Eine kontaktierte Rechtsanwältin erklärte mir, das die Rechtsposition von Herrn Voss möglicherweise doch nicht so gut ist, da die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftersitzung bei ihrer Zustimmung der Vertragsverlängerung das Votum des Stadtrates nach GO LSA §§ 44 bedurft hätten und die jetzige Entscheidung des Hauptausschusses den Gesellschafterbeschluss der Stadtmarketinggesellschaft nichtig macht.
Für mich nicht ganz klar, ob in dieser Angelegenheit (Personalentscheidung bei einer 55% städtischen Beteiligung) die Befragung des Hauptausschusses ausreichend ist als Vertretung des gesamten Stadtrates?
Es ist merkwürdig ruhig gerade bei halles aale*n. Oder habe ich etwas verpasst?