Startseite Foren Halle (Saale) Prozess gegen OB Wiegand: Spioniert Staatsanwaltschaft in privaten Mails?

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  • #123406

    Wenn etwas falsch ist, wird es durch ähnliche oder gleich gelagerte Fälle nicht richtig. Mit anderen Worten: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht (sagt auch das Bundesverfassungsgericht).
    Stimme hei-wu zu: eine selten dämliche Verteidigungsstrategie.

    #123418

    Wenn etwas falsch ist, wird es durch ähnliche oder gleich gelagerte Fälle nicht richtig. Mit anderen Worten: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht (sagt auch das Bundesverfassungsgericht).
    Stimme hei-wu zu: eine selten dämliche Verteidigungsstrategie.

    Ich bin überzeugt, dass der Verteidiger, der schon Wulff verteidigt hat, vor Gericht klüger ist, als wir alle zusammen.

    #123420

    Das nehme ich auch an, der verdient bestimmt mehr als unser OB samt Nebeneinkünften, wer weiß, wie er den bezahlen will. Da müssen ihm die hochbezahlten Freunde seines Teams sicher unter die Arme greifen und das kann er ja auch erwarten.

    #123425

    Ich glaube nicht, dass Wiegands Anwälte gegen einen Schrubber gelaufen sind. Sie werden einfach die Rechtsprechung zur Haushaltsuntreue kennen.

    „Der weite Rahmen des objektiven Tatbestands der Untreue macht es erforderlich, strenge Anforderungen an den Nachweis der inneren Tatseite (Vorsatz) zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter nicht eigennützig gehandelt hat. Zum Vorsatz gehört dabei, daß sich der Täter auch der Pflichtwidrigkeit seiner Handlung bewusst ist.“

    Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=20756&pos=0&anz=1

    Es geht also um den Nachweis des Wissens der Pflichtwidrigkeit. Es kann durchaus ein gewichtiges Indiz sein, dass Wiegand nichts von der Pflichtwidrigkeit wusste, weil er die Verwaltungspraxis so vorgefunden hat, da sich seine Vorgänger (u.U.) ebenso brezelig angestellt haben.

    #123428

    Und noch was: Die Verjährungsfrist für schwere Untreue (wegen der Wiegand angeklagt ist) beträgt 10 Jahre. Das reicht also in die Amtszeit zweier EX-SPD-OB´s hinein. Es ist also auch für die Öffentlichkeit und die Staatsanwaltschaft interessant, zu wissen, ob es vergleichbare Fälle gab, um diesbezüglich ggf. Ermittlungsverfahren einzuleiten.

    #123430

    Es geht also um den Nachweis des Wissens der Pflichtwidrigkeit. Es kann durchaus ein gewichtiges Indiz sein, dass Wiegand nichts von der Pflichtwidrigkeit wusste, weil er die Verwaltungspraxis so vorgefunden hat, da sich seine Vorgänger (u.U.) ebenso brezelig angestellt haben.

    Wenn
    – andere einen Ladendiebstahl begehen und das Personal schreitet nicht ein, darf ich auch straflos klauen,
    – andere schwarzfahren und nicht bestraft werden, darf ich auch straflos schwarzfahren,
    – andere falschparken und kein Knöllchen kriegen, darf ich das auch straflos,
    – usw.,
    – usf.

    Er ist ein prom. Verwaltungsrechtler.
    @kinderstadt – gehts noch peinlicher?

    #123432

    Wenn du dem Bundesgerichtshof nicht glauben willst (oder es peinlich findest), dass STRENGE Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes zu stellen sind, kann ich dir nicht helfen. I.Ü. geht es bei Untreue i.d.R. nicht um Falschparken oder Ladendiebstahl, sondern um weitaus kompliziertere Sachverhalte.

    Zur Info: Wiegand ist kein Jurist.

    Hier kann man wieder aktuell lesen, wie sich die alten Kräfte wehren:

    http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/prozess-gegen-wiegand-oberster-datenschuetzer-schaltet-sich-ein,20640778,29018550.html

    #123434

    Ich kann es nicht lassen, aus der MZ zu zitieren: „Auch eine Komplettauswertung aller externen Einstellungen seit dem Jahr 2007 ist von der Verteidigung als Beweismittel eingeführt worden. Die Anklage hält dieses Vorgehen für rechtswidrig, wie Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze vor der Wirtschaftsstrafkammer sagte.“

    Warum kommt die Staatsanwaltschaft nicht selbst auf die Idee, diese Beweismittel zu sichten? Ist sie nicht kraft Gesetzes verpflichtet, be- und entlastend zu ermitteln? Die Staatsanwaltschaft muss sich fragen lassen, ob sie dieser Rolle noch gerecht wird.

    #123456

    Also gehört der Datenschützer jetzt auch zu den alten Kräften?? Und hat also jeder Bürger das Recht in die Personalakten von Stadtangestellten einzusehen. Umgedreht dann also auch in deine Akten? Und morgen schauen dann alle in die Krankenakten??

    Der OB missbraucht hier zum wiederholten Male sein Amt. Und wo sind denn bitte die tollen Präzedenzfälle? Welcher OB vor ihm hat den Vorstand seines Wahlvereines oder den Mehrheitsbeschaffer mit fast der Endstufe eingestellt?? NIEMAND!

    #123457

    Der Datenschützer ist doch nur der Kettenhund der ehemaligen Günstlinge, die nach aussen eine weiße Westen haben wollen. Die Wahrheit soll nur ans Licht kommen.

    #123458

    Wandere aus. Chile mit Margot oder so ist wohl der richtige Ort für dich. Du hast die demokratische Grundordnung bis heute nicht verstanden!!

    #123459

    Wenn die Staatsanwaltschaft ihren Job nicht macht, macht es eben Wiegand. So einfach ist das.

    #123463

    Die ist genauso demokratisch im Anstrich wie das vorherige… mal bei W.U. nachlesen bitte…

    Zettelfalten oder Ankreuzen: egal, es ändert sich ohnehin nix…

    #123464

    Eine Staatsanwaltschaft weiß, dass Personalakten ohne Zustimmung der Betroffenen tabu sind. Der OB Wiegand offensichtlich nicht. Hoffe für dich, dass dein Chef deine Akte nicht mal online stellt. Die Privatperson Wiegand ist angeklagt. Oder kannst du in deinem Job einfach auf alle Daten deiner Kollegen für deine Privatgeschichten zugreifen??

    Es geht hier auch nicht um Recht im Unrecht, sondern um die Begünstigung von drei Wahlkampfhelfern. Wenn Wiergand ähnliche Fälle beweisen kann, dann soll er sie zur Anziege bringen. Das Problem ist nur wie bei der E-Mailsache – nur heiße Luft, die immer dünner wird für ihn.

    #123471

    Noch einmal für dich als Hüter der demokratischen Grundordnung: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastend zu ermitteln, sondern auch entlastend. Ihr stehen alle Rechte einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung zu. Sie tut es nicht, obwohl sich daraus ein entlastender Sachverhalt ergeben kann, weil damit einem gewichtiges Indiz (= Wissen um die Pflichtwidrigkeit der Untreuehandlung vs. Handeln im Einvernehmen mit bisheriger Praxis) widerlegt werden kann.

    #123494

    Anonym

    schlimmstenfalls haben beide Recht. Dann hätte die Staatsanwaltschaft versäumt, die Personalakten als Beweismaterial zu sichten. Was aber Wiegand nicht automatisch das Recht gäbe, in selbigen rumzuschnüffeln und schon gar nicht, diese dann auch öffentlich zu machen.

    #123495

    Und zu dieser Frage wäre es nützlich, erstmal nach Entscheidungen zu suchen, bevor man sich äußert. Da kommen gleich bei Google ganz oben welche, die das Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln zum Gegenstand haben.

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/lg/09/2-qs-2-09.php?referer=db

    Wenn selbst die Gerichte, wie etwa das Landgericht Bochum beim strafbaren Ankauf von Steuer-Daten meinen:

    „Der gegebenenfalls strafbare Ankauf von Beweismitteln führt nicht dazu, dass im Strafverfahren hinsichtlich der Beweismittel ein Beweisverwertungsverbot angenommen werden müsste.“,

    dann dürfte es sich im Fall Wiegand auf jeden Fall noch um eine zulässige Verteidigung handeln. Das gilt erst recht, zumal hier der Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn es überhaupt einer ist, lediglich als Ordnungswidrigkeit (und nicht als Straftat) zu qualifizieren sein dürfte.

    Ich glaube nach wie vor nicht, dass die Verteidiger gegen einen Schrubber gelaufen sind.

    #123496

    Als Beitrag für die Schwarze Null wird der OB wohl die Kosten für die interne Recherche und Zusammenstellung der Akten übernehmen. Wäre ja sonst Vorteilsnahme im Amt.

    #123499

    Wiegand ist als OB sogar in der Pflicht, etwaige Schweinereien in der Verwaltungspraxis der Vergangenheit aufzuklären. Es wäre seltsam, wenn er diese Kosten tragen müsste.

    #123505

    Ist er nicht nur seinem Parteibuch oder dem seines Chefs verpflichtet, oder?

    #123506

    Wiegand ist als OB sogar in der Pflicht, etwaige Schweinereien in der Verwaltungspraxis der Vergangenheit aufzuklären. Es wäre seltsam, wenn er diese Kosten tragen müsste.

    Super Idee! Kann der OB gegen sich und seine Vorgängerinnen ein Disziplinarverfahren einleiten.

    #123508

    Ich bin immer noch sehr gespannt was da rauskommen wird. Meines Erachtens ist klar das der OB letztinstanzlich in der Behörde die Entscheidung treffen durfte. (siehe Urteil aus ST) Es geht also daher im Wesentlichen darum ob er auch die Höhe durfte.

    Von der Anklage wurde offenbar aus Gründen der zu beweisenden Schuldfrage in Form von Zeugen behauptet NEIN dies hat es in Halle noch nicht gegegben und sei nicht üblich. Dann muss der Angeklagte auch beweisen dürfen das dies nicht stimmt oder wie soll das sonst in einem Rechtsstaat funktionieren ? Jemand behauptet etwas und ich darf es nicht widerlegen ?

    Scheinbar stimmt es wirklich nicht und es gab solche Fälle. Was sagt uns das über die Ankläger und die Zeugen ?

    #123511

    Am Ende geht die ganze Geschichte nach hinten los, also gegen die Stadt Halle. Gewinnen tut keiner, jedenfalls nicht wirklich, wie es so schön heist.

    #123514

    Würde jemand meine Personalakte mit Gehaltskonditionen veröffentlichen, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig. Wo ist hier der Personalrat?

    #123515

    So ein Blödsinn. Bei strafrechtlich relevanten Beweismitteln fällt die Abwägung kaum zu deinen Gunsten aus.

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