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23. November 2015 um 23:25 Uhr #190612
Wer hat öfter den Beschlüssen des Stadtrates widersprochen Daggi oder Bernd?
Die SPD-Fraktion will es jetzt genau wissen:„Anfrage der SPD-Fraktion zu Widersprüchen des Oberbürgermeisters
Beschlussvorschlag:
In den letzten Monaten scheinen sich die Widersprüche des Oberbürgermeisters gemäß §66 KVG gegen die Beschlüsse des Stadtrates zu erhöhen.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Gegen welche Beschlüsse des Stadtrates wurden seitens des jeweiligen Oberbürgermeisters/der jeweiligen Oberbürgermeisterin in den Jahren 2010 – 2015 Widersprüche eingelegt? (bitte tabellarisch nach Jahren unter Angabe der jeweiligen Antragstitel bzw. Vorlagennummern und nach Widersprüchen nach erneutem Beschluss des Stadtrates aufschlüsseln)
2. Wie wurden die entsprechenden Widersprüche durch die Kommunalaufsicht beschieden? (bitte in die Antwort auf Frage 1 integrieren)
gez. Johannes Krause
Vorsitzender
SPD-Fraktion
TOP:Vorlagen-Nummer: VI/2015/01409
Datum: 04.11.201523. November 2015 um 23:42 Uhr #190613Ich find’s witzig. Außer dass jetzt ein armes Schwein in der Verwaltung das alles raus suchen muss. Das kostet ne Menge Arbeitszeit. Das hätte die Fraktion mal ruhig selber machen können.
24. November 2015 um 02:34 Uhr #190617Scheinbar landet bei der SPD alles diesbezügliche in der Rundablage
des I pads?
Daran ist guterkennbar, wie ernst die SPD ihre Vorlagen im Stadtrat nimmt.
Nach Abschluss der Disskusionen kommt ein erledigt Stempel drauf (symbolisch), und das wars.
Es geht nicht um Inhalte, sonder nur um lächerliche und bisher immer wieder gescheiterte Versuche, den OB vorzuführen.
Das man sich damit lächerlich macht, was solls.Auf das Gestottere im Stadtrat bin ich schon gespannt
Vielleicht kann ja die CDU aushelfen?Zumindest das Büro des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Stadtrates müsste doch so etwas wie eine Aktenführung haben.
24. November 2015 um 06:01 Uhr #190621
AnonymSo eine Untersuchung empfinde ich als ziemlich angebracht. Ich verfolgte einen Antrag der Links-Fraktion, der vom OB abgelehnt wurde und dann wurde die Angelegenheit doch initiiert. So etwas ärgert den Antragsteller, dass sich andere mit der Realisierung von Projekten, sprich: mit fremden Federn schmücken. Das ist gewissermaßen Diebstahl geistigen Eigentums.
Eine so große Arbeit für ein armes Schwein, wie oben erwähnt, dürfte es nicht sein. Denn schließlich gibt es Protokollführung. Die einzelnen Fraktionen führen sicher auch eine „Kontroll-Liste“,deren Ergebnisse addiert dann mit der Gesamtliste eine gute Kontrolle wäre.24. November 2015 um 06:46 Uhr #190627Die SPD-Fraktion will es jetzt genau wissen:
Für eine Weile dachte ich, im Stadtrat wird alles besser. Jetzt fangen sie aber wieder an, sich um sich selber zu drehen.
Übrigens, in der MZ ist ein Artikel über die ehemaligen AfD-Stadträte in Halle Helmut-Ernst Kaßner und Markus Klätte. Sie meinten, dass es ohne sie keine breite Rosengartenbrücke und keinen Golfplatz gegeben hätte.1. Dezember 2015 um 09:10 Uhr #191900Die Klagerei geht weiter.
Wiegand verweigert seit Monaten dem Stadtrat rund 20 000 Euro aus dem Haushalt, um eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der möglichen Rechtsverstöße zu beauftragen.
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/halle-stadtrat-verklagt-ob-bernd-wiegand,20641266,32673626.html1. Dezember 2015 um 10:11 Uhr #191921
Anonym1.
Die Überschrift des MZ- Artikels “ Stadtrat verklagt…“ ist eine Falschmeldung und entspricht dem Niveau einer anderen Zeitung. Wahrheitsgemäß müsste die Zeitungsüberschrift lauten, dass der Stadtrat den OB verklagen WILL.
2.
Hat man den Artikel gelesen, bleibt einem die Spucke weg. Statt Zwist und Querelen sollten Stadtrat und OB plus seine Getreuen sich um das kümmern, wofür sie gewählt wurden- das Wohl der Stadt. Wäre ich an der Stelle des OB würde ich mit mir einmal ernstlich ins Gericht gehen und mir Gedanken machen, warum es wegen mir immer nur Knatsch gibt und ich mit keinem auskomme. Allein gegen alle- das kann doch nicht wahr sein! Das musss doch dann an mir liegen!!
Als Nichtbeteiligte hat man den Eindruck, dass der OB ein despotisches Regime führt, das demokratischen Gepflogenheiten widerspricht.1. Dezember 2015 um 10:18 Uhr #191925Als Nichtbeteiligte hat man den Eindruck, dass der OB ein despotisches Regime führt, das demokratischen Gepflogenheiten widerspricht.
Mich würde hierbei einmal interessieren, wass die eigenen Mitarbeiter hinter der Rathaustür dazu sagen. Und vor allem, wie es zu Daggie’s und Reginas Zeiten vergleichsweise war!
1. Dezember 2015 um 12:02 Uhr #191960
AnonymRegina? Ingrid meinst Du wohl.
Aber schau mal nach, was ich am 20. 11. dazu geschrieben habe! Die sagen gar nichts dazu- ihr Arbeitsplatz ist ihnen wichtiger.1. Dezember 2015 um 16:35 Uhr #192025Warscheinlich sind einige von den vielen Stau´s in der Stadt genervt. Noch nie wurde in dieser Stadt soviel bewegt.
Überall,wohin man schaut wird aufgebaut!Und die Stadt bewegt sich doch!
Während andere fleißig Streichhölzer sammeln.
1. Dezember 2015 um 21:44 Uhr #192083Daggi und Ingrid iniziierten ja die Beschlussvorlagen der SPD, warum hätten die SPD diesen wiedersprechen sollen?
Wiederspruch wurde nicht geduldet!
1. Dezember 2015 um 22:03 Uhr #192086Die von mir am 19 November gestellte Frage „War vor OB Wiegand alles schlecht?“ betrachte ich als beantwortet:
Ja, es war vor OB Wiegand alles schlecht.1. Dezember 2015 um 22:53 Uhr #192098Aber es war nicht alles nur schlecht. Damals hatten wir noch Hoffnung, dass alles mal besser wird.
2. Dezember 2015 um 06:33 Uhr #192123
AnonymJa, @hei- wu, die Antwort ist kongruent auch auf eine andere Frage. Und ich füge dazu: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
2. Dezember 2015 um 14:04 Uhr #192200Das sich die Wünsche von CDU und SPD nichterfüllt haben, werte ich als ein gutes Zeichen.
wir können nur hoffen, das Bernd noch ne Weile durchhält, sonst stehen wir beim nächsten Hochwasser nicht nur in Regen, sondern mitten in der Flut, niemand sonst scheint zum Handeln fähig.
Der Stadtrat würde das Hochwasser verklagen, und das war es dann aber auch. 😉
2. Dezember 2015 um 14:20 Uhr #192202Regina? Ingrid meinst Du wohl. Aber schau mal nach, was ich am 20. 11. dazu geschrieben habe! Die sagen gar nichts dazu- ihr Arbeitsplatz ist ihnen wichtiger.
Ob Regina oder richtigerweise Ingrid… 😉 😉 😉 ist doch egal. Weder kann man sich ja gar nicht mehr so richtig dran erinnern, noch gibt es etwas Positives, an was man sich bei ihr erinnern könnte. Wenn ich nur den Marktplatz sehe…
Gibt es bei beiden Damen und dem einen Herren irgendetwas langfristig nachhaltig Gutes? Ich vermag mich nicht daran zu erinnern (außer an eine reichhaltige Spatensammlung). Und der Schuldenstand der Stadt wurde immer höher!
2. Dezember 2015 um 15:09 Uhr #192205Wir erinnern uns: Per Dienstanweisung wollte die Stadt Halle alle ‚Heimkinder‘ zurück nach Hause schicken, um Kosten zu sparen. Auf öffentlichen Druck wurde die Dienstanweisung zurückgenommen.
2. Dezember 2015 um 15:24 Uhr #192207Wirklich alle, SfK, überleg nochmal!
2. Dezember 2015 um 15:31 Uhr #192210Deswegen stehen ja Heimkinder in Anführungszeichen. Gemeint waren diese, die nach Meinung der Stadt keine Heimkinder waren, sozusagen „Scheinheimkinder“ oder „Schwarzheimkinder.“ 🙂
2. Dezember 2015 um 18:58 Uhr #192244Wir erinnern uns: Per Dienstanweisung wollte die Stadt Halle alle ‚Heimkinder‘ zurück nach Hause schicken, um Kosten zu sparen. Auf öffentlichen Druck wurde die Dienstanweisung zurückgenommen.
Wir erinnern uns:
„Nach offizieller Lesart von Fachbereichsleiter Lothar Rochau soll damit ein Konzept durchgesetzt werden, das Heimaufenthalte durch präventives Sozialmanagement überflüssig macht.“
Der ganze Artikel: http://www.taz.de/!5194368/ und anderswo
Und damit schließt sich der Kreis.
So ein Beispiel von ihr? Kopfschüttel.
2. Dezember 2015 um 19:54 Uhr #192256Um zum Thema zurückzufinden, so ein(E) LeiterInnen einer Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, eigentlich. In Halle wird das gerade zum Verhängnis!
Natürlich kann man auch ein Bundesbahngebäude kaufen, ohne den Stadtrat einzubeziehen. Wieviele Millionen waren es gleich?
Blieb natürlich ohne Konsequenzen seitens des Stadtrates.
Oder das jahrelange „regieren“ ohne Haushalt und die Geldverteilung nach eigenem Gutdünken.
Blieb natürlich ohne Konsequenzen seitens des Stadtrates.
Sowas hebt keinen Stadtrat an.
Aber wehe, 20.000 € zum kühlen des eigenen Mütchens werden verweigert!Droht jetzt in demokratischer Eintracht ein Abwahlverfahren, sind die Pöstchen schon verteilt?
Wieviele Vizeoberbürgermeister trägt so ein Stadthaushalt? 😉3. Dezember 2015 um 13:14 Uhr #1924053. Dezember 2015 um 14:35 Uhr #192418Ab jetzt wird gepetzt! http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/dauer-streit-zwischen-ob-und-stadtrat-stadtrats-vize-sieht-behoerde-in-der-pflicht,20640778,32689322.html
Na toll, jetzt müssen wieder Papa und Mama (LVwA) herhalten.
3. Dezember 2015 um 14:50 Uhr #19242356 Stadträte können also nicht sagen, ob Wiegand gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Mal ehrlich, hat das wirklich noch was mit einem gesunden Rechtsempfinden zu tun, wenn erst Advokaten wochenlang wühlen müssen, um etwas zu finden?
Das LVwA wird schon wissen, warum es sich aus den halleschen Verwerfungen raushält und nicht vor den Karren des Stadtrates spannen lässt.3. Dezember 2015 um 16:03 Uhr #192434Na, da wollen wir mal helfen:
§ 63
Aufgaben in der Gemeindeverwaltung
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den
ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation
der Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden
Verwaltung.Das ist bedeutet, das geht die Stadträte nichts an, in keinem Fall, niemals!
(4) Âufgaben des übertragenen Wirkungskreises erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Hier hift ein Blick ins Gesetz!
(3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese gesetzeswidrig sind. Er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss binnen
zwei Wochen schriftlich eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Verbleibt der Gemeinderat bei erneuter Verhandlung bei diesem Beschluss und ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzeswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einholen.
Unterlässt der Bürgermeister den Widerspruch gegen gesetzeswidrige Beschlüsse vorsätzlich oder grob fahrlässig, so hat er der Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.Jetzt einfach die Tatbestandsmerkmale durchs Gehirn jagen und die Rechtsfolge ermitteln.
Dazu braucht man kein Staatsexamen, das machen die vielen Staatsdiener in den Reihen der Stadträte für umsonst.
Na gut, bei der Aktenführung in besagter Fraktion wird es schwierig,
Aber das LVwA hat geprüft, die können das, also spart uns das Geld! -
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