Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue mit 300.000 Euro Schaden: Prozess gegen OB Wiegand beginnt
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Adiop.
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8. Juli 2014 um 01:01 Uhr #105617
Aber um die geht es auch nicht. Jedenfalls nicht in den geltenden Tarifen, und deshalb auch nicht im Prozess, soweit ich das verstanden habe.
8. Juli 2014 um 08:31 Uhr #105637Wenn man der Meinung ist, dass praktisch die Arsch-Breite direkt proportional mit der Höhe der Erfahrungsstufe steht, dann soll das Gericht einfach die Arsch-Breite messen.
8. Juli 2014 um 08:50 Uhr #105638Mitarbeiter mit Erfahrung im Job sind auch in der Freien Wirtschaft wertvoll und werden auch entsprechend bezahlt. Die Yuppies mit viel Papier und keine Praxis sollten die Berufserfahrung erst mal sammeln und dann die entsprechenden Erfahrungsstufen bekommen. Mit Arsch breit sitzen hat das nun wirklich nichts zu tun. In welchen Berufen haben die Forumschreiber gearbeitet? Die Beiträge sind einfach praxisfremd!
10. Juli 2014 um 19:03 Uhr #106033Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen wird verlängert , weil noch mehr Zeugen befragt werden sollen. Das Gericht hat deshalb vier zusätzliche Verhandlungstermine festgelegt – der letzte davon ist der 22. September.
Danach werden die nächsten Instanzen bemüht.
11. Juli 2014 um 06:31 Uhr #106094Da wird in Halle ein Deich gebaut, bevor dieses Verfahren entschieden ist.
Interessant die Einlassung Personalrat zur Stufensteigerung: Gib Du mir Stufe für meine Leute, gebe ich Dir Stufe für Deine. Im gleichen Zeitraum wird gegen einen Beschluss im Stadtrat für geringe Honorarsteigerungen von Dozenten wegen Verstoß gegen sparsame Haushaltsführung Widerspruch durch den OB eingelegt. Wer versteht noch diese Strategie.
11. Juli 2014 um 06:52 Uhr #106103Dieser ganze Mist mit den Erfahrungsstufen sagt mir, dass man alle Menschen gleich bezahlen sollte.
11. Juli 2014 um 07:10 Uhr #106105@sfkonline das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundeherz
musst du mal lesen… Wäre auch was für redhall…
11. Juli 2014 um 07:12 Uhr #106106Schade, dass hier im Spektrum so wenig über den Prozess berichtet wird. Die Aussagen der Mitarbeiter zeichnen ein ganz anderes Bild des Herrn, als er es immer in der Öffentlichkeit vermitteln will.
Man muss sich das auch mal klar machen, dass hier Mitarbeiter gegen ihren Chef aussagen. Ihr könnt euch ja mal vorstellen, was das für eine Situation für euch wäre.
Und „saale-view“ – es gibt keine Strategie, es gibt nur noch Chaos.
Und „Wolli“ – die Prozessverlängerung wurde von den Anwälten des Herrn verlangt. Für alle anderen sind die Fakten mittlerweile glasklar.
11. Juli 2014 um 07:23 Uhr #106108Da die Fakten klar sind, wird auf Hinhalten& Verschleppten gemacht, das ist auch klar -so mein Eindruck.
11. Juli 2014 um 08:30 Uhr #106109Welche „Fakten“ sind denn „klar“? Das, was ihr hier macht ist eine eindeutige Vorverurteilung.
11. Juli 2014 um 08:37 Uhr #106110Die Fakten sind klar und nachvollziehbar. Die Bewertung der Fakten erfolgt durch das Gericht. Keine Vorverurteilung!
11. Juli 2014 um 09:05 Uhr #106111Fakt ist, dass der Personalrat der Einstufung der 3 Mitarbeiter widersprochen hat und dass der OB der Ansicht ist, dass er das auch ohne Zustimmung des Personalrates entscheiden kann.
Das Gericht muss entscheiden, ob der OB das darf.
Was ist da unklar und wieso sollte das eine Vorverurteilung sein?
11. Juli 2014 um 09:25 Uhr #106114Welche “Fakten” sind denn “klar”? Das, was ihr hier macht ist eine eindeutige Vorverurteilung.
wer so handelt muss bestraft werden
11. Juli 2014 um 09:26 Uhr #106115Das hat nichts mit Vorverurteilung zu tun
11. Juli 2014 um 09:30 Uhr #106116was lest ihr aus den folgenden Zeilen kann es E……sein ?
zitat aus MZ Beitrag :
Der OB habe für den Fall einer Billigung eine Dienstvereinbarung für alle Angestellten in Aussicht gestellt, in der ein vorzeitiger Aufstieg bei den Erfahrungsstufen festgelegt worden wäre. Wiegand habe dem Personalrat geraten, sich gut zu überlegen, dieses Angebot abzulehnen.
11. Juli 2014 um 10:27 Uhr #106117warum berichtet das „Hallespektum“ nicht ausfürlich über das Thema? Haben Moderatoren wie „sfk“ und co. hier so viel Einfluss das, nur weil es Wiegand an den Kragen geht , es nicht mehr dargestellt werden soll? Wiegand ist nach all den bekannt gewordenen Tatsachen ein OB wie er im Buche steht………….aber leider für viele nicht mehr lange, zum Glück für Halle.
11. Juli 2014 um 10:40 Uhr #106118Für Leute wie Dich wurde die BILD geschaffen.
11. Juli 2014 um 10:58 Uhr #106119warum berichtet das “Hallespektum” nicht ausfürlich über das Thema? Haben Moderatoren wie “sfk” und co. hier so viel Einfluss das, nur weil es Wiegand an den Kragen geht , es nicht mehr dargestellt werden soll?
Moderator „sfk“ hat nach dem Versagen der zwei engagierten Gerichtsreporter im Fall der Anklage gegen die VfL-Fans (siehe: https://hallespektrum.de/thema/vfl-fans-verurteilt/), diese sicherheitshalber garnicht erst losgeschickt. Das Urteil steht doch sowieso schon fest.
11. Juli 2014 um 12:15 Uhr #106123Klar ist das es ein Urteil in letzter Instanz gibt welche dem Dienstherrn bescheingt das er nach der Einigungsstelle die letzte Entscheidungshoheit hat: <b>http://tinyurl.com/o852efe</b>
Unklar ist mir warum ein untergelagertes Gericht so tut als gäbe es dieses Urteil nicht und bei mir kommt zum ersten Mal das Gefühl auf das dieses Verfahren wirklich politisch motiviert ist. (und ich hasse Verschwörungstheorien)
Entschieden kann und muss einzig und allein darüber ob es wirklich einen vordringlichen, innerhalb der Stadt nicht abzudeckenden Bedarf gab und ob die fachliche Begründung für die Einstufung wirklich die höchste Stufe hergab: <b>http://tinyurl.com/nlqu3ya</b>
Ein Nebenthema ist für mich während des Verfahrens aufgekommen, wie kann es sein das ein Personlarat festlegt das es nur Stufe 3 maximal geben darf.
11. Juli 2014 um 12:41 Uhr #106128Ich kriege den Link zwar nicht auf, aber wenn es ein übertragbares Gerichtsurteil für den hier vorliegenden Fall gibt, dann wäre das ja eine totale Blamage für die Staatsanwaltschaft.
11. Juli 2014 um 13:43 Uhr #106131Sorry das ist auf Halle.de zu finden: http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Personalentscheidungen/#
Dort: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2009
und Qualifzierte Begründung des Oberbürgermeisters zur Stufenzuordnung
Wenn der Personalrat selbst vor Gericht bestätigt das sie den Stellen zugestimmt haben aber nicht der Einstufung dann ist eigentlich auch das Thema vordringlicher Bedarf vom Tisch. Was bleibt ist die Frage ob die qualifizierte Begründung ausreichend ist. Mich würde es sehr wundern wenn es nicht dazu auch schon Musterverfahren gäbe, denn das Thema Erfahrungsstufe ist ja ganz offensichtlich seeehr wichtig unter den Herrschaften…. Hm wie lautet denn der Geschlechtergerechte Begriff? Ich möchte ja nicht von Übervorzukünftigen Lautsprecher als Ewiggestriger bezeichnet werden 🙂
11. Juli 2014 um 13:54 Uhr #106132Man sollte einfach die letzten drei Absätze der Entscheidung lesen, um zu verstehen, dass die Anklage weit daneben liegt:
„Verfassungsrechtliche Erwägungen bekräftigen das Ergebnis.
Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, den Beschluss der Einigungsstelle in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer in seiner Bedeutung auf eine Empfehlung an die endgültig entscheidende oberste Dienstbehörde zu beschränken (§ 62 Abs. 7 Satz 1, § 67 SAPersVG), liegt nicht in seinem Belieben. Vielmehr verbietet es das demokratische Prinzip, der Entscheidung der Einigungsstelle in diesen Angelegenheiten Verbindlichkeit zuzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 – 2 BvF 1/92 – BVerfGE 93, 37 <72 f.>). Ihm ist nicht schon dann Genüge getan, wenn der obersten Dienstbehörde die Kompetenz zur Letztentscheidung formal zugewiesen ist. Hinzu kommen muss vielmehr, dass sie auch verfahrensrechtlich in die Lage versetzt wird, von dieser Kompetenz sach- und zeitgerecht Gebrauch zu machen (BVerfG, a.a.O. S. 74).
Dieser Gedanke würde verfehlt, wenn die Personalvertretung durch Angriffe gegen die Begründung der Letztentscheidung in die Lage versetzt würde, deren Durchführung zu verhindern oder wesentlich hinauszuzögern. Darauf liefe es letztlich hinaus, wenn man mit dem Antragsteller die Begründung nach § 62 Abs. 7 Satz 2 SAPersVG als Teil des Mitbestimmungsverfahrens begriffe, vor dessen ordnungsgemäßem Abschluss die Durchführung der streitigen Maßnahme zu unterbleiben hätte. Die der Volksvertretung verantwortliche Stelle wäre dann an der Durchsetzung der Maßnahme gehindert, solange nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt wäre, dass die ihrer Entscheidung beigefügte Begründung den Anforderungen nach § 62 Abs. 7 Satz 2 SAPersVG entspräche. Im Extremfall würde sich einem vierstufigen Mitbestimmungsverfahren (örtliche Ebene, Stufenverfahren vor der Mittelbehörde, Stufenverfahren vor der obersten Dienstbehörde, Einigungsstellenverfahren) noch ein dreizügiges personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren über die korrekte Einhaltung des Begründungserfordernisses anschließen. Ein solches Modell des Beteiligungsverfahrens würde die strukturelle Gefahr in sich bergen, dass die der Volksvertretung verantwortliche Stelle zur Vermeidung von Verzögerungen Kompromisse eingeht, die sie in der Sache nicht für gerechtfertigt hält. Dies stünde mit dem demokratischen Prinzip nicht im Einklang (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 a.a.O. S. 74).“11. Juli 2014 um 13:54 Uhr #106122Na hier geht ja was ab. Kollegium der Rechtsversteher? Urteil steht fest? Mitnichten! Jetzt geht es doch erst richtig los. Der Herr Aufmischer und der promovierte Gesäftsführer schreiben doch fleißig alles auf. Die nächsten tausend Strafanzeigen sind doch schon in Arbeit. Nur die FDP scheint auf Tauchstation zu sein. Alte und neue Dauerquerulanten (vornehmlich in letzter Stuhlreihe) sind im Saal anwesend und auch Jung-Räte schauen zu, wie man Verwaltung zerschreddern kann. Die Pressebank ist gut gefüllt. Halle-Spektrum kömmt auch vorbei. Hingehen, zuschauen – das Elend auf den Zuschauerbänken hat auch Unterhaltungswert. Natürlich möchte man darüber nicht schreiben – es geht doch um Ritter-BERND. Hingehen. Anschauen. Next 21.07.2014, 09:30, Raum 169. Das ist ganz oben im Landgericht. Viel Spaß! Rechthaberdichte im Raum dürfte bei ca. 98% liegen – die 2% sind von der (ängstlichen) Zeugin.
11. Juli 2014 um 13:54 Uhr #106130@wolli: Da stehen jeweils ein „\b“ hinter dem „.pdf“. Löscht man die, geht es. Jedenfalls bin ich da so herangekommen. Oder hier die Links:
VG!
11. Juli 2014 um 14:27 Uhr #106148Alte und neue Dauerquerulanten (vornehmlich in letzter Stuhlreihe) sind im Saal anwesend und auch Jung-Räte schauen zu, wie man Verwaltung zerschreddern kann.
Nun mach mal unseren Stadtrat nicht ganz so schlecht…. oder so ähnlich.
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