Startseite › Foren › Halle (Saale) › Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand
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10. Februar 2015 um 01:38 Uhr #138165
Tja, alte Sprüche: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand… Oder: Vom Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.
Zum ersten: da hat wohl die Nähe der CDU nicht ausgereicht; mithin hatte BB keinen guten Draht zu seinem Oberhirten, oder sein Glaube war nicht fest genug…
10. Februar 2015 um 06:02 Uhr #138168@McPoldy schrieb:“Wenn ich sowas in der Privatwirtschaft mache ist es als Unternehmer mein Geld was ich da nem Kumpel der ein guter Schrauber ist vielelicht zuschustere und mehr zahle als normal wäre.“
Ja, genau das macht die Privatwirtschaft. In Unternehmen sind diese Stellen, um die es geht, AT-Stellen (außertariflich). Die Gehälter werden individuell ausgehandelt. Der Unternehmer zahlt danach, welchen Nutzen er sich verspricht.10. Februar 2015 um 07:34 Uhr #138178
Anonymich bin kein Verwaltungsjurist, kann mir daher bitte jemand erklären, was folgendes Zitat aus der MZ bedeutet?
” Der Vorsitzende Richter Helmut
Tormöhlen begründete die Entscheidung mit dem Grundsatz “Im
Zweifel für den Angeklagten”. “Wir sehen als Kammer einen
Pflichtverstoß, aber keinen so gravierenden, wie er nötig wäre”,
sagte er in seiner einstündigen Urteilsbegründung”heisst dass, er ist zwar eingebrochen, hat aber nur einen Bleistift gestohlen und deshalb sprechen wir ihn frei? oder lediglich, es war nur Totschlag (leichte Untreue) und deshalb sprechen wir ihn des Mordes (schwere Untreue) frei? oder wie oder was?
Genau das finde ich auch merkwürdig. Und sein Schlußwort, wo er sich an den Drahtziehern rächen will soll den Ausschlag gegeben haben?
10. Februar 2015 um 07:46 Uhr #138179
AnonymNiemand im Stadtrat ist mit dem Niederringen von BW beschäftigt, BW regiert aber oft wie ein Alleinherrscher, anstatt den Konsens mit dem Stadtrat zu suchen. Der Stadtrat ist nicht nur dazu da, die Vorlagen des OB abzunicken.
So manche hier im Forum wollen offensichtlich als OB einen Diktator und keinen Demokraten haben.Genau das ist der Punkt und er wird smart mit dem eisernen Beesen wieder die Verwaltung durch fegen.Das geht so leise, das sehen hier nur keine „Experten“.
Fakt ist, das Urteil steht und nun muss es weiter gehen.
Zur Revision: Eine Staatsanwaltschaft wird sich nicht durch Stadträte sagen lassen, ob man in Revision geht oder nicht.10. Februar 2015 um 09:05 Uhr #138183Merkwürdiges Demokratieverständnis – Konsens mit „dem“ Stadtrat herstellen. Es gibt nicht „den“ Stadtrat sondern fünf Fraktionen mit ganz unterschiedlichen Zielrichtungen. Es geht darum, Mehrheiten zu organisieren für die Projekte, die man umsetzen möchte. Dieses ist BW ohne Zweifel in sehr vielen Fällen in seiner Amtszeit gelungen.
10. Februar 2015 um 09:09 Uhr #138186Über die drei Personen, denen der OB im Alleingang ein kritisiertes hohes Gehalt zugesprochen hat, das uns Hallensern insgesamt 300 000 Euro kostet, wird gar nicht gesprochen, das müßte denen doch peinlich sein ?!
10. Februar 2015 um 09:09 Uhr #138187Dieses ist BW ohne Zweifel in sehr vielen Fällen in seiner Amtszeit gelungen.
Habe ich etwas verpasst? Gibt es Beispiele?
10. Februar 2015 um 09:24 Uhr #138193Gibt es hier noch was außer Polemik zu lesen?
10. Februar 2015 um 09:29 Uhr #138194Na eine Revison beim BGH zu bekommen ist doch ein „feuchter“ Traum für so manchen Juristen. 🙂 Nur die Chancen sind nicht gerade hoch.
Falls die Fragen bezüglich des Urteils wirklich Ernst gemeint sind. Es ging hier die ganze Zeit um einen Passus des §16 TVÖD: (der „Rest“ war nichst als ablenkende Zeitverschwendung)
…
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
…Da hier nichts weiter definiert ist und es auch keine erläuternden Anlagen gibt kann und muss der AG (dies ist der OB als oberster Dienstherr auch über dem Personalrat) dieses abwägen. Mehr ist da nicht zu verlangen und genau deswegen hat der OB die ganze Zeit betont dies gemacht zu haben. Ermessensentscheidungen unterliegen einfach anderen Kriterien da es hier Spielraum gibt. Die von der Staatsanwaltschaft unterstellte Untreue war von Anfang an sehr fragwürdig da nicht nachzuweisen.
Was mich aber wirklich verblüfft, wenn der Hr. Richter Tormöhlen in den Medien korrekt wieder gegeben wurde dann erfüllten in seiner Ermessensbewertung keiner der 4 Kandidaten die Kriterien um mehr als die kleinste Stufe zu bekommen. Die Berufserfahrung aller ist also in keinster Weise „förderlich“ für den jeweils angetretenen Job. Das ist wirklich harter Tobak. Wenn man mal schaut wo diese Regelung besonders Anwendung findet dann kommt man sehr schnell auf den Lehrerberuf da hier partiell eklatanter Mangel herrscht. Nach den Kriterien eines Hr. Tormöhlen dürfte keiner der umworbenen Quereinsteiger (Ingenieure, Naturwissenschaftler u.s.w.) eine höhere Erfahrungsstufe bekommen. Die Praxis sieht in Deutschland aber völlig anders aus.
10. Februar 2015 um 10:20 Uhr #138208Ja, wenn die Zeugen das nur gemacht hätten!
Wurden halt schlecht beraten.
Aber jetzt wissen sie, was leere Versprechungen sind. 😉10. Februar 2015 um 10:23 Uhr #138210nachrichtenticker
„Was mich aber wirklich verblüfft, wenn der Hr. Richter Tormöhlen in den Medien korrekt wieder gegeben wurde dann erfüllten in seiner Ermessensbewertung keiner der 4 Kandidaten die Kriterien um mehr als die kleinste Stufe zu bekommen. Die Berufserfahrung aller ist also in keinster Weise “förderlich” für den jeweils angetretenen Job. Das ist wirklich harter Tobak.“
Das ist Praxis in der Landesverwaltung. Hatte ich aber schon geschrieben!
10. Februar 2015 um 10:34 Uhr #138212Den Vogel schießt wieder die MZ ab, die träumen noch von alten Zeiten:
Seitdem musste er sich immer wieder den Vorwurf der rechtswidrigen Zubilligung von höheren Gehältern gefallen lassen.Zunächst im Stadtrat von den drei Fraktionen CDU, SPD und „FDP“ 😉 , dann auch von der Staatsanwaltschaft seit der Anklageerhebung im Februar des vergangenen Jahres.
Und, liebe Hilfskraft, muss er jetzt nicht! mehr.
10. Februar 2015 um 11:02 Uhr #138215Was bleibt?
Er hat keine strafbare Handlung begangen, er hat nur drei Wahlkampfhelfer mit einem überdurchschnittlich hohen Gehalt in der Verwaltung eingestellt.
Die Kosten zahlen die Hallenser.10. Februar 2015 um 11:09 Uhr #138216Als Frau S. Deinen Kollegen anstellte, hat Dich das nicht gestört.
Und sie bekam ihre Mehrheit!10. Februar 2015 um 11:12 Uhr #138217Na @Wolli die bringen schon ein wenig mehr Erfahrung und Kompetenz mit als nur „Wahlkampfhelfer“. (das klingt schon sehr herabwürdigend)
Das der OB sich so eine Hausmacht geschaffen hat dürfte auch Dir klar sein, ob diese erforderlich war und ist erscheint mir zumindest anhand der aktuellen Vorgänge mehr als eindeutig.
10. Februar 2015 um 11:30 Uhr #138219Ich muss mich korrigieren, es betrifft nur zwei Wahlkampfhelfer, derem Kompetenz als Wahlkampfhelfer niemand infrage gestellt hat, darum ging es aber bei der Festlegung der Erfahrungsstfe nicht.
Frau Wildgrube hat er nach Ansicht von Richter Tormöhlen eingestellt, weil er sich dadurch ein gutes Verhältnis zur FDP-Fraktion erhofft hat.
@redhall
Welchen meiner Kollegen meinst Du denn, den Frau S. ohne meinen Widerspruch eingestellt hat?10. Februar 2015 um 11:45 Uhr #138221Es ging die ganze Zeit um ihre Kompetenz/Berufserfahrung für den Job den sie heute ausüben. Hast Du Dir das auch mal selbst angeschaut ?
10. Februar 2015 um 11:56 Uhr #138223Wie sollte ich mir das selbst anschauen, ich kenne sie doch nur vom Sehen und Grüßen? Ihre Berufserfahrung für diese Tätigkeit beim OB mit der Erfahrungsstufe 5 einzustufen wurde doch von genügend kompetenten Leuten bezweifelt und Richter Tormöhlen hätte ihnen nur die Erfahrungsstufe 1 zugebilligt.
Der OB hat das anders gesehen und das war, wie wir jetzt wissen, nicht strafbar.
Ob es eine Disziplinarmaßnahme durch den Stadtrat geben wird, ist noch offen.10. Februar 2015 um 12:07 Uhr #138226Ein guter Personalrat würde allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit 10 Jahren Berufserfahrung ein Standardformular zum Antrag Stufe 5 bereitstellen.
10. Februar 2015 um 12:12 Uhr #138227Tja wer es nicht mal selber liest ….
Nichts von der jeweiligen Berufserfahrung ist „förderlich“ (mehr verlangt der § Text nicht!!!) für die aktuelle Tätigkeit ? Ich könnte es ja noch verstehen wenn 3 anstatt 5 oder 4 anstatt 5 angesetzt würde. Aber die 1 für alle ?
Die Logik des Hr. Richter würde in realer Verwaltungspraxis umgesetzt bedeuten das es praktisch keine Einstufungen oberhalb der 1 für Quereinsteiger geben kann. So würde die Gesetzes-Absicht welche hinter diesem § steckt nicht umgesetzt werden können. Da die Praxis deutschlandweit anders aussieht habe ich dies harten Tobak genannt.
P.S. Das mit der Disziplinarmaßnahme ist jetzt ein Witz oder doch nicht ?
10. Februar 2015 um 12:16 Uhr #138230Ein guter Personalrat würde allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit 10 Jahren Berufserfahrung ein Standardformular zum Antrag Stufe 5 bereitstellen.
Merkst Du eigentlich selbst welchen Blödsinn Du schreibst ? Es geht hier um eine Anerkennungsregelung für (gewünchte) Quereinsteiger.
10. Februar 2015 um 12:51 Uhr #138234Warum sollten die Fraktionen das schriftliche Urteil prüfen wollen, wenn es nicht um eine evtl. Disziplinarmaßnahme ginge? Denn Richter Tormöhlen hat ja gesagt, das Verhalten des OB sei fehlerhaft, aber nicht ausreichend für eine Strafe.
10. Februar 2015 um 13:04 Uhr #138239Na eventuell weil sie glauben so ihr Gesicht nicht ganz zu verlieren ? Oder aber weil da immer noch Leute das Sagen haben welche in der Sadt bestimmt keine Wahl mehr gewinnen werden ?
Das Ziel der 3 Parteien dürfte doch auch Dir klar sein auch wenn Du es öffentlich abstreitest. Nur das schwerste Geschütz ist nun verfeuert.
10. Februar 2015 um 14:06 Uhr #138259Das der Richter das Urteil ist in seiner Begründung in Frage stellt, ist schon ein Ding aus dem Tollhaus, er hat der Staataanwaldschaft praktisch die Revisionsgründe in die Feder diktiert, und das soll kein politischer Prozess sein?
Wie sagte der Mann auf der Straße so zutreffend “ der Rechtsstaat ist nichts für Amateure!“10. Februar 2015 um 14:49 Uhr #138271Eine Revision des Urteils durch die Stadtratsfraktionen?
Wird doch sofort durch die erste Instanz kassiert!
Wäre nur die derzeit übliche Geldverschwendung.Und Wolli, auf das Glatteis gehe ich nicht. Der betreffende hat sich doch schon hier geäußert.
Und an sich hast Du schon ein gutes Gedächtnis. 😉
Und Dir fällt nicht eine gute Tat von B.B. ein. Also wirklich noch bombig, Dein Gedächtnis!- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 8 Monaten von admin.
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