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15. März 2016 um 11:01 Uhr #235719
Flüchtlinge haben nach unserer Rechtsordnung das Recht, hier einen Asylantrag zu stellen.
Falls du’s noch nicht mitbekommen hast: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EG%29_Nr._343/2003_%28Dublin_II%29
15. März 2016 um 11:11 Uhr #235721Du musst schon den Artikel lesen, den du verlinkst.
„Von großer Bedeutung für die Dublin-II-Verordnung ist das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011. In dem Fall ging es um die Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen von Belgien, der dort einen Asylantrag gestellt hatte. Das belgische Ausländeramt ordnete die Überstellung des Beschwerdeführers nach Griechenland an, wo er einen Asylantrag stellen könnte. Der Gerichtshof sah die Überstellung des Beschwerdeführers von Belgien nach Griechenland aufgrund der Mängel im dortigen Asylsystem als „erniedrigende und unmenschliche Behandlung“ im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an. Gleichzeitig wurde Griechenland wegen der dortigen Haft- und Lebensbedingungen für Asylwerber verurteilt (Verstoß gegen Artikel 13 EMRK, „Recht auf wirksame Beschwerde“)“
„Mittlerweile haben die deutschen Verwaltungsgerichte auch hinsichtlich anderer Dublin-Staaten Vorbehalte: So hat im November 2010 erstmals ein Verwaltungsgericht mit der Begründung ungenügender Sozialstandards die Überstellung eines Flüchtlings nach Italien ausgesetzt. Die Umstände, unter denen selbst anerkannte Flüchtlinge in Italien untergebracht und versorgt werden, sind durch einen von Pro Asyl veröffentlichten Bericht dokumentiert.“
15. März 2016 um 11:49 Uhr #235729Gerichte legen nur Gesetze aus, sie machen sie nicht. Dass einer, der unberechtigt(!) einen Asylantrag gestellt hat, nicht in ein Land mit niedrigeren Sozialstandards abgeschoben werden darf, ändert nichts an der Tatsache, dass asylbegehrende verpflichtet sind, in dem Land einen Asylantrag zu stellen, in dem sie erstmals EU-Boden betreten haben. Deine Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, aber im konkreten Zusammenhang falsch. Asylsuchende müssten mit dem Schiff oder per Flugzeug anreisen, wenn sie hier rechtmäßig einen Asylantrag stellen wollen.
15. März 2016 um 12:13 Uhr #235740Theoretisch ist es so, praktisch sagen sie, dass sie in Russland oder woanders in einen Container gestiegen sind, der verschlossen wurde und in Deutschland erst wieder geöffnet wurde, sie wissen also nicht aus welchem Schengenland sie eingereist sind. Also stellen sie in Deutschland den Asylantrag.
15. März 2016 um 12:27 Uhr #235744Es wäre Ausdruck verantwortlicher (auch linker) Politik, darüber nachzudenken, wie das Asylrecht den Bedingungen unserer Zeit angepasst werden kann. Eine andere Lösung wird es nicht geben, ob man das nut gutheisst oder nicht.
15. März 2016 um 12:28 Uhr #235745Gerichte legen nur Gesetze aus, sie machen sie nicht. Dass einer, der unberechtigt(!) einen Asylantrag gestellt hat, nicht in ein Land mit niedrigeren Sozialstandards abgeschoben werden darf, ändert nichts an der Tatsache, dass asylbegehrende verpflichtet sind, in dem Land einen Asylantrag zu stellen, in dem sie erstmals EU-Boden betreten haben. Deine Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, aber im konkreten Zusammenhang falsch. Asylsuchende müssten mit dem Schiff oder per Flugzeug anreisen, wenn sie hier rechtmäßig einen Asylantrag stellen wollen.
Es ist gut, dass es Gerichte gibt, denn rechtslastige Abschottungspolitiker interessieren sich nicht für Menschenrechte. Nichts gegen Schengen, wenn die Standards stimmen. Ist aber nicht der Fall. Oder mache es mal Norbert Blühm nach.
15. März 2016 um 12:31 Uhr #235748Die Renten sind sicher!
15. März 2016 um 17:18 Uhr #235793Wer mal Volkes Stimme an einem Ifostand aus nächster Nähe aus einem zahnlosen Mund angehaucht bekam, kann sicher gern darauf verzichten.
Und der Massenansturm der Wähler bei Abgeordnetensprechstunden beweist das hohe Interesse der mündigen Bürger an Politik.
18. März 2016 um 13:56 Uhr #235623@Ingo Kormoran und andere Kritiker: Was an einer genehmigten und friedlichen Demonstration undemokratisch sein soll, muss man mir erstmal erklären. Demokratie bedeutet nicht, den Willen oder die Meinung einer größeren Gruppe unwidersprochen lassen zu müssen. Die Wahl anderer Menschen zu akzeptieren und dagegen zu demonstrieren, schließen sich somit nicht aus. Das ganze mit einem rechten Fackelzug zu vergleichen, zeugt widerum nicht gerade von einem tiefergehenden Verständnis des politischen Spektrums.
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