Startseite › Foren › Halle (Saale) › Von wegen „unantastbar“. Verwaltungsgericht urteilt: Liebich darf weiter pöbeln – auch zwischen den Grundgesetzestafeln
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19. Oktober 2020 um 15:13 Uhr #383320
Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren (5 B 413/20) am Freitag, 16. Oktober 2020, einen Antrag der Stadt Halle (Saale) abgelehnt, eine Vers
[Der komplette Artikel: Von wegen „unantastbar“. Verwaltungsgericht urteilt: Liebich darf weiter pöbeln – auch zwischen den Grundgesetzestafeln]19. Oktober 2020 um 15:36 Uhr #383321Das ist ein Narzisst. Der braucht diese Aufmerksamkeit.
Nur die totale Negation/Ignoranz treibt ihn von selbst in die „Klapper“.19. Oktober 2020 um 16:18 Uhr #383322„Narzist“ trifft es schon ganz gut. Jemand, dessen größtes Idol er selbst ist:
19. Oktober 2020 um 18:58 Uhr #383335Narzist wäre noch ein Kompliment.
19. Oktober 2020 um 20:57 Uhr #383343
AnonymIch bin erst einmal froh, dass die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Demonstrationsrecht gescheitert sind. Es wäre ein fatales Signal geworden, wenn der Nazi dafür Vorwand gewesen wäre.
Statt formal dessen Demonstrationsrecht einzuschränken, wird man sich nun wohl mit dessen Hetze inhaltlich auseinandersetzen müssen. Eine Diskussion, wieviel faschistische Hetze eine Demokratie aushalten muss und was an faschistischer Hetze die demokratischen Grundlagen zu sehr beschädigt wäre nötig. Ein Faschismusverbot mit seinen aktuellen Erscheinungsformen (und nicht nur an dessen nazistischen Vorläufern) im Grundgesetz wäre sicher zu überlegen.
19. Oktober 2020 um 21:19 Uhr #383348Ich bin erst einmal froh, dass die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Demonstrationsrecht gescheitert sind. Es wäre ein fatales Signal geworden, wenn der Nazi dafür Vorwand gewesen wäre.
Statt formal dessen Demonstrationsrecht einzuschränken, wird man sich nun wohl mit dessen Hetze inhaltlich auseinandersetzen müssen. Eine Diskussion, wieviel faschistische Hetze eine Demokratie aushalten muss und was an faschistischer Hetze die demokratischen Grundlagen zu sehr beschädigt wäre nötig. Ein Faschismusverbot mit seinen aktuellen Erscheinungsformen (und nicht nur an dessen nazistischen Vorläufern) im Grundgesetz wäre sicher zu überlegen.
Der Beitrag fing gut an. Ist ja wirklich selten, dass ich Dir bei politischen Diskussionen zustimme. Bis auf die beiden letzten Sätze kann ich es hier mal vollumfänglich.
Man hätte den Elan den man auch in der Verwaltung in die Aushöhlung der Demokratie gesteckt hat, lieber mal in eine inhaltliche Auseinandersetzung stecken sollen und zwar ganz ohne Polemik und die übliche Überheblichkeit. So schwer ist es nicht den Typen inhaltlich zu widerlegen.
19. Oktober 2020 um 21:39 Uhr #383349BoomBox und Ghettoblaster sind auch gute Argumente gegen den Brüllzwerg… Freude schöner Götterfunken, die Nationalhymne und auch Volkslieder wären dafür gut geeignet. Könnte doch die Stadtverwaltung als Publikumsunterhaltung auflegen… Es gibt soviel so schöne Musik…
20. Oktober 2020 um 16:19 Uhr #383448Persönlich laste ich der Gerichtsbarkeit in diesem Lande inzwischen auch eine erhebliche Rechtsnähe an…, wie auch das Rechtswesen sehr täterfreundlich ist…
21. Oktober 2020 um 09:20 Uhr #383463Persönlich laste ich der Gerichtsbarkeit in diesem Lande inzwischen auch eine erhebliche Rechtsnähe an…,
Da sagen die Statistiken was anderes.
wie auch das Rechtswesen sehr täterfreundlich ist…
Ist es aus mehreren Gründen irgendwo. Fängt beim im Zweifel für den Angeklagten an und hört da auf, wo man Angst hat, dass eine zu Hohe Strafe kassiert wird.
22. Oktober 2020 um 10:14 Uhr #383526Wie soll man denn und wer soll denn mit dem Brüllzwerg reden? Der will nicht reden. Der will eine ganze Stadt terrorisieren.
Viele verlassen fluchtartig den Markt, wenn er wieder mal brüllen darf und geheiratet wird nicht mehr im Stadthaus, weil am schönsten Tag im Leben so eine Peinlichkeit nicht gewünscht ist.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eines einzelnen Spinners kann doch nicht gegen die Interessen der Bürger einer Stadt durchgesetzt werden.22. Oktober 2020 um 11:13 Uhr #383538Lasst unsere Marktassel (Kosename) doch brüllen – ist lustig. Macht sie sonst schon keinen Unsinn. Das muss Demokratie ab können. Außerdem sollen alle daheim bleiben – Markt frei ist in unserem Sinne. Habt ihr Corona vergessen? Werden sich andere Städte noch abkupfern und schützen lassen. Beeindruckt hat mich seine „Nummer – Werft Eure Toten raus“. Beeindruckend. Was dieser Mann alles erreichen könnte. Es ist immer Wahlkampf. Wenn sich Politiker innerhalb einer Partei, seit einen Jahr, 2 Jahre vor der Wahl, um die Kanzlerschaft streiten, obwohl die Wahl nicht mal gewonnen ist, dann finde ich das viel bedenklicher. Ist da vielleicht seit Jahren Wahlmanipulation im Spiel, dass man sich so sehr sicher sein kann? 😉 Mich würde es vielleicht etwas stören, wenn er und sein Gefolge ständig Hausbesuche macht – traut er sich aber sicher nicht – ich würde mich mit ihm intensiv beschäftigen… Wäre sicher ein interessantes Gespräch. Reden kann nicht nur er. Monologe halten ist nicht schwer – wenn ich müde bin, dann packt es mich gerne mal. Quatsch reden kann ich fließend.
Äußerst spannend finde ich: Verbote erzeugen Bedürfnisse. Dann eben erst recht – ähnlich verhält es sich bei Drogen. Politik erzeugt manchmal genau das Gegenteil. Evaluieren bitte! Es wird trotz Einsicht, dass was im argen ist, immer gleich gewählt, komisch.22. Oktober 2020 um 13:19 Uhr #383563Das Oberverwaltungsgericht hat inzwischen die Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle als unbegründet zurückgewiesen und somit den Beschluss bestätigt. Demnach kann Liebich seine Kundgebungen weiterhin auf dem Marktplatz abhalten. Lt. OVG habe die Stadt keinen Anspruch auf Erlass einer Verfügung durch die Polizeiinspektion Halle, die (polizeiliche Verfügung) eine angemeldete Versammlung von Liebich durch Auflagen dahingehend einschränkt, dass die Versammlung nicht auf dem Marktplatz, sondern an einem anderen Ort stattfindet.
22. Oktober 2020 um 14:39 Uhr #383583Aber den Strom kann man ihm sperren, und untersagen, auf das Autodach zu klettern. Dafür kommen anderswo die freundlichen Herren in weiß…
Und Polizeischutz braucht der auch nicht, aber man kann sich ja dabei so schön in Szene setzen… deutsche Polizisten halt… demokratisch bis ins Mark der Knochen???22. Oktober 2020 um 14:54 Uhr #383587Das Oberverwaltungsgericht hat inzwischen die Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle als unbegründet zurückgewiesen und somit den Beschluss bestätigt. Demnach kann Liebich seine Kundgebungen weiterhin auf dem Marktplatz abhalten. Lt. OVG habe die Stadt keinen Anspruch auf Erlass einer Verfügung durch die Polizeiinspektion Halle, die (polizeiliche Verfügung) eine angemeldete Versammlung von Liebich durch Auflagen dahingehend einschränkt, dass die Versammlung nicht auf dem Marktplatz, sondern an einem anderen Ort stattfindet.
Wenn Rechte Recht sprechen……
22. Oktober 2020 um 15:15 Uhr #383589Wenn Rechte Recht sprechen……
Wenn Linke mal wieder Unsinn absondern…
22. Oktober 2020 um 15:25 Uhr #383590Linker „Unsinn“ tötet weniger als rechter Unsinn.
22. Oktober 2020 um 16:33 Uhr #383595Linker „Unsinn“ tötet weniger als rechter Unsinn.
Nein, linker Unsinn ist ein paar Millionen voraus. Da muss man schon sehr stark eingrenzen für so eine Aussage.
22. Oktober 2020 um 16:34 Uhr #383596Wenn Rechte Recht sprechen……
Wenn dir Demokratie Rechts vorkommt habe ich sehr schlechte Nachrichten aber Du fandest ja selbst den Unrechtsstaat geil.
22. Oktober 2020 um 16:38 Uhr #383597Und, sonst so?
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