Startseite › Foren › Halle (Saale) › Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand
- Dieses Thema hat 198 Antworten und 39 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 2 Monaten von Anonym.
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12. Februar 2015 um 20:40 Uhr #138810
Stimmt, soviel Größe kann man nicht erwarten!
Darauf hatte sich mein Kommentar eigentlich nicht bezogen…..
12. Februar 2015 um 22:23 Uhr #138831@ redhall: Ich empfehle Dir die Kennzeichnung von nicht ernst gemeinten Beiträgen als solche
.Gerade der Ortsgruppenführer einer Satirepartei fordert Kennzeichnungspflicht für Satire, damit der unerfahrene Verbraucher unfreiwillige Satire von absichtlixher unterscheiden kann.
(Kann Spuren von Kopfnüssen enthalten.)
Hei-Wu
Gimritzer Prüfstelle für normalbürgergefährdende Irritationen12. Februar 2015 um 23:10 Uhr #138840Ortsgruppenführer ist aber weit weg von Satire, Charlie Hei-wu.
Eher ne Spur von Haselnussschokolade, oder Maronengift?13. Februar 2015 um 08:11 Uhr #138865
AnonymWarten wir zunächst auf Montag- dann erfahren wir, wie die hallische Kriminalkomödie 🙂 weiter geht und auf die kommende Zeit, um zu erleben, wie die Ratsarbeit sich weiter entwckelt.:‘-(
13. Februar 2015 um 08:18 Uhr #138867Krimiautor Ludwig scheibt schon am nächsten Zorn-Krimi „Zorn – Tod im Rathauspaternoster“
13. Februar 2015 um 10:04 Uhr #13888213. Februar 2015 um 10:11 Uhr #138884Mal sehen, ob der Revision stattgegeben wird. Nach so einem langen Prozess mit vielen Zweifeln in Revision zu gehen ist merkwürdig. Der parteilose Wiegand soll eben fertig gemacht werden.
13. Februar 2015 um 10:25 Uhr #138888Die CDU spendet für dir Reparatur des Paternoster, da geht es ja für den OB schneller nach oben und für BB noch schneller in den Keller, ob das wohlüberlegt ist?
13. Februar 2015 um 10:35 Uhr #138892Dies ist eine Revision zum BGH und nicht zu irgend einer anderen höheren Instanz. Die Chancen sind äußerst gering überhaupt in eine Verhandlung zu kommen, die Statistik sagt wohl 3,8%. Der Normalfall ist eine Ablehnung.
Erwarten „darf“ man jetzt das diese Karte weiter politisch offen gehalten wird und garantiert auch Anwendung findet. (bevorzugt von den Nichtrechtsstaatverstehern)
13. Februar 2015 um 11:45 Uhr #138901
AnonymGanz „knusper“ bist du nicht. Jetzt fehlt nur noch, daß du Wiggi einen Heiratsantrag machst.
13. Februar 2015 um 13:14 Uhr #138917
AnonymBei gravierenden Verfahrensfehlern wird eine Revision nur zugelassen. Kann ich mir hier nicht vorstellen.
13. Februar 2015 um 13:43 Uhr #138931
AnonymUnd wenn es bei den Richtern zu gravierenden „Denkfehlern“ gekommen ist? 🙂
Bei mz-web.de las ich heute, dass man bis heute 18 Uhr Fragen an Herrn Dr. Bernd Wiegand stellen kann, per E-Mail usw. MZ wird mit ihm ein Interview führen, das kann man sich dann im Netz ansehen.
Wenn ein Urteil verkündet wird, gehört dann nicht selbstverständlich zeitgleich eine Begründung dazu?
13. Februar 2015 um 14:06 Uhr #138934Unter „Rechtsstaat“ verstehe ich auch, dass Recht verständlich sein muss und es jedem Bürger (oder vielen) finanziell möglich sein muss, sein Recht (was immer man auch darunter versteht) zu erlangen.
Wenn nun ein Gericht noch einem monatelangen Prozess zu einem Urteil gekommen, bei dem es sich doch augenscheinlich sehr mühte, die Sache ausreichend zu beleuchtend, dann muss auch mal Schluss sein. Ein neuer Prozess kostet ja nur das Geld der Steuerzahler. Im TV höre ich immer, dass unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Für Pillepalle (70.000€) scheint es aber einen zeitlichen Spielraum bei der Staatsanwaltschaft zu geben.13. Februar 2015 um 14:25 Uhr #138938
Anonym@farbspekteum
Dein Geschreibsel kann man echt nicht lesen. Weder die Verfahrenskosten, noch der Streitwert spielen eine Rolle. Es sind auch nicht nur 70000 Euro. Und wenn, wir haben demokratische Instrumente zur Überprüfung des Rechts. Ich bezweifle auch die Revision aber nicht aus solchen sinnlosen Argumenten. Ausserdem, wer hat das Urteil vollständig gelesen und eine wirkliche Fachmeinung? Du jedenfalls nicht! Und fachlich kann ich es auch nicht bewerten!13. Februar 2015 um 14:38 Uhr #138942@Campino schrieb:“Und fachlich kann ich es auch nicht bewerten! “
Ein Urteil kann niemand fachlich bewerten. Da fließt zuviel Subjektivität ein.
Wie viele Urteile werden denn kassiert? Nur weil die Gerichte mit Flaschen besetzt sind?
Nicht umsonst gibt es den Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.13. Februar 2015 um 15:01 Uhr #138944Es wird noch Jahrzehnte dauern, bis Leute wie @farbspektrum aus ihrer DDR-Vorstellungswelt herauswachsen. Wenn etwas nur ein bißchen komplexer wird, als die einfältige Übersichtlichkeit ihrer DDR, drehen sie durch. Dann werden Richter schon mal als „Flaschen“ bezeichnet, wenn sie nicht das Wunschurteil abgeben, oder man einfach nicht intellektuell in der Lage ist, ein Urteil nachzuvollziehen.
13. Februar 2015 um 15:15 Uhr #138947OB wollte bei einer Niederlage bis vor den BGH ziehen und der Staatsanwalt legt nach seiner Niederlage Revision ein. Wo ist das Problem? Ganz normaler Vorgang.
13. Februar 2015 um 15:42 Uhr #138948
AnonymUnd einen Ansatzpunkt zumindest wird der Staatsanwalt wohl haben. Den muss er seinem Chef auch glaubhaft darlegen. Ob es reicht wird sich zeigen. Die Chancen sind eben oft gering.
13. Februar 2015 um 16:21 Uhr #138954@hei-wu schrieb: „Dann werden Richter schon mal als “Flaschen” bezeichnet“
Jetzt kommst du mir aber dumm. Völlig aus dem Zusammenhang gerissen und damit sinnentstellend.
Aus der Fragestellung ist ersichtlich, dass ich nicht die Richter als Flaschen bezeichne.
Sie richtete sich an @Campino, was wohl nach seiner Ansicht zu unterschiedlichen Urteilen führt.13. Februar 2015 um 16:25 Uhr #138955Und einen Ansatzpunkt zumindest wird der Staatsanwalt wohl haben. Den muss er seinem Chef auch glaubhaft darlegen. Ob es reicht wird sich zeigen. Die Chancen sind eben oft gering.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann liegt der Staatsanwalschaft das Urteil mit schriftlicher Begründung noch nicht vor, aber am Montag endet die Frist zur Beantragung der Revision. Da wurde m.M.n. zur Fristwahrung Revision beantragt, die kann man nach genauer Prüfung der Begründung immer noch zurückrudern. Juristen mögen mich berichtigen.
13. Februar 2015 um 16:41 Uhr #138956Es wird noch Jahrzehnte dauern, bis Leute wie @farbspektrum aus ihrer DDR-Vorstellungswelt herauswachsen. Wenn etwas nur ein bißchen komplexer wird, als die einfältige Übersichtlichkeit ihrer DDR, drehen sie durch. Dann werden Richter schon mal als “Flaschen” bezeichnet, wenn sie nicht das Wunschurteil abgeben, oder man einfach nicht intellektuell in der Lage ist, ein Urteil nachzuvollziehen.
Ich überlege gerade wie viele Klischees du hier bedienst….ich dachte dummer Ossi/ arroganter Wessi hätten wir hinter uns gelassen.
13. Februar 2015 um 17:08 Uhr #138967@adiop Sehe ich auch so, obwohl es nicht im Text steht. Wenn man als Staatsanwaltschaft vorher tönt, dass man auf jeden Fall in die Revision geht, wenn das Urteil nicht antragsgemäß ausfällt, dann kann man nicht auf einmal sagen, wir machen nichts. Da würden sie sich unglaubwürdig machen. Ergo abwarten, Tee trinken.
13. Februar 2015 um 17:42 Uhr #138971Winkus: Wo hat den die Staatsanwaltschaft getönt, dass sie auf jeden Fall in Revision geht, wenn das Urteil nicht antragsgemäß ausgeht?
Da verwechseln Sie mal wieder was – oder wollen es verwechseln.
13. Februar 2015 um 17:58 Uhr #138973So wie Heiwu hier an seinen Sympathiewerten arbeitet, kann er eigentlich nur SPD Mitglied sein……
🙂
13. Februar 2015 um 18:41 Uhr #138978Jetzt sind wieder die „bösen alten Kräfte“ am Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft schuld. Wie verbohrt muss man nur sein, um ein derart hirnloses Gefasel hier von sich zu geben.
Übrigens redhall; mit Deinem technischen Verständnis zur Funktionsweise eines Paternosters scheint es – wie auch in anderen Dingen – nicht weit her zu sein!
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