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halleandersaale.
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3. März 2015 um 22:09 Uhr #142581
Die Mitgliederbetreuung der SPD kann empfehlen was sie will, Bauherr ist das Land.
3. März 2015 um 22:09 Uhr #142582@ilmenau1967: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe lediglich @menschmeyer zitiert. Ich reiche deine Verwarnung also weiter.
3. März 2015 um 22:10 Uhr #142583@Feldstudien,
ich erinnere auch daran, dass die Spundwandlösung gerade wegen der vielen im Erdreich liegenden Versorgungsleitungen verworfen werden mußte.
Hast du auch mal überlegt, warum im 1.BA keine Spundwand realisiert wird?3. März 2015 um 22:12 Uhr #142584@farbspektrum: Inhaltlich starker Beitrag! Meinen Respekt…
3. März 2015 um 22:14 Uhr #142585Ja @feldstudien, Wahrheiten sind manchmal einfacher als man denkt.
3. März 2015 um 22:18 Uhr #142588@Kenno: Da bin ich klar im Vorteil, weil ich sämtliche Plangenehmigungsunterlagen etc. lesen durfte. Das Märchen von den großen Kosten der Gasleitungsverlegung dürfen wir jetzt gerne den Gebrüder Grimm überlassen. Fakt ist, dass die Umverlegung der zahlreichen Leitungen aus der Saale-Schleife fast noch mehr Kosten produzieren. Irgendwer hat ansonsten noch argumentiert, die neue Gasleitung könne durch die Fachleute nicht sicher genug verlegt werden, weshalb Versorgungsausfälle zu befürchten seien. Ich hoffe, die Industrie- und Handwerkskammer meldet sich bezüglich der Handwerker-Ehre auch noch zu Wort. Ganz nebenbei: Bei Variante 2 mit ein paar Metern Abstand zum alten Deich braucht es keine Verlegung der Gashochdruckleitung. Und ganz für den Notfall liegt bei Gericht auch noch der Vorschlag für eine Variante 2a, die genügend Abstand zur Gashochdruckleitung lässt.
3. März 2015 um 22:27 Uhr #142590@Feldstudien,
baut jetzt neuerdings auch das Gericht auf Zuruf nach fadenscheinigen Vorschlägen?3. März 2015 um 22:28 Uhr #142591die Industrie- und Handwerkskammer
Keine Sorge, die werden sicher an der neuen Ausschreibung beteiligt und schicken ihren besten GAStronomen an den Start.
SCNR
3. März 2015 um 22:36 Uhr #142592
Anonym@adiop Sorry, habe das Zitat nicht als solches erkannt. Deswegen nutze ich meist die alte Form „Zitat“. Danke für die Weitergabe der „Verwarnung“.
3. März 2015 um 22:39 Uhr #142594@Kenno und @Adiop: Schaun wir mal, wie sich das Ganze jetzt entwickelt. Ich habe heute keinen Anlass über das Gericht zu meckern. Es ist zur Abwechslung mal sehr schön, mit dem bestehenden Recht zu gewinnen. Mir tun dennoch die Menschen in der Neustadt leid, die jetzt – nur weil eine Planungsbehörde aus Unrecht Recht machen möchte und unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will – noch lange auf ihren Hochwasserschutz warten müssen. Dies wollte niemand von den Menschen in der Altstadt, denn wir wissen, was ein Hochwasser im eigenen Haus anrichtet. Mein Wunsch am heutigen Tage ist daher einmal mehr, die schnelle Realisierung einer tragfähigen Lösung die allen Menschen in Halle mit einem Schutz gegen das Hochwasser hilft.
3. März 2015 um 23:01 Uhr #142596Mir tun dennoch die Menschen in der Neustadt leid, die jetzt – nur weil eine Planungsbehörde aus Unrecht Recht machen möchte und unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will – noch lange auf ihren Hochwasserschutz warten müssen. Dies wollte niemand von den Menschen in der Altstadt, denn wir wissen, was ein Hochwasser im eigenen Haus anrichtet. Mein Wunsch am heutigen Tage ist daher einmal mehr, die schnelle Realisierung einer tragfähigen Lösung die allen Menschen in Halle mit einem Schutz gegen das Hochwasser hilft.
Da klangen einige IG Kollegen anders, als es um das Thema Neustadt ging. Ansonsten ja die anderen sind wie immer Schuld. Wir werden sehen ob das LHW oder LVwA das Zeitnah nachreichen kann und dann endlich weiter gebaut werden kann.
3. März 2015 um 23:45 Uhr #142601Also doch das gute Gimritz wegbaggern. Das ergibt genug Retentionsfläche!
3. März 2015 um 23:49 Uhr #142602UVP kann doch das Land nicht, die Übersehen doch wieder die Einflugschneisen der Fledermäuse!
4. März 2015 um 00:39 Uhr #142604#142601 Redhall: deinem Vorschlag fehlt lediglich die Finanzierungsmöglichkeit ( Art. 14, 15 GG)
4. März 2015 um 04:02 Uhr #142607Das ist mittlerweile eine moderne Hexenjagd in Halle.
4. März 2015 um 05:24 Uhr #142609Mir tun die Menschen in Halle-Neustadt leid, die nun unter einer Handvoll Egoisten leiden müssen, die sich im Überschwemmungsgebiet angesiedelt haben.
4. März 2015 um 06:31 Uhr #142611Sind die Kläger Egoisten? Ich würde sagen, dass müssen sie sein, sonst hätten sie nicht klagen dürfen.
4. März 2015 um 06:37 Uhr #142613
Anonym@ farbspektrum: Und für den Stadtrat hast Du KEINEN Wagen geplant? 🙂
ICH würde noch einmal den Plan gründlich prüfen, überarbeiten, durchdenken, danach eine Arbeitsgruppe bilden, die dann für jeden Wagen AUG (Arbeitsuntergruppen)bildet, deren Ergebnisse dann in Stadtteilkonferenzen diskutiert werden müssen. Wenn dann alle Vorschläge der Bevölkerung eingearbeitet sind, fließen die Ergebnisse von den AUG zurück zur AG.
Das ist jetzt ein Vorschlag von mir für einen funktionierenden PAP (Programmablaufplan).Organisation ist das Entscheidende für den Erfolg einer Sache.( = Zitat, leider nicht von mir):-)
4. März 2015 um 08:42 Uhr #142618
Anonym@ nachtschwärmer: Ich hatte „ICH“ geschrieben. Schreib doch, wie es von Deiner Seite aus noch effektiver gestaltet werden soll. Karnevalsumzüge sollen doch lustig sein, um so lustiger, wenn die Anlässe so traurig sind!! 🙂 :-)Mir beede kümmeln denn am Rande een iwwer unsern Erfolch, wenns so richtch einschlächt! 🙂 🙂
4. März 2015 um 08:47 Uhr #142619Ich möchte man eine Frage in den Raum stellen, da hier einige bereits verkünden froh zu sein, mit ihrer Klage ausnahmsweise auch mal Recht zu bekommen, wo sie doch im Recht sind: Seid ihr sicher? Wäre doch möglich das im Verfahren nur die Verpflichtung heraus kommt eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen, diese wird gemacht, diese bestätigt das der Retentionsraumverlust im Verhältnis vernachlässigbar ist und dann weiter gebaut wird. Noch würde euer „Sieg“ doch einzig und allein davon abhängen wie das Gutachten ausgeht und da ihr vermutlich auch nicht für viele tausende Euro eins habt machen lassen vollständig, dürfte das Ergebnis doch für den Moment noch reine Spekulation sein. Oder?
4. März 2015 um 08:52 Uhr #142621
Anonym@sfkonline Was soll das bitte mit den Egoisten? Das Grundprinzip unserer Gesellschaft ist das Recht des Individuums. Das ist hier kein Ameisenhaufen und keine DDR. Jede Einschränkung individueller Rechte muss strengen rechtlichen Normen entsprechen und gerichtlich überprüfbar sein. Der MZ-Kommentar ist Schrott. Diese Art von Kampf gegen Egoisten und Abweichler war früher schon mal in der „Freiheit“ zu finden.
„Druckmachen“ hatten wir ebenfalls früher reichlich, war nicht besonders erfolgreich. Richtig machen wäre eine nette Abwechslung.Für alle die den Rechtsstaat nicht aushalten, gibt es ja links und rechts Alternativen, die das Gemeinwohl (wer auch immer das da jeweils festlegt) gerne mal über das Individuum stellen. Dann wird durchregiert, Druck gemacht und vielleicht ein bisschen verfolgt. Aber was soll da schon schiefgehen? Einen Deich kriegen die bestimmt hin.
4. März 2015 um 09:02 Uhr #142623Du hast mich nicht verstanden. Wenn der MZ-Kommentar meint, es handele sich um Egoisten (Menschen, die eigennützige Interessen verfolgen), dann übersieht er, dass gerade dies eine Voraussetzung ist, um überhaupt (zulässigerweise) klagen zu können.
Zusatz: Ich finde den Kommentar also auch für daneben.
4. März 2015 um 09:11 Uhr #142626Die unendliche Geschichte hatte ich irgendwie anders in Erinnerung.
Mal schauen welche Seite sich ein weißes Fell zulegt und Fliegen lernt 😉
4. März 2015 um 09:20 Uhr #142630Rechtsvorschriften sind heutzutage so umfangreich, dass keiner mehr den Durchblick hat. Das zeigt sich auch darin, dass ein Berufungsgericht ein um 180° gedrehtes Urteil erlassen kann. In der Beurteilung eines Falls fließt soviel Subjektivität des Gerichtes mit ein, dass alles möglich ist. Juristische Gesetze sind auch keine Naturgesetze, die die absolute Wahrheit verkünden.
Letztendlich steht auch die Frage, warum geklagt wird und da finde ich den MZ-Kommentar gut und richtig. Man darf auch wegen einem Knallerbsenstrauch klagen, aber ob das im Sinn einer menschlichen Gemeinschaft ist, wage ich zu bezweifeln.4. März 2015 um 09:38 Uhr #142631
Anonym@farbspektrum Du darfst dich gerne wundern, wer wogegen klagen darf. Aber du darfst nicht das Recht eines Bürgers in Frage stellen, gegen Verwaltungsentscheidungen zu klagen, die ihn direkt betreffen. Der ungehinderte Zugang zu Gerichten ist eine Grundsäule unserer Gesellschaft und ein Grundrecht.
Die Alternative wurde mehrfach erprobt und zum Beispiel 1989 ziemlich eindeutig von unserer „menschlichen Gemeinschaft“ verworfen. -
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