Startseite Foren Halle (Saale) Offener Brief: Bürgerinitiative will Klagen gegen Deich gesetzlich verhindern

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  • #162140

    Anonym

    Wenn es zulässig wäre, dass Gruppe A einer Gruppe B den Mund verbietet, aus welchen Gründen auch immer, dann würde ich das nicht mehr als Rechtsstaat betrachten.

    Nun, es soll wohl nicht darum gehen, den Mund zu verbieten. Es soll wohl eher darum gehen, die Art und Weise der Klagen bzw. das Verfahren umzugestalten.

    Drucksache 6/3161 Landtag – Hier ist ein Verweis auf die Initiative von Bayern und Sachsen im Bundesrat (2f 2.)

    Drucksache 568/13 Bundesrat – Hier wird von einer „Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens“ geredet.

    Wie da nun genau Klagen verhindert werden sollen, ist soweit nicht ersichtlich. Wohl aber, dass es für Hochwasserschutzmaßnahmen vereinfachte Genehmigungsverfahren geben soll. Ich nehme an, dass z.B. keine UVP notwendig ist und somit Klagen (wegen fehlender UVP) verhindert werden. Aber das steht dann im endgültigen Gesetzesentwurf.

    Jedenfalls sehe ich da keine Bedrohung des Rechtsstaats. Weder wird ein Gesetz erlassen unter Umgehung des Gesetzgebungsverfahrens. Noch ist der Rechtsweg gegen das (noch zu erlassende) Gesetz ausgeschlossen.

    #162142

    Anonym

    Der Rechtsstaat ist leider schon auf vielen Gebieten untergegangen

    Nenn mir bitte drei!

    #162143

    @Sagisdorfer8: in der ersten Drucksache ist doch ausgeführt, warum Sachsen-Anhalt gar nicht im Alleingang an UVP und andere Vorschriften heran kann. Deshalb sind die Vorstellungen des Vereins schlichtweg populistische Windmacherei.

    #162145

    Anonym

    Die Drucksache ist vom Juni 2014. Es wird ja auf das „Nationale Hochwasserschutzprogramm“ hingewiesen, weswegen die Bundesratsinitiative zurückgestellt wurde. Keine Ahnung, ob und was sich seitdem getan hat.

    Deshalb sind die Vorstellungen des Vereins schlichtweg populistische Windmacherei.

    Das mag sein. Eine Aushebelung des Rechtsstaats sind sie dennoch nicht.

    #162148

    @sagisdorfer
    Lies einfach aufmerksam die Zeitung, besonders Gerichtsreportagen…

    #162149

    Anonym

    @Schulze: Ich hoffe, du erkennst selbst, wie „sachdienlich“ deine Antwort ist?!

    Machen wir es (noch) einfacher: Nenn doch bitte ein Beispiel, an dem man erkennen kann, dass der Rechtsstaat untergegangen ist. Meinetwegen aus einer Gerichtsreportage.

    #162150

    Mancher hier scheint noch nicht verstanden zu haben, worin der Unterschied zwischen demokratischen und Gerichtsprozessen besteht. Wenn es um demokratische Entscheidungen geht, dann lohnt es sich, alle Betroffenen zusammenzubringen, per Petition, per Demonstration, per Menschenkette usw. (wenngleich das nicht garantiert, dass die Mehrheit dann auch gehört wird). Bei Gerichtsprozessen hingegen – wie hier, wo demokratische Mittel versagt haben – gilt es, den Streitwert möglichst niedrig zu halten, damit man als Kläger das Kostenrisiko überhaupt tragen kann. Wenn also nur eine einstellige Personenzahl klagt, dann heißt das nicht, dass nur diese Personenzahl von Deicherhöhung und Deichvorverlegung betroffen ist. Genausowenig sind übrigens 30.000 Neustädter betroffen, wie hier immer wieder behauptet wird. Bzw. wenn ihr so rechnen wollt, dann gehören zu den Betroffenen in der Altstadt nicht nur EFH-Besitzer und Erdgeschossbewohner, sondern alle Eigentümer und Mieter, deren Wohnungen oder Geschäftsräume gelegentlich nur mit dem Boot zu erreichen sind oder auch nur deren Keller gelegentlich absaufen.

    #162152

    Anonym

    dann gehören zu den Betroffenen in der Altstadt nicht nur EFH-Besitzer und Erdgeschossbewohner, sondern alle Eigentümer und Mieter, deren Wohnungen oder Geschäftsräume gelegentlich nur mit dem Boot zu erreichen sind

    Genau genommen gehören dazu (nur) die, die von dem höheren Pegel durch die Vorverlegung des Deiches betroffen sind. Alle anderen sind ja auch schon betroffen, wenn der Gimritzer Damm noch intakt wäre bzw. in der ursprünglichen Form ertüchtigt und/oder erhöht würde.

    gilt es, den Streitwert möglichst niedrig zu halten, damit man als Kläger das Kostenrisiko überhaupt tragen kann.

    Das erkläre doch mal bitte. Macht es einen Unterschied für den Einzelnen, ob noch jemand klagt? Richtet sich der Streitwert nicht nach den eigenen betroffenen Vermögenswerten?

    #162155

    „Genau genommen gehören dazu (nur) die, die von dem höheren Pegel durch die Vorverlegung des Deiches betroffen sind.“

    So ist es, wenn überhaupt!

    #162159

    Wenn der Deich erst einmal ertüchtigt ist wird die ohnehin geringe Bereitschaft, den Hochwasserschutz für ALLE Hallenser zu verbessern, rapide nachlassen. Jedenfalls bis zum nächsten „Jahrhundert“hochwasser, das dann wiederum höher ausfällt als das letzte. Und dass sich die Häufigkeit extremer Wetterereignisse verstärkt wurde uns erst vor wenigen Stunden eindringlich erwiesen.

    #162160

    @sagisdorfer
    (#162140, um endlose Zitate zu vermeiden)

    Ich glaub, wir liegen gar nicht so weit auseinander. Mein erster Einwurf hier bezog sich auf das Ansinnen der Briefschreiber (siehe Artikelüberschrift).
    Und das halte ich nach wie vor für putzig – freundlich gesagt.

    #162162

    Man sollte nicht glauben, dass durch eine personal-, zeit- und kostenintensive Planung einzelner Hochwasserschutzmaßnahmen am Ende mehr Geld für Hochwasserschutz insgesamt da ist. Die Haushaltsplanungen des Landes sprechen eine Sprache für sich.

    Ökonomisch betrachtet kann es durchaus sein, dass die Kläger das Gegenteil vom Hochwasserschutz einleiten, weil gerade vor und nach Halle ebenso dringliche Maßnahmen (und sogar für den Hochwasserschutz effizientere und wirksamere Maßnahmen) eingeleitet werden müssen.

    #162165

    Anonym

    @rincewind
    Du kannst es auch völlig verblödet finden/nennen. Mir ging es ja nur um die deutlich übertriebene Formulierung der „Aushebelung des Rechtsstaats“, die ich als (in Anlehnung an @heiwu) „populistische Windmacherei“ empfinde.

    Die Überschrift des Artikels stammt weder von der BI noch aus dem offenen Brief. Hierfür ist die „Redaktion“ von hallespektrum.de verantwortlich.

    #162179

    Nu die Formulierung stammt auch nicht von mir 🙂

    #162187

    Anonym

    Nu die Formulierung stammt auch nicht von mir

    Ich meinte diese:

    Den rechtsstaat per Gesetz außer Kraft setzen?

    #162210

    @Sagisdorfer8: häng dich nicht an einzelnen Worten auf. Die Forderung, das Klagerecht und die UVP bei Dammneubuten durch Landesgesetzgebung abzuschaffen, ist natürlich nur der untaugliche Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Warum das nicht geht, und wohl auch nicht passieren wird, steht ja in den von Dir verlinkten Dokumenten drin.

    #162215

    Anonym

    Niemand fordert, das Klagerecht abzuschaffen. Wenn es eine Änderung im Planfeststellungsverfahren gibt, die auf rechtsstaatlichem Wege zustande gekommen ist, ist das eben auch rechtsstaatlich. Dass es der BI dabei darum geht, (weitere) Klagen gegen den Deichbau zu verhindern, kann dir doch egal sein. Sie fordern doch nur den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Der Entwurf stammt nicht aus Halle-Neustadt!
    Wer eine mangelnde UVP moniert, obwohl ihn nur das eigene Hab und Gut interessiert, handelt doch auch im Sinne des Rechtsstaats. Gleiches Recht für alle!?

    #162221

    Die Prüfung, ob Hab und Gut anderer betroffen ist, wird auch in der UVP vorgenommen. Da geht es nicht nur um Salamander und Feldhamster.

    #162224

    Will eigentlich noch jemand in Sachsen-Anhalt investieren, wenn dort nichts mehr gebaut werden kann? Keine Autobahnen, keine Kanäle, keine Deiche, keine Gewerbegebiete, keine Industrieanlagen? Sind wir so reich, dass wir unser Land nur als Parkanlage betreiben können?

    (Was war denn das für ein Mist, dass der letzte Satz immer verschluckt wurde, bis ich ihn umgestaltet habe?)

    #162229

    Dann muß man mal den Bericht der Stiftung Wörlitzer Gartenreich lesen… aufschlussreich, aber in Negativrichtung.

    #162230

    Ich glaube nicht, dass eine Rechtslage, die in allen Bundesländern gilt und funktioniert, ausgerechnet in Sachsen-Anhalt ein Investitionshindernis darstellen sollte.

    #162231

    In vielen Fällen werden Gerichte erst auf Antrag aktiv. Die Gesetzeslage macht es möglich, nahezu jede Investition totzuklagen. Die Gesetze, die zum Schutz der Umwelt erlassen wurden, werden von Parteiideologen und Egoisten benutzt, um ihre Interessen durchzusetzen. Und das scheint mir in Sachsen-Anhalt besonders ausgeprägt zu sein.

    #162234

    Anonym

    Freunde klärt erst mal Begriffe eine Altstadt hat eine Stadtmauer und was außerhalb liegt ist zum Beispiel eine Vorstadt und diese Aufgabe hat sie mit und ohne Hochwasser erfüllt.

    #162271

    @farbspektrum: Gesetze sind dazu da, angewendet zu werden.

    #162274

    Die Gesetzeslage macht es möglich, nahezu jede Investition totzuklagen.

    Da das aber nicht bei jeder Investition passiert, sondern hier und da (trotz Gesetzeslage) immernoch investiert wird, wird die Gesetzeslage offensichtlich nur bei den tatsächlich unsinnigsten Vorhaben ausgenutzt, und dann ist das ja wohl gerechtfertigt. Es besteht also eigentlich kein Grund, an der Gesetzeslage irgendwas zu ändern. Würde alles mit rechten Dingen zugehen und nicht nur aus politischen Gründen diese oder jene Entscheidung getroffen, gäbe es auch keinen Grund, zu klagen.

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