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- Dieses Thema hat 116 Antworten und 17 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Anonym.
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13. Juli 2016 um 05:53 Uhr #256900
Um was geht’s mir denn?
13. Juli 2016 um 09:00 Uhr #256922
AnonymWenn du das nicht weißt!? 🙂
13. Juli 2016 um 10:45 Uhr #256946Anscheinend wissen es andere besser….
Zumindest habe ich gelernt das es gute und böse Ablehnung von Flüchtlingen gibt. War mir neu…13. Juli 2016 um 11:40 Uhr #256955
Anonymgute und böse Ablehnung von Flüchtlingen
Auch diese Schlussfolgerung basiert auf derselben irrigen Annahme!
Worum es dir geht, ist offenbar nicht so eindeutig, wie du glaubst. Wenn du es lieber für dich behalten möchtest, ist das verständlich. Manchmal erkennt man den Holzweg erst, wenn man seine Gedanken ausspricht bzw. aufschreibt. 🙂
13. Juli 2016 um 12:03 Uhr #256964Mir geht es darum das die Gewalt in Heidenau anders bewertet wird wie die in Berlin. In Heidenau wollte man ein Flüchtlingslager verhindern. In Berlin wurde eine illegal betriebene Kneipe zu Wohnraum für Flüchtlinge umgebaut. Auch dies sollten die Krawalle verhindern. Dem Flüchtling ist es warscheinlich egal welche Beweggründe dahinter stecken.
13. Juli 2016 um 12:31 Uhr #256974
AnonymGut, so stark verkürzt und halbwahr könnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, in Berlin geht es um die Verhinderung von Wohnraum für Flüchtlinge.
Die „Bewertung“ der Gewalt im strafrechtlichen Sinne übernimmt sowohl in Sachsen als auch in Berlin die Justiz. Ob und wie sich ein Politiker dazu äußert, bleibt dem Politiker überlassen. Manchmal ist es besser, nichts zu sagen, aber es gibt doch keine Verpflichtungung sich zu äußern?!
Übrigens hat in dem Baumarkt in Heidenau niemand gewohnt oder eine „illegale“ Kneipe betrieben. Auch persönliche Daten der Heidenauer Straftäter sind nicht von halleschen Extremen mit Minderwertigkeitskomplexen im Internet verbreitet worden.
13. Juli 2016 um 13:55 Uhr #256984Manchmal ist es besser, nichts zu sagen, aber es gibt doch keine Verpflichtungung sich zu äußern?!
Ich glaube, du hast ein falsches Verständnis von Demokratie.
In der Demokratie dürfen sich die Bürger äußern, auch wenn sie für die jeweiligen Themen keine Experten sind. Sie sollen sich sogar äußern.Zumal sich Experten auch nicht einig sind.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von farbspektrum.
13. Juli 2016 um 14:08 Uhr #256986
AnonymEin Schelm @Ronny, wer an Rechtsextreme und den Versuch, sie salonfähig zu machen, dabei denkt!
I.Ü. laut der Zivilkammer des Berliner Landgerichts war die Teilräumung des linken Wohnprojekts rechtswidrig (Spiegel online von heute).
13. Juli 2016 um 14:11 Uhr #256987.Ü. laut der Zivilkammer des Berliner Landgerichts war die Teilräumung des linken Wohnprojekts rechtswidrig (Spiegel online von heute).
Frage mal einen Rechtskundigen. Es ist ein Versäumnisurteil ergangen, das hat mit Recht haben oder nicht haben nichts zu tun.
13. Juli 2016 um 14:30 Uhr #256991
Anonymlaut der Zivilkammer des Berliner Landgerichts war die Teilräumung des linken Wohnprojekts rechtswidrig
Ja, tatsächlich. Der Eigentümer hatte wohl versäumt, einen Räumungstitel vorzulegen und einen Gerichtsvollzieher hinzuzuziehen. Da es sich beim Eigentümer um eine Kapitalgesellschaft handelt, werden mit rechtlichen Belangen sehr wahrscheinlich Juristen, egal ob intern oder extern, betraut sein. Seltsam, dass es da an solch simplen Formalitäten hapert.
Und die Post wird wohl auch nur unzureichend bearbeitet – obwohl es ja eine Briefkastenfirma ist. 🙂
13. Juli 2016 um 14:37 Uhr #256992
Anonym„In der mündlichen Verhandlung stellte Richterin Nicola Herbst fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte. Damit sei das Vorgehen der Lafone Investments und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, sagte Herbst.“
Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, einen relativ kleinen Artikel verständig zu Ende zu lesen.
Versäumnisurteil hin oder her, die angewandten Praktiken entsprachen nicht geltenden Rechtsnormen.
13. Juli 2016 um 15:03 Uhr #256993Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, einen relativ kleinen Artikel verständig zu Ende zu lesen.
Für diejenigen, die nicht verstehend lesen können:
„Das Gericht bestätigte vorläufig die Nutzungsrechte des klagenden Vereins „Freunde der Kaderschmiede“. “
…
„Da die Anwälte der Hauseigentümergesellschaft nicht zur Verhandlung erschienen, handelt es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Dieses gibt dem anwesenden Kläger automatisch Recht, räumt aber den Rechtsvertretern der Lafone Investments ein Widerspruchsrecht ein. „13. Juli 2016 um 15:15 Uhr #256995
AnonymVersäumnisurteil hin oder her, die angewandten Praktiken entsprachen nicht geltenden Rechtsnormen.
Ja, da hast du natürlich recht. Manchmal hört man zwar das Gackern, aber es wird kein Ei gelegt. 🙂
Nicht zur Verhandlung zu erscheinen, kann auch eine Entscheidung aus finanziellen Gründen sein. Wenn die Räumung, wie ja auch geschehen, aller Voraussicht nach für rechtswidrig befunden wird, spart man sich eben die Gebühren für die Verhandlung.
13. Juli 2016 um 15:25 Uhr #256996Ja Sagi, was sollen aber solche Mutmaßungen? Warten wir es doch einfach mal ab.
Im übrigen bin ich erstaunt, es klingt so, als gäbe es hier einige Sympathisanten mit Gewalttätern, von denen ich es nie vermutet hätte, nachdem was sie sonst so über Gewalt äußern.13. Juli 2016 um 15:43 Uhr #256997Zumindest wird von einigen versucht linke Gewalt zu relativieren.
13. Juli 2016 um 15:55 Uhr #256998
Anonymna zumindest die Gerichte haben ihren Rechtsstandpunkt mittlerweile geklärt:
und offenbar haben auch die Anwohner mittlerweile die Nase von der polizeilichen Eskalation voll (von der wir nun wissen, dass der Anlass polizeilich rechtswidriges Verhalten war):
13. Juli 2016 um 16:24 Uhr #257007Damit wäre das ja geklärt.
Die Besitzer der ausgebrannten Autos und die verletzten Polizisten werden froh sein das jetzt der Schuldige fest steht. Also war es reine Notwehr….- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von normalbürger.
13. Juli 2016 um 16:29 Uhr #257010
AnonymZumindest wird von einigen versucht linke Gewalt zu relativieren.
Lohnt sich ein Nachfragen, wen und was du damit meinst? Oder äußerst du dich dann auch wieder nur vage, unverbindliche oder gar widersprüchlich? Du darfst natürlich auch pöbeln, wenn du möchtest – dann aber nicht mehr mit mir.
13. Juli 2016 um 19:15 Uhr #257035Auch wenn man Sagi ein anderes Kostüm übergestreift hat, bleibt er trollig.
Warum ist die Gegenpartei nicht erschienen?
Vielleicht weil eure Freunde das nicht so gern gesehen hätten?
„Bestätigt ist es noch nicht, aber aus gut informierten Kreisen heißt es, André Tessmer habe sein Mandat niedergelegt. Er hatte am Nachmittag erklärt, sich persönlich bedroht zu fühlen, nachdem in der Nacht das Auto seines Nachbarn abgebrannt war. Der Wagen war direkt vor Tessmers Haus geparkt. Möglicherweise muss sich der Eigentümer der Rigaer 94 nun einen neuen Anwalt suchen.“
(Tagesspiegel)13. Juli 2016 um 19:54 Uhr #257036
AnonymZumal das Gericht ebenfalls festgestellt hat, dass der Eigentümer mit einer Räumungsklage sehr gute Chancen hätte. Es sind eben formale Fehler bei der Räumung gemacht worden und sie war deshalb nur in dieser Form nicht rechtens.
13. Juli 2016 um 20:20 Uhr #257037
AnonymEs sind eben formale Fehler bei der Räumung gemacht worden
Sei vorsichtig! Solche Aussagen können dich, warum auch immer, schnell in den Verdacht geraten lassen, du sympathisierst mit Gewalttätern. 🙂
13. Juli 2016 um 20:54 Uhr #257038
Anonymder Eigentümer mit einer Räumungsklage sehr gute Chancen hätte. Es sind eben formale Fehler bei der Räumung gemacht worden
Einen Rechtsstaat machen nunmal die vorgegebenen und formalisierten Verfahren aus. Alles andere ist Willkür. Danach hat sich auch die Polizei zu richten. Aber offensichtlich war es der Polizei mit ihrem Vorgesetzten wichtig vor dem Gerichtstermin Fakten zu schaffen, unabhängig von einem rechtsstaatlich korrekten Verlauf.
Und das wirft kein gutes Licht auf das rechtsstaatliche Selbstverständnis der Berliner Polizei. (milde ausgedrückt)13. Juli 2016 um 21:14 Uhr #257039
AnonymUnd alles fing mit der Mutter von Schreibtischtäter an!
13. Juli 2016 um 22:15 Uhr #257041
AnonymApropos „kleinere“ formale Fehler:
In der mündlichen Verhandlung stellte Richterin Nicola Herbst fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte. Damit sei das Vorgehen der Lafone Investments und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, sagte Herbst.
Die Vertreter des Hausbesitzers waren übrigens der Verhandlung fern geblieben und es ergeht jetzt ein Versäumnisurteil
13. Juli 2016 um 22:22 Uhr #257042Zumindest wird von einigen versucht linke Gewalt zu relativieren.
Lohnt sich ein Nachfragen, wen und was du damit meinst? Oder äußerst du dich dann auch wieder nur vage, unverbindliche oder gar widersprüchlich? Du darfst natürlich auch pöbeln, wenn du möchtest – dann aber nicht mehr mit mir.
Nachfragen lohnt sich…
Was ist widersprüchlich. …
Wo habe ich gepöbelt…
Gewalt ist zu verurteilen…egal aus welcher Ecke sie kommt. Wärend der Fall in Heidenau hier klar ist habe ich das Gefühl das manche hier Gründe zur Rechtfertigung der Berliner Gewalt suchen. Rechtfertigen verpasste Gerichtstermine oder juristische Spitzfindigkeiten den Gewaltausbruch? Ich denke Nein. -
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