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Anonym.
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9. Februar 2015 um 15:05 Uhr #138039
Am Landgericht in Halle (Saale) ist am Montagnachmittag das Urteil im Untreue-Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand gefallen. Die Wirtschaftss
[Der komplette Artikel: Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand]9. Februar 2015 um 15:37 Uhr #138040Halle hat gewonnen!
Eine handlungsfähigen und rechtmäßig handelnden Oberbürgermeister!
Gratulation.9. Februar 2015 um 15:53 Uhr #138041Man sieht die Gerechtigkeit hat gesiegt. Nun ist es an der zeit das die Stadträte sich bei Oberbürgermeister für ihr Verhalten entschuldigen. Ich habe aber die Vermutung die Stadträte können ihre Niederlage, wie viele andere, nicht verkraften und werden dem OB wieder neue Steine in den Weg rollen.
Ich gratuliere unsern OB zu seinem Sieg.9. Februar 2015 um 17:03 Uhr #138042Nicht alles was rechtmäßig ist, ist auch moralisch in Ordnung, er hat entgegen der Empfehlung des Personalausschusses höhere Gehälter nach seinem Ermessen durchgesetzt.
9. Februar 2015 um 17:06 Uhr #138044wolli, dafür ist es eine Empfehlung und nicht zwingend. In anderen Fällen sind Einwände von PR auch nicht berücksichtigt worden, das ist leider MITbestimmung
9. Februar 2015 um 17:39 Uhr #138052In der MZ steht:“Wir sehen als Kammer einen Pflichtverstoß, aber keinen so gravierenden, wie er nötig wäre“
Wäre es doch jetzt am OB, diesen Pflichtverstoß zu heilen, auch wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen schwerer Untreue gereicht hat. Das wäre mal Größe!
9. Februar 2015 um 17:51 Uhr #138057
Anonymich bin kein Verwaltungsjurist, kann mir daher bitte jemand erklären, was folgendes Zitat aus der MZ bedeutet?
“ Der Vorsitzende Richter Helmut
Tormöhlen begründete die Entscheidung mit dem Grundsatz „Im
Zweifel für den Angeklagten“. „Wir sehen als Kammer einen
Pflichtverstoß, aber keinen so gravierenden, wie er nötig wäre“,
sagte er in seiner einstündigen Urteilsbegründung“heisst dass, er ist zwar eingebrochen, hat aber nur einen Bleistift gestohlen und deshalb sprechen wir ihn frei? oder lediglich, es war nur Totschlag (leichte Untreue) und deshalb sprechen wir ihn des Mordes (schwere Untreue) frei? oder wie oder was?
9. Februar 2015 um 17:59 Uhr #138058Freispruch und kein Herumdeuteln bitte. Kann nun nicht endlich mal Ruhe sein in dieser Stadt, die sich über ihre Grenzen lächerlich genug gemacht hat? Eigentlich nur vergleichbar mit dem „Knallerbsenstrauch“.
9. Februar 2015 um 18:12 Uhr #138060Schlimmer finde ich Leute unter Mindestlohn zu beschäftigen.
Also dieser Vorwurf der Untreue beim OB-Prozess wurde ohnehin von den Gegnern wie ein schlimmes Gewaltverbrechen behandelt. Die Berufspolitiker in Halle werden aber nicht locker lassen, dem OB weiter vor den Bug zu pinkeln- oder es zumindest probieren. Das ist das eigenlich Verwerfliche- vor allem weil man sie nicht mehr ernst nehmen kann. Wenn wirklich mal was schwerwiegendes gegen den OB vorliegen sollte, nimmt man das gar nicht mehr wahr.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
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Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahre, 11 Monaten von
admin.
9. Februar 2015 um 18:20 Uhr #138063ich bin kein Verwaltungsjurist…
heisst dass, er ist zwar eingebrochen, hat aber nur einen Bleistift gestohlen und deshalb sprechen wir ihn frei? oder lediglich, es war nur Totschlag (leichte Untreue) und deshalb sprechen wir ihn des Mordes (schwere Untreue) frei? oder wie oder was?Bleibt festzustellen, dass der nach wie vor amtierende OB weder einen Diebstahl begangen, noch jemanden totgeschlagen hat. Dieser Beitrag teilt sich den heutigen Niveaulosigkeitspreis mit dem von Campino in einem anderen Thread, wo Wiegand vorgeworfen wird, nun auch künftig allein an der Spaltung zwischen Amt und Stadtrat schuld zu sein.
Kann mich nur in der Hoffnung anschließen, dass nun endlich Volkes Wille respektiert wird und man konstruktiv zusammenarbeitet. Andernfalls kann sich der Fokus der Verfahren auch mal schnell auf die sonst wenig emsigen Stadträte um BB richten.
9. Februar 2015 um 18:24 Uhr #138066Wir bewegen uns im Strafrecht, nicht im Verwaltungsrecht und
„im Zweifel für den Angeklagten“ heißt, dass das Gericht Zweifel an seiner Schuld hat und dass er deshalb nicht verurteilt werden darf.Und ehe mir jetzt einer kommt mit Freispruch 1. oder 2. Klasse. Das gibt es nicht.
Freispruch ist Freispruch und bedeutet erwiesene Unschuld.
9. Februar 2015 um 18:26 Uhr #138059Herzlichen Glückwunsch Herr Oberbürgermeister!! Hoffentlich arbeitet der Stadtrat nun endlich mit dem und nicht gegen den OB im Interesse der Bürger der Stadt Halle. Nun können die geplanten Aufgaben gemeinsam erledigt werden. Die Gerichtskosten hätte man sich sparen und im Haushalt der Stadt besser verwenden können.
9. Februar 2015 um 18:26 Uhr #138064Mir tun ehrlich gesagt die Leute leid welche im Vertrauen auf die Justiz ehrlichen Gewissens ihre Aussage „contra“ Dr.Wiegand getätigt haben.
Dieses Endlostheater mit vorhersehbarem Freispruch, ob rechtlich fundiert oder nicht, hätte man sich sparen können.
Nun ist es an der Zeit für den OB zu zeigen was er wirklich als Stadtoberhaupt drauf hat. Ich kann dieses Geschwafel von bösen Stadträten und geheimen Verschwörungen und Intrigen gegen Dr. Wiegand nicht mehr hören. Beweisen Sie dass sie etwas bewegen können im Interesse der Stadt Halle und seiner Bewohner.9. Februar 2015 um 18:39 Uhr #138070
Anonymalbatros, ich halte fest, dass du statt einer Erklärung nur Beleidigung zu bieten hast. ..
wenn es dir besser gefällt, dann nimm halt einen anderen Vergleich. zu schnell gefahren ja, aber nicht so schnell dass es eine Straftat war?
gibt es denn hier keinen, der das erklären kann?
winkus: so kann es ja auch nicht sein, da Der Richter ja ein Fehlverhalten einräumt.
9. Februar 2015 um 18:41 Uhr #138071Wenn Zeugen ehrlichen Gewissens gegen Wiegand ausgesagt haben, dann ist das so und zu akzeptieren.
Sie können doch nicht davon ausgegangen sein, dass er schon verurteilt werden wird, wenn sie etwas sagen.Und der Freispruch war nicht zwingend vorhersehbar. Schließlich muss man auch mit der Justiz rechnen.
9. Februar 2015 um 18:43 Uhr #138072@eissportler Nicht jedes Fehlverhalten ist strafbar, wie man sieht.
9. Februar 2015 um 19:07 Uhr #138092Mit dem akzeptieren ist das so eine Sache. Die Einen können verlieren und die Anderen nicht.Wir haben alle unsere Dämonen in uns.
Was das Vertrauen in unsere Justiz betrifft WINKUS … selbiges habe ich schon vor vielen Jahren verloren. Insofern kommt dieser Freispruch für mich nicht ansatzweise überraschend. Das liegt stets im Sinne des Betrachters.9. Februar 2015 um 19:17 Uhr #138094Gratulation Herr Wiegand.
9. Februar 2015 um 19:21 Uhr #138095Ich drücke dem OB nun ganz fest die Daumen, dass er endlich mal mit freiem Kopf zum Tagesgeschäft übergehen kann. Denn das war ja auch u.a. beabsichtiger Sinn dieser ganzen Farce: den OB schwindlig drehen, sein Ansehen schädigen und ihn aus dem Amt katapultieren, nach dem Motto: irgendwas wird schon zutreffen von den Anschuldigungen.
@Bittermann: ich gehe davon aus, dass die Leute, die für oder auch gegen den OB aussagten, bei der Wahrheit geblieben sind, von daher dürfte aller Gewissen rein sein. Zeugen richten nun mal nicht, das ist immer noch Aufgabe des Richters.
Das Urteil sollte jetzt endlich akzeptiert werden, schließlich hat sich bei den Vorgängerinnen des OB, Frau S. und Frau H., überhaupt niemand um genau die gleichen Dinge geschert, nur bei Herrn Wiegand ist das plötzlich etwas völlig anderes.
Ich freue mich für den OB und hoffe, dass nun endlich Ruhe für ihn einkehrt.
9. Februar 2015 um 19:23 Uhr #138096Könnte theoretisch auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen?
9. Februar 2015 um 19:31 Uhr #138098Wolli: ja und nicht nur theoretisch, aber das spricht ja dann noch mehr Bände….
Dass man es mit aller Gewalt will sozusagen.9. Februar 2015 um 19:31 Uhr #138099Ja, und wenn sie von der Koalition der Verlierer gezwungen werden , gehen sie auch in Revision!
Sollen sie nur, kostet doch nur das Geld der Steuerzahler.
Offensichtlich sind die Staatsanwälte viel zu hoch eingruppiert.
DerTag der blutigen Nasen!9. Februar 2015 um 19:33 Uhr #138100Theoretisch kann man jetzt auch mal wieder aufräumen und die nächste Runde der Störenfriede innerhalb der Verwaltung entfernen.
9. Februar 2015 um 19:35 Uhr #138101@redhall: korrekt, auf Kosten der Steuerzahler.
Wenn Herr Bönisch den ganzen Quatsch selbst zahlen müsste, ob er dann auch so „aktiv“ wäre?9. Februar 2015 um 19:36 Uhr #138102Albatros, das nichts tun wird seid Jahren vom halleschen Wähler honoriert.
Daher kam die Wahl von B.W. ja einem Wunder gleich! -
Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahre, 11 Monaten von
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