Startseite › Foren › Halle (Saale) › Prozess gegen OB Wiegand: Spioniert Staatsanwaltschaft in privaten Mails?
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Anonym.
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8. September 2014 um 20:47 Uhr #114000
Frau Burghardt sollte Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft erstatten. Alles andere ist lauwarme Luft. Vorher sollte sie sich kundig machen, dass es sich hier um das Fernmeldegeheimnis handelt.
Im Übrigen stimme ich hei-wu zu, zumal es ja wohl „aktenkundig“ ist.
Viel Lärm um ???.
8. September 2014 um 21:06 Uhr #114003Bin noch einen Link schuldig:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html
Muss man aber bis zum Ende durchlesen.
Immerhin gibt es im verlinkten Urteil einen richterlichen Beschluss. Der Beschwerdeführer war auch nicht nur Zeuge im Verfahren. Passt meiner Meinung nach nicht, da hier scheinbar Mailverkehr eines Zeugen ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt wurde.
9. September 2014 um 19:55 Uhr #114113Die Frage die noch keiner gestellt hat: stimmt es denn, dass die Staatsanwaltschaft illegal sich Zugang zu privaten E-Mails verschafft hat?
9. September 2014 um 19:58 Uhr #114116Du meinst, jemand Drittes hat die Daten zugespielt?
9. September 2014 um 20:27 Uhr #114120Staatsanwälte sind realitätsfremde Fachidioten, die dürften damit gnadenlos überfordert sein und haben für solche „Aufgaben“ ihre „Fachkräfte“!
9. September 2014 um 22:08 Uhr #114139Wenn dem so wäre, dann können Paulsen und die Grünen doch dagegen vorgehen! Wird aber nicht passieren, weil der Artikel nur heiße Luft ist! Axel Springer würde sich im Grabe umdrehen, wenn er lesen müsste, wie seine halleschen Redakteure die demokratische Grundordnung mit Füßen treten!
9. September 2014 um 22:14 Uhr #114140Axel Springer würde sich im Grabe umdrehen, wenn er lesen müsste, wie seine halleschen Redakteure die demokratische Grundordnung mit Füßen treten!
Axel Springer war also ein Verfechter der demokratischen Grundordnung? Interessant…
10. September 2014 um 10:22 Uhr #114171Irgendwie erinnert mich der Rummel um den Wiegand-Prozeß stark an das Marseille-Verfahren vor ein paar Jahren. Damals konnte das Gericht trotz aller Kampagnen allerdings auch nicht daran gehindert werden, ein Urteil zu sprechen.
10. September 2014 um 11:30 Uhr #114179Zwischenruf auf Zwischenruf: Das hättest du nicht tun dürfen.
11. September 2014 um 13:54 Uhr #113930Ist ja alles in Ordnung.
Bis auf die Sache des Postgeheimnisses?
16. September 2014 um 00:35 Uhr #115054Da die Vorwürfe ja so schwer wiegen: was ist denn nun aus der Angelegenheit geworden?
Hat Frau Burghardt mit Frau Kolb gesprochen, und was kam dabei raus?16. September 2014 um 06:29 Uhr #115057Axel Springer würde sich im Grabe umdrehen, wenn er lesen müsste, wie seine halleschen Redakteure die demokratische Grundordnung mit Füßen treten!
Warum nicht auch mal was Lustiges.
20. September 2014 um 09:26 Uhr #115530So langsam kommt etwas Licht in die Angelegenheit. Wie die Printausgabe der MZ heute berichtet, sei die Beschlagnahme der E-Mails aufgrund eines Verdachtes gegen Wiegands Referenten Paulsen erfolgt, letzterer habe Beweismittel manipuliert. Es gehe um eine Mail in der Paulsen an Wiegand schreibe, dass er in die Verwaltungsspitze nur wechseln wollen, wenn er nicht weniger als vorher verdiene.
Ich frage mich nur, wie man auf so einen Verdacht gekommen ist, dass eine Mail manipuliert worden sei. Dazu steht leider nichts.
20. September 2014 um 09:46 Uhr #115538Ich frage mich nur, wie man auf so einen Verdacht gekommen ist, dass eine Mail manipuliert worden sei. Dazu steht leider nichts.
Die Mail wurde doch von der Verteidigung vorgelegt und da wird das Gericht die Echtheit überprüfen. Einfach nur ein Ausdruck wird dem Richter nicht genügen.
20. September 2014 um 09:47 Uhr #115539Na und, selbst wenn er die mail mit der Geldforderung geschrieben hat, was soll das für einen Einfluß auf die Entscheidung des OB haben, Paulsen ist schließlich kein Nobelpreisträger ohne den der OB sein Amt nicht ausüben kann.
Eine Gehaltsforderung rechtfertigt keinen Rechtsbruch.20. September 2014 um 10:22 Uhr #115552Stop mal. Paulsen wurde als Zeuge vernommen, auch zum Inhalt der Mail, wenn ich das damals richtig gelesen haben. Wenn das Gericht Zweifel an der Aussage hat, kann es das in der Beweiswürdigung gerne sagen und sie als unglaubhaft einstufen. Jetzt aber die Mail als Beweismittel zu hinterfragen – weil deren Inhalt womöglich nicht in die Anklagestrategie passt – ist schon seltsam. Papier ist bekanntlich beliebig. Es müsste dann jedes Beweisstück in Papierform einen gewissen Verdacht auslösen und man könnte praktisch ermitteln wie man will. Mich interessiert nach wie vor, worauf hier konkrete Tatsachen im Sinne eines Tatverdachtes gegen Paulsen gestütz werden, er habe Beweismittel manipuliert.
20. September 2014 um 10:33 Uhr #115555kann es das in der Beweiswürdigung gerne sagen und sie als unglaubhaft einstufen
Ob es die Mail als Beweis würdigen kann, untersucht es doch gerade.
20. September 2014 um 11:35 Uhr #115559Du scheinst es nicht zu verstehen: Nicht das Gericht ermittelt hier, sondern die Staatsanwaltschaft Halle, weil ein Tatverdacht für eine Straftat bestehen sollen.
Hier der Artikel: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/prozess-in-halle-staatsanwalt-ermittelt-gegen-ob-referenten,20640778,28468848.html
Weder ist das Gericht für diese Ermittlungen zuständig, noch würde das Verfahren vor dem Landgericht ausgetragen werden.
20. September 2014 um 12:12 Uhr #115563Nächstens wird noch hallespektrum in dieses Verfahren verwickelt.
Es geht doch m.E. nur darum, ob der OB die Gehaltsstufe 5 in eigener Machtvollkommenheit auch gegen das Votum des Personalrates festlegen darf. Das scheint ein unglaublich schwieriges Rechtsproblem zu sein.
20. September 2014 um 13:45 Uhr #115576Es geht doch m.E. nur darum, ob der OB die Gehaltsstufe 5 in eigener Machtvollkommenheit auch gegen das Votum des Personalrates festlegen darf. Das scheint ein unglaublich schwieriges Rechtsproblem zu sein.
Genau darum geht es. Mit den richtigen Anwälten ist alles ein unglaublich schwieriges Rechtsproblem.
20. September 2014 um 13:45 Uhr #115577Der Sachverhalt ist eigentlich ganz einfach. Zuerst wird in der Vernehmung nix von Gehaltsforderungen u. ä. erzählt. Dann im Prozess mit neuer Verteidigungsstrategie behauptet einer plötzlich, dass es die doch gegeben hätte – sogar mit E-Mailverkehr. Das macht natürlich die Staatsanwaltschaft stutzig und auch ein Landgericht findet das sicher nicht komisch. Die schlichte Frage ist, wer lügt hier vor Gericht?
11. November 2014 um 12:23 Uhr #123367Wiegands Verteidiger haben lt. MZ Personen benannt, die vor Wiegands Zeit auch mit hohen oder zu hohen Gehältern eingestellt wurden, um welche Personen geht es denn da, die müssen doch im Prozess genannt worden sein?
11. November 2014 um 12:45 Uhr #123371Wolli, noch interessanter wäre deren Parteimitgliedschaft.
11. November 2014 um 12:53 Uhr #123373Was soll das für eine Verteidigung sein?
11. November 2014 um 12:59 Uhr #123377Stand auch mal in der MZ. Man will beweisen, dass es eine bestimmte Verwaltungspraxis gab.
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