Startseite › Foren › Halle (Saale) › Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand
- Dieses Thema hat 198 Antworten und 39 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 2 Monaten von Anonym.
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9. Februar 2015 um 19:40 Uhr #138103
Mir ist von Aktivitäten von B. Zugunsten der Stadt nichts bekannt, und er sitzt seid Jahren im Landtag rum.
9. Februar 2015 um 19:49 Uhr #138104Abgeordnete in Landtagen und Bundestagen sind nicht dazu da, für ihren Wahlkreisen Wohltaten und Geld zu organisieren. sondern die Interessen des Landes bzw. der Bundesrepublik zu vertreten. Es gibt aber solche verachtenswerten Abgeordneten, die in Ihrem Wahlkreis jeden Sportverein, jede Feuerwehr und jede Kneipe kennen und sich nur um ihre Wiederwahl kümmern.
Soviel zur Kritik von redhall an BB.9. Februar 2015 um 19:49 Uhr #1381059. Februar 2015 um 20:01 Uhr #138108Es gibt aber solche verachtenswerten Abgeordneten, die in Ihrem Wahlkreis jeden Sportverein, jede Feuerwehr und jede Kneipe kennen und sich nur um ihre Wiederwahl kümmern.
Soviel zur Kritik von redhall an BB.War es nicht gerade BB, der in der Wahl mit seiner „guten Vernetzung“ mit alles und jedem warb, um Wählerstimmen zu erhalten? Diese Vernetzung kann er als mehrmaliger Wahlverlierer aber nun natürlich leider nicht mehr geltend machen, um sich z.B. für die Universität oder den Wirtschaftsstandort einzusetzen. Das ist verständlich, denn nach etabliertem Muster erfolgt auch in der Politik Leistung nur nach Gegenleistung.
9. Februar 2015 um 20:09 Uhr #138110@wolli: mir sind von B.B. de facto auch keine Aktivitäten für das Land Sachsen-Anhalt bekannt. Wie auch, wenn er doch pausenlos mit dem Niederringen von B.W. beschäftigt ist… Er setzt halt die Prioritäten falsch, um es mal so zu sagen. B.B. würde besser daran tun, so aktiv und einfallsreich im Landtag aufzutreten, wie er meint, das gegen B.W. tun zu müssen.
9. Februar 2015 um 20:18 Uhr #138111Niemand im Stadtrat ist mit dem Niederringen von BW beschäftigt, BW regiert aber oft wie ein Alleinherrscher, anstatt den Konsens mit dem Stadtrat zu suchen. Der Stadtrat ist nicht nur dazu da, die Vorlagen des OB abzunicken.
So manche hier im Forum wollen offensichtlich als OB einen Diktator und keinen Demokraten haben.9. Februar 2015 um 20:31 Uhr #138113
AnonymAbgeordnete sind dazu da, die Interessen des Landes bzw. der Bundesrepublik zu vertreten.
Na, das stimmt so auch nicht.
9. Februar 2015 um 20:34 Uhr #138114Die politische Intrige ist gescheitert, also geht der Intrigantenstadl in die nächste Runde!
9. Februar 2015 um 20:34 Uhr #138115
AnonymSo manche hier im Forum wollen offensichtlich als OB einen Diktator und keinen Demokraten haben.
Auf jeden Fall wollten bisher die wenigsten Bönisch als OB.
9. Februar 2015 um 20:59 Uhr #138119Das Forum von hallespektrum ist dafür nicht repräsentativ.
Ich wage mal folgende These:
1. Junge Leute sind mehr links als rechts
2. Junge leute schreiben öfter im Internat als alte Leute
ergo
Internetforen werden von Linken dominiert.Aber in der Wahlkabine wird der Spieß umgedreht.
9. Februar 2015 um 21:20 Uhr #138123Henryk M. Broder:
„Wer mit 20 nicht links ist, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch links ist, hat keinen Verstand.“
9. Februar 2015 um 21:23 Uhr #138125
AnonymAlso @winkus: Freispruch=erwiesene Unschuld!
Mir völlig neu. Und was machen wir nach deiner Straflehre in Fällen, in denen noch Restzweifel bestehen und schon die Römer das Prinzip des in dubio pro reo angewandt haben? Sollen wir künftig verurteilen?Dann hätten heute relhall & co nicht jubeln können.
9. Februar 2015 um 21:24 Uhr #138127Morgen auf der Treppe im Rathaus:
Guten Morgen, Herr Oberbürgermeister, wie gehts?
Danke, ich kann nicht klagen.
9. Februar 2015 um 21:41 Uhr #138131Demnächst im Fraktionszimmer: Leute, lernt klagen ohne zu leiden.
9. Februar 2015 um 22:03 Uhr #138133@Lou Du sagst es doch selbst In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Ergo Freispruch ->unschuldig.
Zu Deiner Beruhigung: Ich habe keine eigene Straflehre.
9. Februar 2015 um 22:18 Uhr #138140„…er hat sich am ersten Tag seiner Amtszeit alleine die Personalhoheit im Rathaus per OB-Erlass genommen. „Er war damit der Herrscher aller Reußen“, so Tormöhlen.“(MZ)
Zar Iwan der Schreckliche legte sich die Bezeichnung Herrscher aller Reußen zu, das taten nach ihm alle Zaren.
Richter Tormöhlen, Hochachtung, Sie haben das Regierungsprinzip im Rathaus erkannt.9. Februar 2015 um 22:28 Uhr #138143@Mcpoldy nicht immer nur in diesen Kategorien denken und
es ist alles eine Frage des Einzelfalls.
9. Februar 2015 um 22:57 Uhr #138149@Winkus, Einzelfall hin oder her, könnte aber diese Praxis die das Gericht ja jetzt als rechtmäßig erachtet hat mit diesem Freispruch nicht in Zukunft zu Problemen führen wenn nidriger Qualifizierte eine höhere Besoldungsstufe einfordern wollen. Wenn die sich auf das Aktenzeichen berufen, nach dem Motto wenn der „Herr oder Frau xxxxx das bekommt will ich das auch.“
Und wenn nein fühlt er sich vielleicht diskriminiert.Bisher dachte ich immer das es knallharte Regeln gibt was die Gehaltsgruppen im öffentlichen Dienst angeht, mit dem Urteil werden Gehaltsgruppen zum Ermessensspielraum des jeweiligen Dienstherren.
Wenn ich sowas in der Privatwirtschaft mache ist es als Unternehmer mein Geld was ich da nem Kumpel der ein guter Schrauber ist vielelicht zuschustere und mehr zahle als normal wäre. Im öffentlichen Dienst ist es unser aller Steuergeld was da unter was auch immer für Freunden mehr gezahlt wird.
Das sind meine Bedenken, nicht das Herr Wiegand sich nen Wahlkampfkumpel ins Büro geholt hat das kann er machen wie er will, nur die Besoldungsstufen die müssen transparent sein und für alle nachvolziehbar und das waren sie scheinbar nicht.9. Februar 2015 um 23:09 Uhr #138152Alles eine Frage des Ermessens und das gibt es im Verwaltungsrecht. Offenbar war es arbeitsrechtlich ( und in diesem Zusammenhang auch verwaltungsrechtlich) vertretbar. (Ich beziehe meine Informationen lediglich aus der Presse).
Tut mir leid. Die unterschiedlichen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht folgen unterschiedlichen Gesetzen und Grundregeln. Das wird man als nicht in diesem Gedankengebäude geschulter Mensch (die wir Juristen nun mal sind) nur schwer nachvollziehen können, tatsächlich aber sind diese Unterschiede entscheidungserheblich.
9. Februar 2015 um 23:11 Uhr #138154Nein. Das ist eine Ermessensfrage, Poldy. Da ist nix einzuklagen.
9. Februar 2015 um 23:11 Uhr #138155
Anonym@Lou Du sagst es doch selbst In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Ergo Freispruch ->unschuldig.
Zu Deiner Beruhigung: Ich habe keine eigene Straflehre.
Ich sage es doch, da hast du wohl Recht. Nur deine erste Aussage müsste in letzter Konsequenz zwangsläufig zum gegenteiligen Ergebnis führen.
9. Februar 2015 um 23:16 Uhr #1381579. Februar 2015 um 23:28 Uhr #138158
AnonymOder eingebildet. Die Regeln der Logik haben in allen juristischen Fachgebieten denselben Stellenwert wie das Fachwissen.
9. Februar 2015 um 23:53 Uhr #138159In der Urteilsbegründung wird deutlich, dass der vorsitzende Richter einen Schuldspruch gewollt hat. Die Argumente zur Entlastung klingen hahnebüchend. Das Schöffenprinzip hat sich als Nachteil für die demokratische Grundordnung erwiesen. Aber, und da gebe ich allen Recht, das Urteil muss man akzeptieren. Der Hallenser hat diesen OB gewollt, und nun soll er auch mit ihm glücklich werden!!!
10. Februar 2015 um 00:00 Uhr #138162
AnonymMan muss nicht jedes Urteil, sondern ein rechtskräftiges Urteil akzeptieren.
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