„Die Bundesländer verfahren im Umgang mit tätowierten Polizisten sehr unterschiedlich. Das Thema ist auch deswegen drängend, weil Nachwuchsmangel überall ein Thema ist. Vergleichsweise locker ist Berlin, wo sichtbare Tätowierungen „minderer Größe“ geduldet werden, so lange die Neutralität gewahrt bleibt. Rheinland-Pfalz schreibt dagegen vor, dass Tattoos im Dienst abgedeckt werden müssen. Auch die Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit den Tattoo-Wünschen von Polizisten auseinandergesetzt.“ (weser-kurier)
„Allerdings ist es in vielen Unternehmen so, dass es der Dresscode verbietet, diese offen zu zeigen. Das gilt vor allem in Branchen, in denen man häufig oder dauerhaft im Kontakt mit den Kunden steht. Hier kann der Arbeitgeber fordern, dass sich die Arbeitnehmer „branchenüblich“ kleiden. Was bei uns in der Kasseler Sparkasse damit gemeint ist, könnt ihr in meinem vorherigen Artikel lesen.
In der Regel hängt es aber vom gewählten Job ab. Bei der Kasseler Sparkasse ist es so geregelt, dass man generell tätowiert sein darf, diese aber nicht öffentlich zeigen soll.“ (sparkassenblog)