Startseite Foren Halle (Saale) Verkehrsunfall Hochstraße

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  • #164365

    >Da irrst nun wiederum du, Gork! Die Vorfahrtstraße biegt nicht ab! Deswegen ist sowohl dem Rad- als auch dem Fußgängerverkehr Vorfahrt zu gewähren!

    Stimmt an der Stelle der Klausbrücke. Hatte ich in falscher Erinnerung. Und ich lasse mich gern korrigieren.
    Dort haben natürlich die Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt.

    Besseres Beispiel wäre das Steintor, von der Berliner Straße/Paracelsusstraße kommend zum Abbiegen in die Ludwig-Wucherer-Straße. Da wissen manche auch nicht so richtig, was korrekt ist.

    #164370

    Anonym

    Besseres Beispiel wäre das Steintor

    Das hat sich ja nun auch erledigt. Mal sehen, was es da dann in (ferner) Zukunft für Herausforderungen geben wird… 😉

    #164387

    Erst im nächsten Jahr soll es wohl mit der überfälligen Generalsanierung der Hochstraßenbrücken über den Franckeplatz losgehen.

    Während es in Halle noch zahlrreiche Ewiggestrige gibt, die das fordern, feiert Seoul die x-te Abrissparty einer Hochstraße: http://www.koreaobserver.com/seoul-says-adieu-to-another-overpass-with-blowout-party-38187/

    #164391

    Schön, wenn man wieder einmal Äpfel mit Pflaumen vergleichen kann…

    #164394

    @Bene,
    Der Abriß der Hochstraßenbrücken hat sich ja nun nach den Erkenntnissen des letzten Hochwassers 2013 erledigt, da ja die dafür vorgesehene untere Ebene auf dem Glauchaer Platz für immer und ewig hochwassergefährdet bleiben wird.
    PS.: Die Stadt tut ja noch nicht einmal etwas, um eine Flutung der Tiefgarage auf der Spitze zu verhindern.

    #164397

    Warum auch, da kann sich der Eigentümer gefälligst selbst drum kümmern.

    #164398

    Oder der Eigentümer der Saale. 🙂

    Wer ist das eigentlich?

    #164401

    Bevor ihr weiter rumrätselt, für den Hochwasserschutz der Stadt Halle ist die Stadt Halle selbst verantwortlich.

    #164402

    @kenno: solange es in der Stadtverwaltung Leute gibt, die sich ausschließlich auf den Schutz Ha-Neus kaprizieren, kannst du darauf lange warten

    #164403

    Anonym

    Unfall, Autofahrer, Hochstraße, Fußgänger, Radfahrer, Hochwasser, Gimritzer Klagewut

    Ich würde sagen noch „Kleingärten“ und „Zigeuner“ und wir haben’s, oder?

    #164404

    kenno, die Stadt braucht sich darum nicht zu kümmern, das ist Sache des Eigentümers der Tiefgarage… und wenn es ihn billiger kommt, sie volllaufen zu lassen, Parkgebühren abzuschreiben und reinigungs- und Sanierkosten aufzubringen, dann wird er das wohl weiter so machen…
    Eine anständige Hochwasserwand, mobil, könnte dem allerdings ganz gewiss abhelfen… die lächerlichen 100 Sandsäcke haben es jedenfalls nicht…

    #164406

    Man sollte echt regelmäßige Nachschulungen für Führerscheininhaber verpflichtend machen.

    Für bestimmte Fussgänger aber auch.

    Ich greife nochmal die Kreuzung an der Klausbrücke auf. Wenn ein Fussgänger/Radfahrer aus Richtung Hallmarkt kommt, ist dem Vorrang zu gewähren. Kommt der Fussgänger/Radfahrer aus Richtung Mansfelder Str. muss dem Autofahrer Vorfahrt gewährt werden.

    #164407

    @hei-wu,
    ich ergänze: solange es den Stadtteil Halle-Neustadt gibt, muß es auch weiterhin eine hochwassersichere Verkehrsverbindung über die Hochstraße und die Saale dahin geben.

    #164408

    @Schulze,
    ich dachte eher, dass die Stadt sich darum kümmern müßte, dass der Glauchaer Platz und nicht nur der hochwasserfrei wird.

    #164409

    Wenn es dann aber ins Parkhaus läuft, ist der Betreiber/Eigentümer/Vermieter zur Handlung aufgefordert…
    Und bevor ich mich auf anderen verließe… siehe Talstraße…

    Auf das andere wirst du wohl noch ewig warten müssen, mein Modell Ratswerder-ff.-Schutzmauer ist noch im Kopf…

    #164426

    @hei-wu, ich ergänze: solange es den Stadtteil Halle-Neustadt gibt, muß es auch weiterhin eine hochwassersichere Verkehrsverbindung über die Hochstraße und die Saale dahin geben.

    Aha, die Menschen können absaufen, aber Hauptsache die Autos werde nicht nass…

    #164427

    Aha, die Menschen können absaufen, aber Hauptsache die Autos werde nicht nass…

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Soll man nach deiner unmaßgeblichen Meinung am Flußufer einen Streifen abreißen, um eine Flutmauer zu bauen?

    #164428

    Anonym

    die Menschen können absaufen, aber Hauptsache die Autos werde nicht nass

    Aber @benedikt, die Menschen, die am Glauchaer Platz oder in der Tiefgarage an der Spitze absaufen, sind doch Autofahrer. Gleicht sich das nicht aus?

    #164429

    Durch Augenschein wirst du dich davon überzeugen können, daß ein Abriss nur in ganz wenigen Ausnahmefällen nötig sein sollte…

    #164430

    Durch Augenschein wirst du dich davon überzeugen können, daß ein Abriss nur in ganz wenigen Ausnahmefällen nötig sein sollte…

    https://goo.gl/maps/KXkaS
    http://mw2.google.com/mw-panoramio/photos/medium/21289942.jpg

    #164432

    @Schulze,
    durch dn Bau einer Flutmauer auf der östlichen Saaleuferseite wirst du dir aber den Zorn durch das weitere Absaufen der Bewohner der Saline und des Sophienhafenviertels zuziehen.

    #164461

    Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann…

    Außerdem wird die Klaustorvorstadt durch die gedachte Mauer geschützt… Ratswerder- Schleuse -MMZ – PalaisS – Pfälzer Brücke.
    Lediglich das Sophienhafenviertel müßte dann auch eine bekommen, damit die Hafenstraße nicht von hinten einläuft…

    Und was davon ist bisher in Bewegung gebracht??? hat irgendeine Initiative was in der Hafenstraße zuwege begonnen? Außer warmer Luft haben die dortigen Anrainer nix angepackt…
    Wundert mich das? Nö, nicht im geringsten… Labersäcke halt…

    Anderes gutes Beispiel: Talstraße …

    #164479

    Oder der Eigentümer der Saale. :-)
    Wer ist das eigentlich?

    Solange die Saale noch eine Bundeswasserstraße ist, das Bundeswasserstraßenamt oder Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes.
    Die Aufgaben für die Saale von Kreypau bis zur Saalemündung werden vom WSA Magdeburg übernommen.

    #164482

    Ähm…sag xsara3112 und andere…wirfst du da nicht allerhand durcheinander? Das ist ja teilweise erschreckend was hier kolportiert wird, Ich empfehle den Blick in die STVO. Dingend!

    Definieren wir mal Vorfahrt. Vorfahrt können nur Fahrzeuge haben, egal ob Motorbetrieben oder nicht motorisiert, allerdings zählen Inline Skates, Kinderfahrräder, Roller und ähnliche Sportgeräte juristisch nicht zu Fahrzeugen. (§24 STVO)

    Radfahrer sind dagegen Fahrzeugführer nach STVO.
    Ebenso Pferdekutschen-Lenker oder die Treiber eines Eselskarrens. Diese haben dann entsprechend der STVO die gleichen Vorfahrtsregeln zu Beachten.
    Fußgänger dagegen können mangels Rädern nicht fahren, für die Rollstühle gilt Paragraph 24 STVO, welche diese den Fußgängern gleichstellen.
    Für Fußgänger gibts schlicht und ergreifend keine Vorfahrt. Kein Rechts vor Links, keine Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt beachten“ etc.pp.

    für die ist lediglich §25 STVO einschlägig.
    Absatz 3 in diesem Paragraphen 25StVO sag eindeutig: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.“

    Ein Fußgänger ist also primär auf der Fahrbahn dem Fahrzeugverkehr nachrangig und hat sich entsprechend zu verhalten, sprich die Fahrbahn erst dann zu betreten, wenn er mit diesem Betreten ausschließen kann, daß der Fahrzeugverkehr behindert, belästigt oder es gar zu einer Gefährdung (für ihn wie den Fahrzeugführer)kommt, also nur dann, wenn die Lücke groß genug ist.
    Loslatschen frei nach dem Motto „Ich latsch dann mal quer auf die Straße, Du Dust hast Bremsen, ich hab Vorfahrt…“ ganz böse Idee, im Falle des Unfalles kommt es nur dank der Haftung des Fahrzeugfüheres aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus überhaupt möglicherweise zu einer Quotelung.

    Allerdings gibts da noch den §1 STVO, welcher eindeutig an alle Verkehrsteilnehmer (ja, auch Fußgänger, Radfahrer und Schluchtenjodler) appelliert, Vorsicht, gegenseitige Rücksichtnahme und das niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet wird. Auch ein Fußgänger kann gefährden, sich selber und andere Verkehrsteilnehmer, der ist genauso in der Pflicht wie ein Fahrzeugführer, der erkennt daß Oma eben doch nicht so flott ist und ihr das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, wenn sie diese schon betreten hat und sich dabei verschäzte.

    Alle müssen sich da also selber an die Nase fassen. Jeder sollte also nicht mit dem Finger auf „die Anderen“ zeigen, sondern bei sich selber anfangen.

    Sonderfälle sind Fußgängerüberwege und Haltestellen des ÖPNV. (§26 und §20 STVO)
    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

    Liebe Radfahrer, lesen. Ihr habt auf dem Fußgängerüberweg keinerlei Sonderrechte, nur wenn ihr absteigt und schiebt, werdet ihr als Fußgänger gemäß dieses PAragraphen zugeordnet. Radelt ihr los und es knallt dürfte es erfahrungsgemäß eine Alleinschuld bis maximal 80/20 Quotelung zu Lasten des Radfahrers werden. Wie der Name schon sagt, Fußgängerüberweg.

    Glücklicherweise gibts in Halle keine Zebrastreifen(Fußgängerüberwege) mit Schienen in der Mitte, sowas ist glücklicherweise nach VWV StVO auch nicht mehr genehmigungsfähig.

    Kommen wir nun zu der 2. besonderen Regelung, ÖPNV.
    Der Paragraph 20 STVO ist leider den wenigsten Fahrzeugführern ein Begriff, darum brauchts ja die ganzen Schlafampeln in der Merseburger…

    §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

    (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

    (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

    Wie man erkennen kann, sind bei Haltestellen Besonderheiten, die dem Schutz der Fußgänger dienen. Der Fahrzeugführer darf nur mit Schrittgeschwindigkeit beispielsweise an der in der Haltestelle stehenden Straßenbahn vorbei fahren, einen Bus mit Warnblinke an der Haltestelle sogar im Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren.

    Da müsste man mal in Halle Kontrollen mit dem Laser machen…beispielsweise abends an der Burg Giebichenstein. Wie viele tasten sich im Schritt an der Bahn vorbei, wenn die steht, die Türen auf hat und von Kröllwitz her einige angefahren kommen, die nur sehen, daß die LSA dort gelb blinkt?
    Da ist man schnell im Bereich von Fahrverboten.

    50km/h -Schrittgeschwindigkeit, abzüglich Toleranz sind wir bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40km/h innerorts….

    Kommen wir nun zur zum eigentlichen Thema zurück, der Unfall an der Waisenhausapotheke.Die Flutz hat sicher keinen Beitrag zum Unfall dort geleistet…

    Die Häufung der Unfälle im Bereich der Kurve an der Waisenhausapotheke ist für mich kein Wunder. Es gibt dort im Bereich mehrere Bitumenstreifen,gefährlich bei Nässe, es gibt Bodenwellen und immer wieder Fahrzeugführer, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit teils deutlich überschreiten in diesem Bereich.
    Dort müsste meiner Meinung nach eine Einrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung hin. Eigentlich sogar zweie, einmal in der Mitte der langen Geraden Rennstrecke Franckestraße, einmal im Bereich der LSA, kombiniert als Ampelblitzer.
    Die Bitumenflickerei bzw die Streifengießerei mit selbigem muss aufhören. Wenn ein Schaden auf der Straße ist, dann gehört die Stelle richtig instand gesetzt und nicht nur vergossen. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h bei Nässe wäre sinnvoll.
    Diese Maßnahmen würden viele diese Unfälle der letzten Zeit mit Sicherheit nicht erst entstehen lassen.

    #164485

    Da hast du noch $9 vergessen, darum ging es auch. Sobald du also abbiegst musst du auf Fußgänger achten, auch bei abknickender Vorfahrt. Deswegen waren an der LuWu Kreuzung mal so schicke Zäune im Kreuzungsbereich.

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