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Kenno.
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25. Januar 2016 um 20:41 Uhr #201110
KVP, haben wir jetzt das Thema zur https://de.wikipedia.org/wiki/Kasernierte_Volkspolizei gewechselt?
Ja, sie ist wieder da!26. Januar 2016 um 17:51 Uhr #201242AAh Sagisdorfer8 jetzt hab ichs verstanden, die Fußgänger gehören zum Kreisverkehrsaufkommen und haben deshalb Vorfahrt! Aber warum muss dann die Straßenbahn nicht auf die Fußgänger warten?
26. Januar 2016 um 18:40 Uhr #201251
AnonymAber warum muss dann die Straßenbahn nicht auf die Fußgänger warten?
Muss sie – theoretisch. Man könnte aber argumentieren, dass sie (am Rannischen Platz) nicht dem Straßenverlauf folgt. Sie fährt „ihren eigenen Weg“, biegt also nicht in den Kreisverkehr ein, sondern fährt in Verlängerung der drei Straßen.
Weiterhin müssen nach §26 StVO Schienenfahrzeuge an Fußgängerüberwegen nicht halten. Da liegt es nahe, dass sie an Stellen, an denen keine Steifen auf der Straße sind, erst recht nicht halten müssen. Da das kaum jemand weiß und um den gemeinen Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren, empfiehlt die Verwaltungsvorschrift zur StVO, bei Straßen mit Schienenbahnen keine Fußgängerüberwege anzulegen.
Behelfsmäßig kann man sich vorstellen, wie man im Schadensfall versucht zu erklären, warum man trotz nahender Straßenbahn auf die Straße gelaufen ist.
Und es gilt wie überall: Im Zweifel warten.
26. Januar 2016 um 18:53 Uhr #201252Auf dem Rannischen Platz gibt es keinen Kreisverkehr.
26. Januar 2016 um 19:15 Uhr #201254
AnonymVor dem Nebelkerzenwurf bitte informieren.
Nicht nur Zeichen 215 kennzeichnet einen Kreisverkehr. Führt der Verkehr im Kreis (Aha!) und sind die einmündenden Straßen nicht mit Zeichen 215 beschildert, gelten die Grundregeln, also z.B. „rechts vor links“. Es sei denn, es werden andere Vorfahrtsregeln – so wie am Rannischen Platz – durch Verkehrszeichen angeordnet.
Beispiele für Kreisverkehre ohne Z. 215: Kreuzung Magistrale/Weststraße/Wolfsburger Str., Thomas-Müntzer-Platz, Rathenauplatz, Rannischer Platz.
27. Januar 2016 um 00:09 Uhr #201469Jetzt reden wir hier immer noch vom neuen Rannischen Platz! Ich denke es geht um den Böllberger Weg, denn da wurde uns heute wieder genug Stoff im Stadthaus präsentiert.
Aber dann bitte in einem neuen Faden.27. Januar 2016 um 08:28 Uhr #201513Was soll es über den Böllberger Weg schon spannendes Neus geben? Über den Rannischen Platz wird aber viel Mist erdichtet.
27. Januar 2016 um 09:57 Uhr #201538Nur mal so zum allgemeinen Verständnis für Fußgänger im Bereich von Einmündungen, welche sich im Verlauf einer Vorfahrststraße, gekennzeichnet durch Zeichen 306 gekennzeichnet ist:
1. Der Rannische Platz ist bekanntlich kein Kreisverkehr, da die Einmündungen durch Zeichen 205 (ohne Zusatzzeichen 215). Was ich jetzt nicht so hundertprozentig weiß, ist, ob im Kreisverkehr vor jeder Einmündung das Zeichen 306 steht.
2. Allgemein haben Fußgänger an einmündenden Nebenstraßen (Z. 205) nur die Berechtigung, die Straße zu überqueren, wenn ein Auto von der Hauptstraße in die Nebenstraße abbiegt! (§9 Absatz 3 StVO).
Aber! Kommt ein Auto aus der Seitenstraße und will einbiegen, so muss dies die Vorfahrt grundsätzlich nur dem fließenden Verkehr auf der Vorfahrtsstraße gewähren! Der Fußgänger hat das einfahrende Fahrzeug passieren zu lassen. Denn das Zeichen 306 (Vorfahrt gilt ausschließlich nur für den fließenden Verkehr (Kfz und Radfahrer) und nicht für Fußgänger! Wissen soviele Fußgänger nicht. Deswegen wurden ja auch am Rannischen, wo keine STraßenbahn einfährt, die FUßgängerüberwege errichtet.
Quelle: https://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/ Frage 8!
https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fverkehr#/media/File:Abbiegen_bevorrechtigt_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger.svgFußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten… (§25 Abs. 3 StVO).
Die Formulierung „unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs“ weist dem Fußgänger die Wartepflicht gegenüber dem (fließenden) Fahrzeugverkehr zu.Natürlich gilt immer noch das Rücksichtsgebot, sodass man gegenüber dem Fußgänger sowieso nicht auf sein Recht bestehen sollte. Die meisten sind eh nicht belehrbar.
Zurück zum Bölli. Sehe ich das richtig, dass im Bereich von der Wendeschleife bis zur Ludwigstraße ganze 4 (vier) neue Ampeln errichtet werden sollen?
27. Januar 2016 um 10:11 Uhr #201542
AnonymDenn das Zeichen 306 (Vorfahrt gilt ausschließlich nur für den fließenden Verkehr (Kfz und Radfahrer) und nicht für Fußgänger! Wissen soviele Fußgänger nicht.
Brauchen sie zum Glück auch nicht wissen. Am Rannischen, wie in jedem anderen Kreisverkehr, steht nämlich nicht eins von diesen Schildern.
Das macht deine Ausführungen nicht falsch, aber eben auch nicht auf die Situation anwendbar.27. Januar 2016 um 10:25 Uhr #201545Was ich jetzt nicht so hundertprozentig weiß, ist, ob im Kreisverkehr vor jeder Einmündung das Zeichen 306 steht.
Steht nicht. Es muss auch nicht stehen. Das Zeichen 205 hat deshalb seine einzigartige Form, damit es auch von „hinten“ erkannt wird. Also von den Fahrzeugen aus, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden.
27. Januar 2016 um 10:49 Uhr #201551Das Thema Böllberger Weg hat sich Dank der folgenreichen Aktivitäten des Antragstellers in der Sache erledigt, bei denen weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.
Dort werden wohl die Eltern weiter wie bisher ihre Kinder über die Straße oder um die Ecke (Weingärten) bringen, wie bisher.27. Januar 2016 um 11:41 Uhr #201573Was soll es über den Böllberger Weg schon spannendes Neus geben? Über den Rannischen Platz wird aber viel Mist erdichtet.
Das Bauprojekt ändert sich nicht, obwohl die Zahl der Ampeln hochgespielt wird.
Jetzt wird es mit der Durchführung der Bauhauptleistungen nicht nur für die Anlieger des nördlichen Böllberger Weges erst richtig „heftig“, weil es im März 2016 für mehrere Wochen zu einer Vollsperrung kommen wird.
Erfreulich aber, dass zum Jahresende 2016 die Straba auf neuem Gleiskörper fahren wird und im Juni 2017 der BA 2.2 fertig sein soll.27. Januar 2016 um 13:34 Uhr #201615Ach wozu ein Fußgängerüberweg? Einen schicken Tiefbau brauchen wir, mit Fahrstuhl und haste nicht gesehen.
27. Januar 2016 um 15:37 Uhr #201638
AnonymZu den 5 neuen Ampeln noch ‚ 6. und 7.( Gegenseite), dann klappt’s auch mit dem Überweg! 🙂 Flexibel sein!!
27. Januar 2016 um 18:29 Uhr #201673Genau! Ein oder zwei Ampeln mehr nach Bedarf machen den Kohl auch nicht fett. Ein Zebrastreifen, wie er bereits existierte und sich bewährte, wäre auch eine Lösung.
27. Januar 2016 um 20:10 Uhr #201685Wenn auch der Zebrastreifen nicht gesondert realisiert werden kann, so wird eine verkehrssichere Querung des Böllberger Weges spätestens im Zuge des BA 2.1 durch eine ampelgeregelte Kreuzung zustande kommen.
29. Januar 2016 um 15:20 Uhr #202223Wenn im Frühjahr eine Ampel kommt, ist doch alles gut.
29. Januar 2016 um 15:31 Uhr #202228Wenn im Frühjahr eine Ampel kommt, ist doch alles gut.
Das glaubst du auch noch?
Im Juni 2017 soll erst einmal der südliche Teil (BA 2.2)fertig werden!! -
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