Startseite › Foren › Halle (Saale) › Prozess gegen OB Wiegand: Spioniert Staatsanwaltschaft in privaten Mails?
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Anonym.
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12. November 2014 um 09:37 Uhr #123516
So ein Blödsinn. Bei strafrechtlich relevanten Beweismitteln fällt die Abwägung kaum zu deinen Gunsten aus.
Dann kusche mal weiter und höre auf Deine Obrigkeit.
12. November 2014 um 09:42 Uhr #123517Langsam wird es lächerlich. Nun tue doch nicht so, als ob man hier dem Gericht Tagebücher mit intimsten Geschichten überreicht hat. Darüber hinaus ist das Gericht befugt, die Öffentlichkeit bei sensibelen Daten auszuschliessen.
Es ist richtig und wichtig, die bisherige Verwaltungspraxis zu ermitteln.
12. November 2014 um 09:45 Uhr #123520Würde jemand meine Personalakte mit Gehaltskonditionen veröffentlichen, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig. Wo ist hier der Personalrat?
Na vor Gericht, der Personalrat hat ausgesagt das es in Halle keine Höherstufung bei der Einstellung in der Vergangenheit gegeben habe. Wenn das nicht stimmt dann kannst Du als Stadtangestellter da ja mal wirklich nachfragen wie es zu dieser Aussage kam.
Und noch mal ich behauptete das Du ein Lügner bist und gebe Dir keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen ist nach Deiner Vorstellung rechtlich korrekt ?
12. November 2014 um 09:57 Uhr #123521Und noch mal ich behauptete das Du ein Lügner bist und gebe Dir keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen ist nach Deiner Vorstellung rechtlich korrekt ?
Letzte Replik:
Das Strafverfahren geht gegen den Privatmann Wiegand, deshalb
– wenn er die Verwaltung beauftragt Unterlagen zusammenzustellen, muss er genauso für die Dienstleistung bezahlen wie Du und ich. Macht er aber bestimmt freiwillig auf Grundlage seiner Prinzipien.
– Da ich nicht angeklagt bin, möchte ich keine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte (und mein Gehalt gehört dazu) dulden
Noch kurz einen Blick in die Leitlinien des OB (Mitarbeiter der Verwaltung sind keine Bürger zweiter Klasse):
„Wir sehen uns verpflichtet, das Gemeinwohl zu mehren. Alle Vorgänge werden effektiv, schnell und lösungsorientiert bearbeitet. Auslegungen und Abwägungen orientieren sich stets am Interesse der Bürger“12. November 2014 um 10:19 Uhr #123524Soll die „Letzte Replik“ ein Ja das ist korrekt bedeuten ?
Rechtlich relevant für diesen Fall ist wer als Seiteneinsteiger mit Berufserfahrung höher als in der 1 eingestuft wurde. Genau die Relevanz hat die Staatsanwaltschaft und nicht die Verteidigung benannt und es wurde verneint. (keine Verwaltungspraxis)
Eigentlich erstaunlich denn es gibt diese Möglichkeit nun mal per Tarif und ich frage mich wie es überhaupt dazu gekommen sein soll das dies in Halle nie angewendet wurde. Das erscheint ziemlich unrealistisch.Im konkreten Fall hat die Staatsanwaltschaft dann auch noch die Erfahrungsstufe 1 für die Berechnung des Schadens genommen. Das erscheint noch unrealistischer. Bei z.B. 3 anstatt der gewährten 5 hätte man das noch irgendwie nachvollziehen können.
12. November 2014 um 12:48 Uhr #123559Das Strafverfahren geht gegen den Privatmann Wiegand, deshalb … Noch kurz einen Blick in die Leitlinien des OB (Mitarbeiter der Verwaltung sind keine Bürger zweiter Klasse)
Dafür mag ich dich.
7. Dezember 2014 um 11:34 Uhr #127463Fast hätten wir den Prozess vergessen, aber Herr Schramme von den SONNTAGS NACHRICHTEN erinnert uns heute daran. Morgen wird beim Gericht weiter gepokert und die Urteilsverkündung wird sich sicher verschieben.
7. Dezember 2014 um 13:07 Uhr #127469Nach den Ausführungen von Schramme hat der Staatsanwalt keine sachlich inhaltlichen Kriterien gegen den Vortrag von Frau Kalkweit eingewandt.
Ich bin mal gespannt, wie man angesichts profunder anwaltlicher Beratung zur Besetzungsfrage den subjektiven Tatbestand der Untreue begründen will.7. Dezember 2014 um 13:22 Uhr #127480Das Gericht wird sich ganz bestimmt nicht zum verlängerten Arm des Bündnisses des Gekränkten machen. Das ist auch gut so.
7. Dezember 2014 um 13:41 Uhr #127486Sachliche Einlassungen auf ein Auftragsgutachten, wo die Anwältin selber zugibt, dass sie weder Personalakten, Lebensläufe noch die Arbeitsverträge kannte, die erübrigen sich von selbst.
Es ist alles gesagt, nun ist es Zeit für ein Urteil. Sind alle Türen im öffentlichen Dienst offen und jeder OB kann regieren wie ein Fürst – oder gibt es Spielregeln, an die man sich in einem demokratischen Gemeinwesen halten muss. Nicht weniger steht hier zur Entscheidung an. So oder so wird es vor den BGH gehen. Das Urteil hat Präzedenzfallcharakter.
7. Dezember 2014 um 13:47 Uhr #127487TVöD wird Frau Kallweit schon können. Ob ein Strafrechtler das drauf hat, ist die andere Frage.
7. Dezember 2014 um 14:03 Uhr #127488Menschmeyer, das mit dem Präzedenzfall stimmt wirklich. Denn sollte sich Wiegand tatsächlich strafbar gemacht haben, müssen die Fälle seiner Amtsvorgängerin, die es ja offensichtlich gab, ebenso juristisch aufgearbeitet werden. Andernfalls wird sich ganz sicher jemand finden, der Strafanzeige gegen sie erstatten würde und zugleich noch gegen die Staatsanwaltschaft mit.
7. Dezember 2014 um 14:18 Uhr #127490SfK: Da komme ich mal auf die Überschrift zu diesem Thread zu sprechen. Da wurde ja auch gesagt, dass die böse Staatsanwaltschaft zu Unrecht Mails beschlagnahmte. Da habe ich nichts wieder davon gehört? Wurde Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft gestellt? Nein – nur heiße Luft.
Wenn es wirklich solche Fälle bei Szabados gegeben hätte, dann müsste natürlich der OB die Anzeige stellen. Oder du vielleicht, wenn du fundiert etwas vortragen kannst. Allerdings – mal von der gleichgeschalteten Bildzeitung abgesehen – ist so ein Fall nicht dargestellt wurden. Insofern kann man da auch sehr gespannt sein, was denn da für Fälle vorhanden sein sollen.
7. Dezember 2014 um 17:40 Uhr #127508Der Witz ist doch schon, dass man über die Internas der Einstufung durch Wiegand öffentlich plaudern darf, während die Internas über die Einstufungen in Wiegands Vorgängerzeit wie ein Staatsgeheimnis betrachtet werden, so dass gleich der Landesdatenschutzbeauftragte auf den Plan gerufen wird.
Was kann nur daran so schlimm sein, die Wahrheit über die bisherige Verwaltungspraxis zu erfahren? Bin mir sicher, dass einige schon etwas nervös sind.
7. Dezember 2014 um 17:57 Uhr #127510ein Fürst – oder gibt es Spielregeln, an die man sich in einem demokratischen Gemeinwesen halten muss.
Bei der Fürstin hat das niemanden gestört!
Da wurde alles geduldet!Wenn man jetzt in Thüringen genauso konsequent vorgeht, wie es unser OB getan hat, und alle,die nur durch Prodection auf ihren Posten rumlungerten, und die Zeit zur Weiterbildung haben verstreichen lassen, gehen müssen, bekommen wir jetzt viele Bewerbungen aus
9. Dezember 2014 um 17:16 Uhr #127821
AnonymWas ist prodection?
9. Dezember 2014 um 19:28 Uhr #127825das Protegieren; Förderung, Begünstigung in beruflicher, gesellschaftlicher o. ä. Hinsicht
gerade in den Ministerien in Thüringen passiert, da wurde der ganze Schrott in den Ministerien endgelagert.
9. Dezember 2014 um 20:12 Uhr #127834
AnonymDas Wort prodection finde ich im Duden nicht. aber das nur am Rande.
Was in Thüringen gelaufen ist, müsstest du doch begrüßen. schließlich ist es die Fortsetzung der Wiegandschen Personalpolitik. einfach alle einstellen, die einem passen. Auswahlverfahren oder ähnliches werden einfach ignoriert.
meiner Meinung nach genauso strafwürdig.
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