„Eine Befreiung ist zu gewähren,
– wenn ausschließlich emissionsfreie Heizungsanlagen genutzt werden. – bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Als nicht emissionsfrei sind Heizungsanlagen anzusehen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe eingesetzt werden.“
Das bedeutet: wer beispielsweise mit nachwachsende Rohstoffe heizen will, darf das nicht, sondern muss sich an die weiß-Gott-nicht emissionsfreie Fernwärnme zwangsanschließen lassen.