Startseite Foren Halle (Saale) Städtische Unternehmen: Wiegands Selbstverpflichtung

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  • #46554

    Anonym

    Willkommen @bodomeerheim, hier der erste freigeschaltete Beitrag:

    Die Überschrift des Artikels unterstellt etwas, was der OB mit seiner Selbstverpflichtung meiner meinung nach gar nicht will – den Aufsichtsrat entmachten. Dazu müssten die Satzungen bzw. Gesellschafterverträge der einzelnen Beteiligungen ( über 50)geändert werden, was der Stadtrat durchaus könnte. Was der OB will, ist doch, wenn ich es richtig verstanden habe, sich als Vertreter der Stadt (in seiner Funktionals Gesellschaftervertreter) in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten ein Votum (Weisung) des Stadtrates für wichtige Entscheidungen in diesen Gremien abzuholen.
    Dazu gibt es auch schon einen Beschluss des Stadtrates aus den neunziger Jahren. Neu ist nur, dass der OB das Wort „wichtige Entscheidungen“ nicht nur auf die Feststellung der Jahresabschlüsse der direkten Beteiligungen und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe , der TOO und des Zoo für sich vornimmt. Der Ausichtsrat entscheidet am Ende doch. Der OB hat darin auch nur eine Stimme und für sein Votum in den Aufsichtsräten ist er eben gewillt, sich für die genannten Punkte das Votum des Rates verpflichtend mitgeben zu lassen. Das kann er. Aber das bedeutet eine deutlich zeitliche Verschiebung der Vorbereitung der Sitzungen dieser Gremien, da vor der Entscheidung der Aufsichtsratsgremien der Durchlauf „Auschschüsse und Stadtrat“ erfolgen soll. Das kann behindern und bedeutet tatsächlich einen zusätzlichen Aufwand für alle Stadträte.

    #46555

    Im Aufsichtsrat haben er oder sein städtischer Vertreter (meist ein anderer Beigeordneter) zwar nur eine Stimme, aber er kann als Gesellschafter vorher die Weichen bei der Geschäftsführung stellen.

    #46560

    Genau darum geht es doch, die Rolle der Stadt als Gesellschafter, die stand und steht dem Rat zu und der OB exekutiert, so hätte es beim Thalia auch laufen können, aber die Ratsmehrheit wollte nicht entscheiden und die Verantwortung übernehmen, da war der Aufsichtsrat bequemer.
    Übrigens ändern Selbstverpflichtungen keine Ratsmehrheiten…

    #46561


    „Das Bauvorhaben im Paulviertel ist m.E. ein gutes Beispiel für die Problematik:
    Für die HWG ist das ein lukratives und gewinnbringendes Vorhaben, also stimmen die städtischen Aufsichtsräte zu.“

    @Wolli:
    Leider haben Sie nicht verstanden wofür die HGWS tatsächlich gegründet wurde.
    Es ist gewinnbringend und lukrativ für die HGWS, jedoch nicht für die HWG. Darin liegt ja gerade der Witz. Finanzströme Richtung HGWS werden als Investition gebucht und sind damit offiziell keine Verluste. Nur, da wiederhole ich mich gern, das Nachsehen dieses Konstruktes hat die Stadt schlussendlich selber. Denn, wie nun mittlerweile allgemein bekannt ist, ist im Gesellschaftervertrag eindeutig geregelt, dass keine Gewinnausschüttungen vorgesehen sind. Und da die Gesellschaftsform rein auf 50/50 Teilung basiert, kann sich die HWG nicht mal selber beschenken, sondern ist immer vom Wohlwollen der Gesellschafterin angewiesen. Nur hat diese nichts davon, Gewinne aus der Gesellschaft zu entnehmen. Warum auch. Macht sie doch über die kommenden Bauaktivitäten sowieso. Warum sollte so also ihre goldene Gans schlachten?
    Eine Gewinnausschüttung würde der HWG auch nur kurzzeitig nützen, weil der größte Teil der Gewinne ja am Ende des Geschäftsjahres an die Stadtkasse abzuführen sind. Und das möchte man mit dem geschaffenen Kontrukt ganz klar eingrenzen bzw. minimieren. Wer das nicht erkennt, wird es spätestens in ein paar Jahren mit der Nase reinstoßen. Nur nützt die späte Erkenntnis dann keinem mehr…

    Um solchen Filz in Zukunft zu vermeiden, geht der OB m.E. den richtigen Weg.
    Man kann ihn dazu weiterhin nur ermutigen. Denn das Zauberwort heisst hier Transparenz. Gelingt ihm das, ist viel erreicht.

    #46574

    Hier mal ein hochinteressanter Artikel aus München, der hervorragend alles Aspekte der Problematik anreißt:

    http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/stadtwerke-verliert-stadtrat-kontrolle-680802.html

    Die Frage lautet auch dort: Sind Aufsichtsrat und Stadtrat noch im Stande, alle Entscheidungen richtig zu beurteilen?

    Und der Artikel endet: „Was ist los, wenn durch ein paar Fehlbohrungen 500 Millionen verpulvert werden?“, fragt er. Kurz darauf gibt er sich selbst eine Antwort, die ihm gar nicht behagt: „Im Grunde ist doch dann der Stadtrat in der Verantwortung.“

    Dem schließe ich mich an. Weil der Stadtrat die Gesamtverantwortung trägt, sollte er sie nicht beliebig delegieren, sondern in wichtigen Entscheidungen selbst ausfüllen.

    #46576

    Lustig finde ich (aber eigentlich nicht wirklich), wie Stadträte hier im Forum spekulieren müssen, wie der OB es gemeint haben könnte. In so einer wichtigen Angelegenheit spricht man vorher mit den Stadträten, die ja auch alle in irgendwelchen Aufsichtsräten sitzen. Eine Kontrolle des Rates ist ja über die entsendeten Mitglieder da. Worum geht es hier wirklich? Da treibt einer wieder den Stadtrat vor sich her und anbei ein „Sparberater“ der keine Legitimation hat und wo ich mich wundern würde als Stadtrat wer den bezahlt??

    #46577

    @transparency

    Genau Du hast den nächsten Skandal aufgedeckt 🙂

    #46589

    Ick wundere mir über jar nüscht mehr…

    #46630

    Ich denke @bodomeerheim sieht das ganz richtig. Das muss sicher nicht bei jeder Entscheidung sein, aber bei großen Entscheidungen ist das das richtige Prozedere, weil es allen Stadträten die Wichtigkeit und Bedeutung vor Augen führt und weil dann möglicherweise breiter diskutiert wird und alle die Verantwortung für diese Entscheidung tragen. Hinterher kann niemand sagen, wir haben nichts gewusst und der OB hat falsch entschieden.
    Bei entsprechend stringenter Vorbereitung muss das nicht sehr viel länger dauern, als bisher.

    #46631

    Warum hat der Sparberater keine Legitimation? Ich denke, er ist beauftragt?

    #46633

    Und wer legt die Summe fest ab welcher höhe gefragt werden muss und wo nicht ?
    Bei ner Bestellung von 1000 Büroklammern brauchts keine Zustimmung des Stadtrates aber bei 1001 Büroklammer schon ?
    Das ist doch nicht zu Ende gedacht das ganze.

    Das ganze sieht für mich wieder nach nem Schnellschuß vom OB aus, wo vorher die Folgen nicht diskutiert wurden oder sie Ihm egal sind.

    #46634

    Das dürfte in der Hauptsatzung festgelegt sein, ab wann der Stadtrat genehmigen muss. Warum soll das nicht zuende gedacht sein?

    #46640

    Das zuständige Gremium (Der Vergabeausschuss)hat die Beauftragung des „Sparberaters“ einstimmig abgelehnt. So wie das Landesverwaltungsamt auch. Aber was sind schon demokratische Gremien. Stören nur…..

    #46649

    Deine Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.

    #46655

    @mcpoldy28

    Sicher ist höchstens das Du nicht willens bist den kurzen Artikel zu lesen denn dann wärst Du auf den Inhalt der Freiwilligen Selbstverpflichtung gestoßen („wesentliche“) und müsstest nicht über irgend etwas fabulieren.

    @transparency

    Du meinst also wenn Du noch X mal etwas über einen Sparberater schreibst dann gibt es den auch ? Es geht hier beim Thema an keiner Stelle um diesen noch hat die Stadt Halle (Saale) einen aber Hauptsache Du hast irgend etwas zum schreiben.

    #46659

    Und wo ist die Definition von „wesentliche“ ?

    Wer legt fest ob 1000 Büroklammern wesentlich sind oder 10mio davon.

    Bis zu welcher Entscheidungshöhe hat GF in Verbindung mit Aufsichtsrat „freie“ Hand und wann bedarf es der Zustimmung des Stadtrates oder des OB’s,

    Dass werter Nachrichtenticker steht leider nirgends und hat auch noch keiner offen gelegt.
    Für ein Theater können 5 Kostüme im Wert von 5000€ wesentlich sein weil sie für ne Premiere benötigt werden, entscheidet über die Anschaffung in Zukunft der Stadtrat in ner Dringlichkeitssitzung ?

    #46661

    Versuch es mal im Duden und dann in einschlägiger Rechtssprechung. Zu Deiner offensichtlichen maximalen Überraschung gibt es da tatsächlich Definitionen und es gibt kein hallesches (Stadt)Unternehmen wo das gesamte Büromaterial einen wesentlichen Anteil hat.

    #46663

    Das heißt „Ihrer offensichtlichen maximalen Überraschung“.
    Ich kann mich nicht erinnern mit Ihnen per Du zu sein, werter Herr Nachrichtenticker.

    genug für Heute der Wecker klingelt um 5 Uhr

    #46664

    Es geht doch nicht um Erbsenzählerei, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftsführer/Vorstände städtischer Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen den OB als Vertreter des Gesellschafters konsultieren, und wer der sagt, damit gehe ich erst in den Stadtrat, dann ist das so.

    #46665

    Wenn das so selbstverständlich ist wozu braucht es dann die Selbstverpflichtung ?

    #46667

    Konsultiert haben sich Geschäftsführer/Vorstände und OB bisher sicher auch, aber neu ist, dass der OB sich die Entscheidung des eigentlichen Gesellschafters, dem Stadtrat, holen will.

    #46668

    Da musst Du mal die Vorgänger des OB befragen, es gibt ja hier auch einen Hinweis darauf das dies eigentlich Beschlusslage seit den 90zigern ist.

    Nun mal konkret anhand von schwierigen Fällen aus der Vergangenheit wo es spannend werden könnte. Schon die Enstehung der HWGS ginge nicht mehr ohne den Stadtrat. Ob das Projekt aber wesentlich ist finde ich schon schwieriger.

    TOO GmbH, ich frage mich ob nicht so eine teuere Entscheidung wie die Ring Inszenierung (schluckt einen wesentlichen Anteil des Etats) auch Genehmigt werden sollte oder ob man dies nicht lieber als künstlerische Entscheidung belässt.

    #46670

    Da brauchst Du keine Sorge haben, es gibt die alte Regel, dass sich Politiker in die Kunst besser nicht einmischen.

    #46703

    Mirror

    Komisch, man liest immer nur Kontrolle. Kontrolle des GF durch Aufsichtsrat, Kontrolle des Aufsichtsrat durch Stadtrat, Kontrolle de ….
    Ein guter Aufsichtsrat/Beirat hilft dem GF und somit dem Unternehmen durch Hinweise, Kontakte, etc. Das sollte der weitaus größere Anteil seines Aufwandes sein, für den er (wenn auch gering) honoriert wird. Gebt Menschen die Verantwortung für konstruktive Beiträge für Verbesserung und überlegt nicht nur, was man noch kontrollieren könnte. Dies schadet nicht der Transparenz.

    #46704

    @Wolli

    Ich bin mir nicht sicher ob dies eine Sorge ist, eine ausgewogene Bespielung der Sparten sollte schon Ziel sein und konkret weitere Schließungen oder andere Entscheidungen dieser Art sind ohne Stadtratsbeschluss nicht mehr möglich. „Was steckt also wirklich dahinter ?“ -> Sowohl abducken ist nicht mehr möglich aber auch eine Alleinentscheidung auf Grund der Struktur der TOO GmbH ist nicht mehr möglich. Was da abgegangen ist haben offensichtlich schon viele vergessen.

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