Startseite › Foren › Halle (Saale) › Offener Brief: Bürgerinitiative will Klagen gegen Deich gesetzlich verhindern
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8. Juli 2015 um 11:55 Uhr #162140
AnonymWenn es zulässig wäre, dass Gruppe A einer Gruppe B den Mund verbietet, aus welchen Gründen auch immer, dann würde ich das nicht mehr als Rechtsstaat betrachten.
Nun, es soll wohl nicht darum gehen, den Mund zu verbieten. Es soll wohl eher darum gehen, die Art und Weise der Klagen bzw. das Verfahren umzugestalten.
Drucksache 6/3161 Landtag – Hier ist ein Verweis auf die Initiative von Bayern und Sachsen im Bundesrat (2f 2.)
Drucksache 568/13 Bundesrat – Hier wird von einer „Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens“ geredet.
Wie da nun genau Klagen verhindert werden sollen, ist soweit nicht ersichtlich. Wohl aber, dass es für Hochwasserschutzmaßnahmen vereinfachte Genehmigungsverfahren geben soll. Ich nehme an, dass z.B. keine UVP notwendig ist und somit Klagen (wegen fehlender UVP) verhindert werden. Aber das steht dann im endgültigen Gesetzesentwurf.
Jedenfalls sehe ich da keine Bedrohung des Rechtsstaats. Weder wird ein Gesetz erlassen unter Umgehung des Gesetzgebungsverfahrens. Noch ist der Rechtsweg gegen das (noch zu erlassende) Gesetz ausgeschlossen.
8. Juli 2015 um 12:06 Uhr #162142
AnonymDer Rechtsstaat ist leider schon auf vielen Gebieten untergegangen
Nenn mir bitte drei!
8. Juli 2015 um 12:15 Uhr #162143@Sagisdorfer8: in der ersten Drucksache ist doch ausgeführt, warum Sachsen-Anhalt gar nicht im Alleingang an UVP und andere Vorschriften heran kann. Deshalb sind die Vorstellungen des Vereins schlichtweg populistische Windmacherei.
8. Juli 2015 um 12:22 Uhr #162145
AnonymDie Drucksache ist vom Juni 2014. Es wird ja auf das „Nationale Hochwasserschutzprogramm“ hingewiesen, weswegen die Bundesratsinitiative zurückgestellt wurde. Keine Ahnung, ob und was sich seitdem getan hat.
Deshalb sind die Vorstellungen des Vereins schlichtweg populistische Windmacherei.
Das mag sein. Eine Aushebelung des Rechtsstaats sind sie dennoch nicht.
8. Juli 2015 um 12:39 Uhr #162148@sagisdorfer
Lies einfach aufmerksam die Zeitung, besonders Gerichtsreportagen…8. Juli 2015 um 12:47 Uhr #162149
Anonym@Schulze: Ich hoffe, du erkennst selbst, wie „sachdienlich“ deine Antwort ist?!
Machen wir es (noch) einfacher: Nenn doch bitte ein Beispiel, an dem man erkennen kann, dass der Rechtsstaat untergegangen ist. Meinetwegen aus einer Gerichtsreportage.
8. Juli 2015 um 12:54 Uhr #162150Mancher hier scheint noch nicht verstanden zu haben, worin der Unterschied zwischen demokratischen und Gerichtsprozessen besteht. Wenn es um demokratische Entscheidungen geht, dann lohnt es sich, alle Betroffenen zusammenzubringen, per Petition, per Demonstration, per Menschenkette usw. (wenngleich das nicht garantiert, dass die Mehrheit dann auch gehört wird). Bei Gerichtsprozessen hingegen – wie hier, wo demokratische Mittel versagt haben – gilt es, den Streitwert möglichst niedrig zu halten, damit man als Kläger das Kostenrisiko überhaupt tragen kann. Wenn also nur eine einstellige Personenzahl klagt, dann heißt das nicht, dass nur diese Personenzahl von Deicherhöhung und Deichvorverlegung betroffen ist. Genausowenig sind übrigens 30.000 Neustädter betroffen, wie hier immer wieder behauptet wird. Bzw. wenn ihr so rechnen wollt, dann gehören zu den Betroffenen in der Altstadt nicht nur EFH-Besitzer und Erdgeschossbewohner, sondern alle Eigentümer und Mieter, deren Wohnungen oder Geschäftsräume gelegentlich nur mit dem Boot zu erreichen sind oder auch nur deren Keller gelegentlich absaufen.
8. Juli 2015 um 13:16 Uhr #162152
Anonymdann gehören zu den Betroffenen in der Altstadt nicht nur EFH-Besitzer und Erdgeschossbewohner, sondern alle Eigentümer und Mieter, deren Wohnungen oder Geschäftsräume gelegentlich nur mit dem Boot zu erreichen sind
Genau genommen gehören dazu (nur) die, die von dem höheren Pegel durch die Vorverlegung des Deiches betroffen sind. Alle anderen sind ja auch schon betroffen, wenn der Gimritzer Damm noch intakt wäre bzw. in der ursprünglichen Form ertüchtigt und/oder erhöht würde.
gilt es, den Streitwert möglichst niedrig zu halten, damit man als Kläger das Kostenrisiko überhaupt tragen kann.
Das erkläre doch mal bitte. Macht es einen Unterschied für den Einzelnen, ob noch jemand klagt? Richtet sich der Streitwert nicht nach den eigenen betroffenen Vermögenswerten?
8. Juli 2015 um 13:31 Uhr #162155„Genau genommen gehören dazu (nur) die, die von dem höheren Pegel durch die Vorverlegung des Deiches betroffen sind.“
So ist es, wenn überhaupt!
8. Juli 2015 um 13:59 Uhr #162159Wenn der Deich erst einmal ertüchtigt ist wird die ohnehin geringe Bereitschaft, den Hochwasserschutz für ALLE Hallenser zu verbessern, rapide nachlassen. Jedenfalls bis zum nächsten „Jahrhundert“hochwasser, das dann wiederum höher ausfällt als das letzte. Und dass sich die Häufigkeit extremer Wetterereignisse verstärkt wurde uns erst vor wenigen Stunden eindringlich erwiesen.
8. Juli 2015 um 14:00 Uhr #162160@sagisdorfer
(#162140, um endlose Zitate zu vermeiden)Ich glaub, wir liegen gar nicht so weit auseinander. Mein erster Einwurf hier bezog sich auf das Ansinnen der Briefschreiber (siehe Artikelüberschrift).
Und das halte ich nach wie vor für putzig – freundlich gesagt.8. Juli 2015 um 14:06 Uhr #162162Man sollte nicht glauben, dass durch eine personal-, zeit- und kostenintensive Planung einzelner Hochwasserschutzmaßnahmen am Ende mehr Geld für Hochwasserschutz insgesamt da ist. Die Haushaltsplanungen des Landes sprechen eine Sprache für sich.
Ökonomisch betrachtet kann es durchaus sein, dass die Kläger das Gegenteil vom Hochwasserschutz einleiten, weil gerade vor und nach Halle ebenso dringliche Maßnahmen (und sogar für den Hochwasserschutz effizientere und wirksamere Maßnahmen) eingeleitet werden müssen.
8. Juli 2015 um 14:12 Uhr #162165
Anonym@rincewind
Du kannst es auch völlig verblödet finden/nennen. Mir ging es ja nur um die deutlich übertriebene Formulierung der „Aushebelung des Rechtsstaats“, die ich als (in Anlehnung an @heiwu) „populistische Windmacherei“ empfinde.Die Überschrift des Artikels stammt weder von der BI noch aus dem offenen Brief. Hierfür ist die „Redaktion“ von hallespektrum.de verantwortlich.
8. Juli 2015 um 15:08 Uhr #162179Nu die Formulierung stammt auch nicht von mir 🙂
8. Juli 2015 um 15:37 Uhr #162187
AnonymNu die Formulierung stammt auch nicht von mir
Ich meinte diese:
Den rechtsstaat per Gesetz außer Kraft setzen?
8. Juli 2015 um 17:31 Uhr #162210@Sagisdorfer8: häng dich nicht an einzelnen Worten auf. Die Forderung, das Klagerecht und die UVP bei Dammneubuten durch Landesgesetzgebung abzuschaffen, ist natürlich nur der untaugliche Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Warum das nicht geht, und wohl auch nicht passieren wird, steht ja in den von Dir verlinkten Dokumenten drin.
8. Juli 2015 um 18:02 Uhr #162215
AnonymNiemand fordert, das Klagerecht abzuschaffen. Wenn es eine Änderung im Planfeststellungsverfahren gibt, die auf rechtsstaatlichem Wege zustande gekommen ist, ist das eben auch rechtsstaatlich. Dass es der BI dabei darum geht, (weitere) Klagen gegen den Deichbau zu verhindern, kann dir doch egal sein. Sie fordern doch nur den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Der Entwurf stammt nicht aus Halle-Neustadt!
Wer eine mangelnde UVP moniert, obwohl ihn nur das eigene Hab und Gut interessiert, handelt doch auch im Sinne des Rechtsstaats. Gleiches Recht für alle!?8. Juli 2015 um 18:19 Uhr #162221Die Prüfung, ob Hab und Gut anderer betroffen ist, wird auch in der UVP vorgenommen. Da geht es nicht nur um Salamander und Feldhamster.
8. Juli 2015 um 18:53 Uhr #162224Will eigentlich noch jemand in Sachsen-Anhalt investieren, wenn dort nichts mehr gebaut werden kann? Keine Autobahnen, keine Kanäle, keine Deiche, keine Gewerbegebiete, keine Industrieanlagen? Sind wir so reich, dass wir unser Land nur als Parkanlage betreiben können?
(Was war denn das für ein Mist, dass der letzte Satz immer verschluckt wurde, bis ich ihn umgestaltet habe?)
8. Juli 2015 um 18:57 Uhr #162229Dann muß man mal den Bericht der Stiftung Wörlitzer Gartenreich lesen… aufschlussreich, aber in Negativrichtung.
8. Juli 2015 um 19:18 Uhr #162230Ich glaube nicht, dass eine Rechtslage, die in allen Bundesländern gilt und funktioniert, ausgerechnet in Sachsen-Anhalt ein Investitionshindernis darstellen sollte.
8. Juli 2015 um 19:39 Uhr #162231In vielen Fällen werden Gerichte erst auf Antrag aktiv. Die Gesetzeslage macht es möglich, nahezu jede Investition totzuklagen. Die Gesetze, die zum Schutz der Umwelt erlassen wurden, werden von Parteiideologen und Egoisten benutzt, um ihre Interessen durchzusetzen. Und das scheint mir in Sachsen-Anhalt besonders ausgeprägt zu sein.
8. Juli 2015 um 20:03 Uhr #162234
AnonymFreunde klärt erst mal Begriffe eine Altstadt hat eine Stadtmauer und was außerhalb liegt ist zum Beispiel eine Vorstadt und diese Aufgabe hat sie mit und ohne Hochwasser erfüllt.
9. Juli 2015 um 00:22 Uhr #162271@farbspektrum: Gesetze sind dazu da, angewendet zu werden.
9. Juli 2015 um 00:36 Uhr #162274Die Gesetzeslage macht es möglich, nahezu jede Investition totzuklagen.
Da das aber nicht bei jeder Investition passiert, sondern hier und da (trotz Gesetzeslage) immernoch investiert wird, wird die Gesetzeslage offensichtlich nur bei den tatsächlich unsinnigsten Vorhaben ausgenutzt, und dann ist das ja wohl gerechtfertigt. Es besteht also eigentlich kein Grund, an der Gesetzeslage irgendwas zu ändern. Würde alles mit rechten Dingen zugehen und nicht nur aus politischen Gründen diese oder jene Entscheidung getroffen, gäbe es auch keinen Grund, zu klagen.
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