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7. Dezember 2018 um 08:41 Uhr #332319
Wie der grüne Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel gestern bekannt gab, wurde in in Sachen Hasi gestern im Innenausschuss des Landtages von Sachsen-
[Der komplette Artikel: Striegel: HWG verzichtete bewusst auf Auskunftsklage]7. Dezember 2018 um 08:47 Uhr #332320Wenn das wirklich so ist, wie Sebastian Striegel sagt, dann gehören die schuldigen Angestelltenin jedem Fall vor Gericht und bis zur Klärung der Angelegenheit vom Dienst suspendiert.
7. Dezember 2018 um 08:53 Uhr #332321Ach, Wölfchen, wieviele Menschen mit leitenden Stellungen in Deutschland so etwas beträfe…..
Wir müssten neue Gefängnisse bauen…. Und bräuchten mehr Richter….7. Dezember 2018 um 09:04 Uhr #332322Recht haste zwar, Elfriedchen, awwer sowas macht mich wiedend
7. Dezember 2018 um 09:05 Uhr #332323Bin dafür, die HWG gibt allen einen Glühwein aus und der Vorstand bringt ihn persönlich vorbei.
7. Dezember 2018 um 09:15 Uhr #332324Da möchte ich nicht in der Haut der Rechtsanwälte stecken, die das verbockt haben.
7. Dezember 2018 um 09:49 Uhr #332325Mich würde mal interessieren, ab wann sich ein Gerichtsvollzieher strafbar macht, wenn er sehenden Auges etwas vollstrecken will, was nicht vollstreckungbar ist.
7. Dezember 2018 um 09:50 Uhr #332326Wir haben es hier mit einer Rechtsauffassung zu tun, mehr nicht.
7. Dezember 2018 um 09:53 Uhr #332327„vollstreckungbar“ = „vollstreckbar“
@peterkotte
Ist das im Straftrecht nicht immer so?7. Dezember 2018 um 09:58 Uhr #332328Das Problem trifft nicht die Gerichtsvollzieherin oder die Polizei, sondern, (wenn die Darstellung von Striegel zutrifft,) die Rechtsanwälte der HWG.
7. Dezember 2018 um 10:21 Uhr #332330Das der grüne Politclown bewusst Tatsachen ignoriert, ist nichts Neues. Wenn keine Anhaltspunkte für etwaige Untervermietungen bestehen, besteht auch kein Grund für eine Auskunftsklage.
Hier ein Zitat aus der MZ vom 22.11.2018: „„Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung im August 2018 gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verein Capuze Untermietverträge abgeschlossen hat. Eine vorsorgliche Auskunftsklage, um zu erfahren, ob sich weitere Nutzer in dem Objekt befinden, sieht das Gesetz nicht vor und wäre zum damaligen Zeitpunkt also unzulässig gewesen“, heißt es in einer am Donnerstagabend verbreiteten Stellungnahme.“
7. Dezember 2018 um 10:49 Uhr #332331Okay Hei-Wu, die Anwälte haben die Vollstreckung für die HWG beantragt. Die Gerichtsvollzieherin macht mit. Aber darf sie alles? Nein. Wo ist hier konkret die Grenze überschritten?. Der Hasi-Anwalt hat dies der Polizei erläutert. Sie hat es zumindest sofort verstanden.
7. Dezember 2018 um 11:27 Uhr #332332@Porbitzer: Striegel gibt hier die Erkenntnisse des Innenausschusses wieder. Alles Politclowns?
Außerdem in Zukunft die Beleidigungen unterlassen.
7. Dezember 2018 um 13:08 Uhr #332354Erkenntnisse? Eher seine eigenwillige Interpretation. Wozu eine Auskunftsklage, wenn keine Untervermietungen bekannt sind?
7. Dezember 2018 um 13:11 Uhr #332355Wenn das alles so ehrliche Leute bei Hasi sind, warum sind dann die Untermieter nicht hervorgetreten und haben ihren Untermietvertrag vorgelegt? Und warum hat Hasi nicht vorher der HWG mitgeteilt, dass Untermietvertröge abgeschlossen wurden?
Nein, in meinen Augen sind das böswillige Straftäter, die aus dem Haus rausgeschmissen gehören.7. Dezember 2018 um 13:14 Uhr #3323577. Dezember 2018 um 13:15 Uhr #332358Für @vertröge erhält Wolli den Preis für den schönsten Verschreiber der Woche.
7. Dezember 2018 um 13:57 Uhr #332362„Und warum hat Hasi nicht vorher der HWG mitgeteilt, dass Untermietverträge abgeschlossen wurden?“
Der Hasi-Anwalt hat im halleTV Interview vor dem Hasi berichtet, dass sie in der Verhandlung darauf hingewiesen haben, sich aber sehr gewundert haben, dass das niemanden zu interessieren schien.
7. Dezember 2018 um 14:54 Uhr #332363Weil Untermietverträge der Zustimmung des Vermieters bedürfen?
7. Dezember 2018 um 15:12 Uhr #332364Genauso ist es; es gab keine zugestimmten Untermietverträge. Alle andern waren und sind rechtswidrig
7. Dezember 2018 um 15:49 Uhr #332365Die hätten ohne juristische Probleme räumen können. Die Untermieter, wenn es sie denn gibt, müssen sich mit Ihrem Vermieter ausseinander setzen. Das wäre in dem Fall der Capuze e.V.. Die HWG hat mit denen kein Vertragsverhältnis, wie auch.
7. Dezember 2018 um 15:55 Uhr #332366Es kann doch wohl nicht sein, dass da einfach jemand rumsteht und behauptet, er sei Untermieter. Zumal ja zu lesen war, dass die „Untermieter“ gar nicht erklären konnten, was sie gemietet haben.
7. Dezember 2018 um 16:05 Uhr #332368Bin dafür, die HWG gibt allen einen Glühwein aus und der Vorstand bringt ihn persönlich vorbei.
Ich schlage den 18.12. vor. Da können die Besetzer das Haus friedlich räumen und etwas trinken. Ist sicher gemütlicher als der Wasserwerfer.
7. Dezember 2018 um 16:35 Uhr #332369Die hätten ohne juristische Probleme räumen können. Die Untermieter, wenn es sie denn gibt, müssen sich mit Ihrem Vermieter ausseinander setzen.
das sieht die Rechtssprechung regelmäßig anders. Gut erläutert ist das auch hier:
http://www.fachliteratur.de/upload/2/278860.pdf (zu Räumungsprozess und Antrag vor Gericht“
„Ist dem Vermieter nicht bekannt, wer außer dem Mieter Besitzer der Wohnung ist, hat er die Möglichkeit, eine entsprechende Auskunftsklage zu erheben“ (dort, S. 21, Mitte)7. Dezember 2018 um 16:55 Uhr #332371Hei-Wu, es gibt doch garkeine Hauptmieter, Capuze hatte zum Zeitpunkt der Räumungsklage keinen Mietvertrag mehr also können sie zum Zeitpunkt der Räumung auch nichts rechtmäßig untervermietet haben. Dieses Prinzip was hier von den Hausbesetzern praktiziert wird würde ja jegliche Heelerhandlung in der Diebesbranche legalisieren. Jeder Heeler kann anführen das er nicht wusste das die Ware die er verkauft hat gestohlen war und könnte nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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