen Schutzanlagen ab kommenden Frühjahr auf die langwierigen Planfeststellungsverfahren und deren Genehmigung verzichtet werden soll.
    Leider kommt diese Gesetzesregelung für den Gimritzer Damm viel zu spät, denn sonst wäre der Damm schon längst fertig. Aber für die neue Brunnengalerie könnte sie eventuell noch greifen.
    Hoffen wir das Beste und vorallem das wir bis zur Fertigstellung beider Schutzanlagen nicht erneut vom Hochwasser überrascht werden.

    #119541

    Aber für die neue Brunnengalerie könnte sie eventuell noch greifen.

    Ich hatte gedacht, bei der Brunnengalerie ist das Problem die fehlende Handlung der Stadt und nicht irgendein Planfeststellungsverfahren. Andere sind schon fleißig am Bauen, auch ohne Vereinfachung im Planfeststellungsverfahren. Liegt wohl eher an den handelnden Personen und nicht an der Rechtslage.

    #119588

    Die Brunnengalerie verläuft im wesentlichen unterirdisch, die oberirdischen Teile sind unansehnlich, die ansehnlichen wie die imposante Schnecke nicht betroffen. Sorry, kein passender Hintergrund für eine Macherpose.

    #119598

    @saale-view,
    auch bei der Stadt läuft ohne Planfeststellungsverfahren nichts. Sie nennen es Baubeschluß, dem ein Gestaltungsbeschluß und ein Abwägungsbeschluß vorausgeht.
    Die Notwendigkeit eines städtischen Planfeststellungsverfahrens wurde gerade erst auf der Bürgerversammung zum 14 Mio €-Vorhaben des Stadtbahnprogramms beim Um-und Ausbau der Dessauer Straße bekräftigt.

    #119600

    Die Brunnengalerie verläuft im wesentlichen unterirdisch, die oberirdischen Teile sind unansehnlich, die ansehnlichen wie die imposante Schnecke nicht betroffen. Sorry, kein passender Hintergrund für eine Macherpose.

    Wenn du das Schöpfwerk an der B 80 meinst, dann muß dort auch in Auswertung des Hochwasserberichtes 2013 was gemacht werden. Dafür ist aber das Land mit dem LHW zuständig.

    #119626

    @saale-view,
    auch bei der Stadt läuft ohne Planfeststellungsverfahren nichts. Sie nennen es Baubeschluß, dem ein Gestaltungsbeschluß und ein Abwägungsbeschluß vorausgeht.
    Die Notwendigkeit eines städtischen Planfeststellungsverfahrens wurde gerade erst auf der Bürgerversammung zum 14 Mio €-Vorhaben des Stadtbahnprogramms beim Um-und Ausbau der Dessauer Straße bekräftigt.

    Wir reden schon beide über die Sanierung der Brunnengalerie?

    #119635

    Wir reden schon beide über die Sanierung der Brunnengalerie?

    Richtig und von den notwendigen Vorbereitungsphasen zur Sanierung der Brunnengalerie haben wir von der Stadtverwaltung noch nichts gehört und gesehen.

    #119645

    Die Notwendigkeit eines städtischen Planfeststellungsverfahrens wurde gerade erst auf der Bürgerversammung zum 14 Mio €-Vorhaben des Stadtbahnprogramms beim Um-und Ausbau der Dessauer Straße bekräftigt.

    Und wo, bitte schön, wird bei der Dessauer Straße eine Brunnengalerie ertüchtigt?

    Für humorlose Forumsteilnehmer anders formuliert: Wo steht, dass für die Ertüchtigung einer Brunnengalerie (von mir aus auch ein Neubau)ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist? Ich habe keine passende Stelle im Wasser- oder Bergrecht gefunden.

    #119656

    Schon seltsam, macht die Stadtverwaltung was, weden hier sofort tausend Gründe aufgeführt, warum sie das nicht darf.
    Macht sie nichts, dasselbe.
    Grundwasser ist auch ein Gewässer, und damit Landesrecht.
    Und das Land will sich ja der Vernässung annehmen.
    Nimmt die Stadt also Geld in die Hand, setzt es sofort Dresche, wetten!

    #119663

    @Kenno: der Gesetzentwurf bezieht sich auf Deichsanierungen auf gleicher Trasse. Ansonsten wäre das auch bezüglich der Halle-Problematig taktisch dumm, denn dann würden auch noch die Verfassungsgerichte bemüht.

    Was die Brunnengalerie betrifft, hast Du recht. Da bedarf es eh keines Planfeststellungsverfahrens, um kaputte Pumpen zu reparieren. Die Bundesbahn braucht auch kein Planfeststellungsverfahren, um marode Gleise zu sanieren.

    #119722

    @hei-wu,
    deinen Einwand hatte ich mir schon vorher denken können, aber damit ist immer noch nicht geklärt, was eine „wesentliche Veränderung von Trassenverläufen von Deichen und anderen Standorten von Hochwasserschutzanlagen“ ist.

    @Tanc
    ,
    deine Wortklauberei kannst du lassen, du weißt genau was ich gemeint habe. Ich schrieb: „sie nennen es Baubschluß….“ und wenn du es genau wissen willst, zum Umbau der Dessauer Straße muß auch der Hauptwassersammler erneuert werden müssen.

    #119725

    @Kenno: Das dürfte Auslegungssache sein, das überlassen wir lieber den Juristen unseres Vertrauens.

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