Psychofred:
sind deren verträge an wiegands amt gebunden oder anders gefragt, bleiben sie in der stadtverwaltung, wenn wiegand ausscheidet (pension, verlorene wiederwahl, abwahl,..)
Was der OB unterschreibt ist rechtsgültig.
Ich erinnere an den Kauf der Reichsbahngebäudes durch Frau Häußler und an die Millionenschulden der Saalkreisgemeinden, bei denen jeweils die Unterschrift der BM reichte, um Millionen an den Räten vorbei in den Sand zu setzen.