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22. Juli 2015 um 19:25 Uhr #164226
Anonymdazu muß man auf der richtigen Fahrspur bleiben.
Alle anderen aber auch! In der rechten Spur fahren auch immer mal „überbreite“ Verkehrsteilnehmer.
22. Juli 2015 um 20:38 Uhr #164230dazu muß man auf der richtigen Fahrspur bleiben.
Alle anderen aber auch! In der rechten Spur fahren auch immer mal „überbreite“ Verkehrsteilnehmer.
Das dürfte bei der regelkonformen Fahrspurbreite der B 80 keine Probleme ergeben!!!!
22. Juli 2015 um 20:54 Uhr #164232
AnonymDas dürfte bei der regelkonformen Fahrspurbreite der B 80 keine Probleme ergeben!
Ja, Kenno, ich weiß, es ist warm.
Die Breite der Spur(en) ist nicht das Problem – wohl aber die Fahrer der Fahrzeuge.
22. Juli 2015 um 21:25 Uhr #164233Wenn du anderen Kraftfahren unterstellst, dass sie sich nicht an die STVO halten, dann mußt du zuhause bleiben.
22. Juli 2015 um 22:13 Uhr #164236
Anonym@kenno, geh bitte schlafen und versuch’s morgen nochmal!
22. Juli 2015 um 23:05 Uhr #164239Wenn der Transporter aus der Prof. F.-Hoffmann Straße gekommen ist, dann muss er nicht ordentlich Stoff geben, ich fahre diese Stecke täglich nur eben aus der anderen Richtung (aus Richtung Leipziger Turm in Richtung Hoffmann-Straße). Und wenn man an der Ampel direkt vor der Rampe Richtung Frankeplatz grün hat, ist das ohne Probleme möglich auf diesem Stück zwischen den beiden Ampeln auf Tempo 50 zu beschleunigen, zumindest wenn man gleich der erste an der Ampel ist und nicht so eine Schnarchnase vor einem hat.
Und noch was zum Thema Frankestraße und Radfahrer. Meines Wisens nach ist es selbst auf der Rampe verboten, mit dem Fahrrad zu fahren. Wenn isg mich recht erinnere, steht sowohl am Frankeplatz (in Richtung Riebeckplatz) ein Verbotsschild für Radfahrer, als auch kurz vor der Waisenhaus-Apotheke (aus Richtung Leipziger Turm kommend) direkt vor der Gabelung von 2 auf 3 Spuren.
Und ich habe auch noch nie einen Radfahrer auf der Frankestraße gesehen, egal aus welcher Richtung.22. Juli 2015 um 23:29 Uhr #164241Meines Wisens nach ist es selbst auf der Rampe verboten, mit dem Fahrrad zu fahren.
Auf der Rampe ist es verboten, nicht jedoch zwischen Riebeckplatz und dem Verbotsschild. Ich bin da auch schon gefahren, weil es keine Alternative gibt. Dann kam das Verbotsschild und ich war mir unschlüssig, was ich machen soll. Umkehren ist nicht möglich. Radweg gibt es nicht. Hätte wohl auf der linken Spur absteigen und schieben sollen. (Zitat STVO zu Zeichen 250: „2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.“)
23. Juli 2015 um 00:52 Uhr #164247Steht nicht auch gleich am Anfang der Frankestraße Richtung Halle-Neustadt auch ein Verbotsschild für Radfahrer?
23. Juli 2015 um 08:46 Uhr #164266
Anonymzwischen Riebeckplatz und dem Verbotsschild. Ich bin da auch schon gefahren, weil es keine Alternative gibt.
Von wo bist denn da nun gekommen? Also wie bist du auf die Franckestraße gelangt?
23. Juli 2015 um 08:51 Uhr #164267Auf der Rampe ist es verboten, nicht jedoch zwischen Riebeckplatz und dem Verbotsschild. Ich bin da auch schon gefahren, weil es keine Alternative gibt.
Was? Ich wüsste nicht, wie man – rein technisch betrachtet – mit dem Fahrrad überhaupt auf die Franckestraße kommt? Da muss man doch schon über den Kreisverkehr am Riebeckplatz fahren? Es gibt in der Franckestraße auf der Südseite (Richtung Riebeckplatz) einen Radweg und auf der anderen Seite (Richtung Franckesche Stiftungen) die schmale Liefergasse (die der klägliche Rest der originalen Führung der Franckestraße ist) neben den Straßenbahngleisen.
Zugegeben, der Riebeckplatz ist – von der Verkehrsführung betrachtet – ein Alptraum für Radfahrer, aber wenn man strikt auf den Radwegen bleibt, dann ist es gar nicht möglich, direkt im Kreisverkehr zu fahren und in die Franckestraße zu gelangen, man wird nämlich immer nach unten zum eigentlichen Platz (vor dem „Haus des Lehrers“) geleitet, von wo aus man dann nach oben in die vorher erwähnte Liefergasse, parallel zur Franckestraße, fahren kann.
23. Juli 2015 um 09:41 Uhr #164279Zugegeben, der Riebeckplatz ist – von der Verkehrsführung betrachtet – ein Alptraum für Radfahrer, aber wenn man strikt auf den Radwegen bleibt, dann ist es gar nicht möglich, direkt im Kreisverkehr zu fahren und in die Franckestraße zu gelangen, man wird nämlich immer nach unten zum eigentlichen Platz (vor dem „Haus des Lehrers“) geleitet, von wo aus man dann nach oben in die vorher erwähnte Liefergasse, parallel zur Franckestraße, fahren kann.
Geleitet wird man als Radfahrer in Halle nirgendwohin. Radwege sind in Halle nicht dazu angelegt, dem Radfahrer ein Fortkommen zu ermöglichen, sondern ihn von der Fahrbahn fernzuhalten.
Folgt man dem Radweg an der Merseburger Richtung Norden wird man nach Rechts auf die Delitzscher geleitet. Da der Radweg aber nicht benutzungspflichtig ist, kann man selbstverständlich auch auf der Fahrbahn fahren und somit auf dem Riebeckplatz die Fahrbahn benutzen. Das geht auch wesentlich schneller als untenrum zu fahren. Ist man dann auf der Fahrbahn, kann man auch erstmal draufbleiben, die Radwege sind wie gesagt nicht benutzungspflichtig, da nicht Fahrbahnbegleitend. (Und es gibt auch keine Verkehrslenkung des Radverkehrs auf diese Radwege)
23. Juli 2015 um 09:50 Uhr #164281„Geleitet wird man als Radfahrer in Halle nirgendwohin. Radwege sind in Halle nicht dazu angelegt, dem Radfahrer ein Fortkommen zu ermöglichen, sondern ihn von der Fahrbahn fernzuhalten.“
So kommt mir das auch vor. Man könnte fast meinen, Radfahrer sollen einer Idiotenlinie folgen.
23. Juli 2015 um 10:29 Uhr #164322
AnonymFolgt man dem Radweg an der Merseburger Richtung Norden wird man nach Rechts auf die Delitzscher geleitet.
Du möchtest also von der Merseburger kommend Richtung Westen fahren? Möchtest du zum Franckeplatz? Da wäre es eleganter, bequemer und sicherer du wählst eine Route, die die dich z.B. über die Voßstr. und durch die Franckeschen Stiftungen führt. Du möchtest zum Leipziger Turm/Hansering? Auch da ist es sinnvoller, den dafür vorgesehenen Radweg zu nehmen.
Man kann übrigens an den dafür vorgesehenen Ampeln/Überwegen die Merseburger Str. schon vor dem Riebeckplatz überqueren bzw. verlassen. Da muss man als Fahrradfahrer dann auch nicht die Risiken dieses Riesenkreisels eingehen.
23. Juli 2015 um 11:31 Uhr #164329Folgt man dem Radweg an der Merseburger Richtung Norden wird man nach Rechts auf die Delitzscher geleitet.
Du möchtest also von der Merseburger kommend Richtung Westen fahren? Möchtest du zum Franckeplatz? Da wäre es eleganter, bequemer und sicherer du wählst eine Route, die die dich z.B. über die Voßstr. und durch die Franckeschen Stiftungen führt. Du möchtest zum Leipziger Turm/Hansering? Auch da ist es sinnvoller, den dafür vorgesehenen Radweg zu nehmen.
Wo ist das Problem dann 3 m vor der ersten Bahnbrücke nach rechts einzuschwenken, um dann in der unteren Ebene des Riebeckplatzes nach Westen zur Frankestraße (Bereich zwischen Schienen und Häuserfront) zu fahren?
Man könnte fast meinen, Radfahrer sollen einer Idiotenlinie folgen.
Für manche Fahrradfahrer trifft das zu! Aus eigener Erfahrung als Radfahrer, wo ich über solche Individuen, welche rote Ampel und Vorfahrtsregeln nicht kennen, mich tagtäglich aufregen könnte.
Am schlimmsten war derjenige, welcher am Glauchaer Platz, vom Hallorenring kommend, im Frühjahr über die rote Ampel mit seiner kleinen Tochter (ca. 5 Jahre, ebenfalls auf dem Rad) Richtung Steg fuhr. Tolles Vorbild! Alle Verkehrsteilnehmer in dieser Situation, ob Auto-, Radfahrer oder Fußgänger, konnten hierbei nur den Kopf schütteln.
23. Juli 2015 um 12:08 Uhr #164337
AnonymIch bin mit dem Rad von der Merseburger in Richtung Magdeburger Str. immer direkt über den Riebeck gefahren. Völlig unverständlich, warum ich den komischen Weg unten rum nehmen soll? Ist wirklich immer spannend, da Autofahrer einen anschauen, als begeht man eine Todsünde!
Auch Richtung Hansering ist dies eigentlich der beste Weg aber das habe ich mir verkniffen, obwohl es ähnlich besser ist.
Bei dem letzten Umbau hat man ja einigen Bockmist gemacht, unter anderem die Radfahrerlösung. Es ist eine Frechheit, dass man wohl verlangt die Seite zu wechseln unten durch die Fussgänger zu fahren, wieder hoch und nochmal die Seite zu wechseln. Gehts noch?
Genauso die Füssgänger und Straßenbahnlösung, da wunderrt man sich, dass die obere Leipziger Str. so tot ist.
warum nicht umgedreht? Autos nach unten Fussgänger strba u. Fahrräder nach oben. Und das noch schön gestaltet!
23. Juli 2015 um 12:21 Uhr #164342
AnonymVöllig unverständlich, warum ich den komischen Weg unten rum nehmen soll?
Tatsächlich? Es ist dir völlig unverständlich? Du hast keinerlei Erklärung für diese Verkehrsführung?
Ist wirklich immer spannend, da Autofahrer einen anschauen, als begeht man eine Todsünde!
Vielleicht nicht Todsünde – Todesgefahr trifft es aber ganz gut?!
Auch Richtung Hansering ist dies eigentlich der beste Weg aber das habe ich mir verkniffen
Und warum verlässt dich ausgerechnet da der Mut? Völlig unverständlich!
23. Juli 2015 um 12:22 Uhr #164343Ich bin mit dem Rad von der Merseburger in Richtung Magdeburger Str. immer direkt über den Riebeck gefahren. Völlig unverständlich, warum ich den komischen Weg unten rum nehmen soll? Ist wirklich immer spannend, da Autofahrer einen anschauen, als begeht man eine Todsünde!
Stehen Eingangs des Riebeckplatzes an den Radwegen blaue Schilder mit einem weißen Fahrrad drauf?
23. Juli 2015 um 12:54 Uhr #164344Stehen Eingangs des Riebeckplatzes an den Radwegen blaue Schilder mit einem weißen Fahrrad drauf?
Das ist egal, weil man nach §9 Stvo als Radfahrer die Wahl hat, ob man beim Abbiegen eine eventuell vorhandene Radverkehrsführung oder aber die Fahrbahn benutzt.
23. Juli 2015 um 13:01 Uhr #164345Die StVO ist vielen Autofahrern unbekannt.
Klassiker: Ein Fussgänger hat Vorrang, wenn er die Hauptstrasse parallel zur Nebenstrasse überqueren will.
Weiterhin hat der Fussgänger Vorrang:
-an Fussgängerüberwegen (nicht für jeden logisch),
-wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder aus einem Fussgängerbereich in eine andere Strasse fährt
– beim Anfahren vom Fahrbahnrand
– beim Ausfahren aus einem Grundstück
– wenn man über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt.
23. Juli 2015 um 13:02 Uhr #164346>Das ist egal, weil man nach §9 Stvo als Radfahrer die Wahl hat, ob man beim Abbiegen eine eventuell vorhandene Radverkehrsführung oder aber die Fahrbahn benutzt.
Aja. Und was steht da im letzten Satz von Absatz 2 ?????
Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Und was sagen uns die blauen Schilder (Zeichen 237, 240, 241)?
http://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflichtEs gibt auch ein Radwegekonzept am Riebeckplatz. Leider ist das Bild im Link recht klein. Aber die roten Wege zeigen es doch recht deutlich, wo der Fahrradfahrer sich am Riebeckplatz aufzuhalten hat.
http://www.weimarplan.de/bauten/riebeckplatz_halle/b_halle2.gif
Aber es gibt sicherlich welche, die als Galionsfigur enden wollen.
23. Juli 2015 um 13:14 Uhr #164349Und was steht da im letzten Satz von Absatz 2 ?????
Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.Wer sie benutzt, muss sie benutzen. Wer sie nicht benutzt, muss sie nicht benutzen. Nichts anderes sagt der Paragraph (seit 2013) im verquasten Juristendeutsch.
Ich zitiere hierzu mal die Rechtsberatung des ADFC:
Zum direkten Linksabbiegen auf der Fahrbahn dürfen Radfahrer den Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen – und das auch dann, wenn der Radweg benutzungspflichtig ist. Dabei müssen sie nach der neuen StVO nicht mehr an der rechten Seite abbiegender Fahrzeuge bleiben, sondern können sich vor bzw. hinter ihnen einordnen.
Ist für das Abbiegen eine Radverkehrsführung vorhanden, können Radfahrer diese benutzen, müssen es aber nicht, sofern sie rechtzeitig vor der Kreuzung auf die Fahrbahn wechseln. Wer sich beim direkten Linksabbiegen unsicher fühlt, kann stattdessen das indirekte Linksabbiegen wählen. Dazu fährt man zunächst geradeaus über die Kreuzung und überquert die Straße dann vom rechten Fahrbahnrand aus. Die Pflicht zum Absteigen, wenn die Verkehrslage es erfordert, ist entfallen.
Man sollte echt regelmäßige Nachschulungen für Führerscheininhaber verpflichtend machen.
23. Juli 2015 um 13:15 Uhr #164350Die StVO ist vielen Autofahrern unbekannt.
Klassiker: Ein Fussgänger hat Vorrang, wenn er die Hauptstrasse parallel zur Nebenstrasse überqueren will.
Weiterhin hat der Fussgänger Vorrang:
-an Fussgängerüberwegen (nicht für jeden logisch),
-wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder aus einem Fussgängerbereich in eine andere Strasse fährt
– beim Anfahren vom Fahrbahnrand
– beim Ausfahren aus einem Grundstück
– wenn man über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt.Und er hat gegenüber abbiegendem Verkehr Vorrang, wenn er eine abbiegende Vorfahrtsstraße überquert.
Man muss sich echt nicht wundern, dass die Anzahl der verletzten und getöteten Fußgänger seit ein paar Jahren am Steigen ist und dass Sachsen-Anhalt diesbezüglich Spitzenreiter ist.
23. Juli 2015 um 13:30 Uhr #164352Rechtsberatung des ADFC:
Die Rechtsauffassung möge die Auffassung der Rechtsberatung des ADFC sein. Aus meiner eigenen Erfahrung sieht das jeder Richter wiederum anders. Wäre mal interessant, ob es hierüber bereits Urteile gibt.
Man sollte echt regelmäßige Nachschulungen für Führerscheininhaber verpflichtend machen.
Empfehle ich auch dringend einigen Radfahrern.
Und er hat gegenüber abbiegendem Verkehr Vorrang, wenn er eine abbiegende Vorfahrtsstraße überquert.
Um Gottes Willen! Das ist aber sehr verallgemeinert!
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Abbiegen2.jpg&filetimestamp=20080517111244
Ist der Fußgänger z.B. rechts vom Fahrzeug, biegt die Hauptstraße rechts ab (wie z.B. Klausbrücke Richtung Robert-Franz-Ring) und will der Fußgänger geradeaus (beispielhaft zur Mansfelder Straße) so hat der Fußgänger die Vorfahrt des PKW zu beachten (Im Übrigen auch der Radverkehr an dieser Stelle).
23. Juli 2015 um 13:34 Uhr #164353
AnonymMan muss sich echt nicht wundern, dass die Anzahl der verletzten und getöteten Fußgänger seit ein paar Jahren am Steigen ist
Kann es sein, dass es an solchen „Weisheiten“ liegt?:
Ein Fussgänger hat Vorrang, wenn er die Hauptstrasse parallel zur Nebenstrasse überqueren will.
Auch wenn vage erkennbar ist, was SfK hier meint – so wie es da steht, kann das ganz schnell tödlich enden.
Eine weitere hanebüchene „Weisheit“
Und er hat gegenüber abbiegendem Verkehr Vorrang, wenn er eine abbiegende Vorfahrtsstraße überquert.
Weder hat der Fußgänger Vorrang, noch (was wenigstens etwas „richtiger“ wäre) Vorfahrt.
Wenn überhaupt hat der entsprechende Fahrzeugführer (dazu gehören auch Radfahrer im Übrigen!) Wartepflicht. Die hat er im Fall der abknickenden Vorfahrstraße aber nur, weil dem gmeinen Fußgänger der Überblick über die Vorfahrts-/Wartepflichtsituation nicht zugemutet wird. Der Fahrzeugführer muss dementsprechend „besondere Rücksicht“ nehmen und Fußgängern im Fall der Fälle den Überweg ermöglichen, d.h. warten, bis Omi und @benedikt von der Straße runter sind.Aber auch da gilt das gleiche, wie beim Radverkehr auf dem Riebeckplatz: Wer es sich zutraut, bitte! Der gesunde Menschenverstand sagt da was anderes.
23. Juli 2015 um 13:37 Uhr #164354
AnonymIst der Fußgänger z.B. rechts vom Fahrzeug, biegt die Hauptstraße rechts ab (wie z.B. Klausbrücke Richtung Robert-Franz-Ring) und will der Fußgänger geradeaus (beispielhaft zur Mansfelder Straße) so hat der Fußgänger die Vorfahrt des PKW zu beachten (Im Übrigen auch der Radverkehr an dieser Stelle).
Da irrst nun wiederum du, Gork! Die Vorfahrtstraße biegt nicht ab! Deswegen ist sowohl dem Rad- als auch dem Fußgängerverkehr Vorfahrt zu gewähren!
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