Gaststätten dürfen m.W. nach dem Gewerberecht keine Personen oder Personengruppen grundsätzlich vom normalen Gaststättenbesuch ausschließen, Randalierer etc. natürlich ausgenommen.Insofern ist die ausgezeichnete Initiative nicht gerichtsfest, aber mit dem Anspruch Nazi oder Rassist zu sein, wird ja keiner gegen den Ausschluss von der Bewirtung vorgehen.
Aufkleber „Keine Bewirtung von Nazis und Rassisten“ erinnern übrigens an Schilder „Kein Zutritt für Juden“, mir ist schleierhaft, wieso das nicht bedacht wurde.
Dass der Vorschlag von der Kirche bzw. vom bayerischen Bischof kam, hat für mich einen faden Beigeschmack, denn die Kirche kann doch wohl keinen Menschen, also auch Rassisten und Nazis nicht, vom Gottesdienst ausschließen. Menschen wegen ihrer Gesinnung auszugrenzen, muss die Kirche nach meinem Verständnis ablehnen. Dieser Bischof hätte deshalb in der Jury gegen diese Initiative sprechen müssen anstatt sie vorzuschlagen.