Startseite Foren Halle (Saale) Oberbürgermeisterwahl in Halle

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  • #355244

    Nö, Elfriede, lass uns ein Tänzchen in der Mitte wagen!

    Ab durch die Mitte, Riosal

    #355249

    Also, ich weis nicht ob meine Vorfahren aus Halle hier an der Saale Germananen waren. Ich glaube eher nicht. Ist mir auch wurscht.
    Und daher sage ich es gerne noch einmal: HENDRIK LANGE ist der richtige, weil der jetzige der falsche ist und andere nicht in Frage kommen. Basta.

    #355251

    Und die Musi spült dazua! Oktoberfestähnlich- okay. Rio in Lederhosn, ich im Dirndl- solchen Spasss hatte Halle lange nicht. 🙂

    • Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 7 Monaten von Elfriede.
    #355252

    Anonym

    @Riosal

    Schau sich einer den toleranten Linken mal an.
    Er mag Germanen nur im Museum, was man durchaus als diskriminierend ansehen kann. Und die Frage danach nervt ihn.

    Darauf ein lockers Salam aleikum

    #355254

    lACKYMEN, wenn schon SALAM, dann El Salam, denn ich bin Elfriede!

    #355263

    Genau, El Friede El Salam, heißt det !

    #355264

    So heißt das richtig: إل

    #355266

    Es wäre schön, wenn keine Stichwahl nötig wird, aber dazu wäre wohl ein Hochwasser notwendig.

    #355267

    Lieber nicht, stell dir mal das Geheul hier vor.

    #355268

    Deswegen verwandelt sich Halle schon nicht in einen Tränenpalast, Peter, wenn der Obermufti bleibt.

    #355270

    Eine Stichwahl kann doch keiner wollen. So ein Stich tut weh!

    #355272

    Keine Stichwahl bei einer Oberbürgermeisterwahl in einer Stadt über 50.000 Einwohnern ist doch eher äußerst unwahrscheinlich.
    Solche Sätze klingen daher schon bisschen wie „früher“, wo alles besser war und der „richtige“ Kandidat schon vorher feststand.
    „Es wäre schön, wenn keine Stichwahl nötig wird“

    #355275

    Hat Hendrik Lange eigentlich in seinem Biologiestudium einen Abschluss gemacht? Das soll jetzt keine fiese Frage sein, ich weiß es wirklich nicht.

    #355278

    Ein Blick in Wikipedia hätte deine Frage sofort beantwortet:
    H. Lange beendete 2005 sein Studium mit dem Abschluss Diplom Biologe.
    Und jetzt eine fiese Frage:Ist unser „Verwaltungsjurist“, wie viele den amtierenden OB bezeichnen, ein Jurist?

    #355280

    Riosal, ich versuche mal, Obermufti als von dir legitimiert in Erinnerung zu behalten. Merke: Das ist keine Beleidigung.

    #355282

    @cata Mit Ober- (Bürgermeister), Mufti= Rechtsgelehrter habe ich mich da gut aus der Affäre gezogen. Nein, Peter, das ist keine Beleidigung, kannste verwenden. Du A…, Du f… Ba… und ähnliches, das sind Beleidigungen. Außerdem bist Du doch nicht beleidigend, soweit ich mich erinnere.

    #355286

    Es ist mir unerklärlich, wie ein Mensch mit dem Begriff „Obermufti“ als Erstes eine Beleidigung assoziiert.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 7 Monaten von Cata.
    #355289

    Um das mal klarzustellen: Hendrik Lange ist ein kluger Mann, er kennt sich besser als viele andere Stadträte in der Stadtverwaltung aus und hat den Stadtrat als Vorsitzender gut geleitet.
    Und dass die beiden aussichtsreichen Mitbewerber Silbersack und Wiegand dumm sind, wird wohl niemand behaupten wollen.
    Die Wahlentscheidung muss also nach anderen Kriterien erfolgen.

    #355292

    Richtig, es zählen andere Kriterien wie zum Beispiel dieses hier: Kann Silbersack ausschließen, Spenden von der Mitgliedern der „HLB Germania“ angenommen zu haben? Solange er dazu keine eidesstattliche Versicherung abgibt, ist er praktisch unwählbar.

    #355295

    Dazu müsste er alle Mitglieder dieser Burschenschaft kennen, das dürfte unmöglich sein, da er ja selbst gar kein Mitglied ist und solche Mitgliederlisten von studentischen Korporationen nicht veröffentlicht werden, schon daran sieht man, dass er so eine Erklärung gar nicht abgeben kann.

    #355297

    SfK, ich vermute mal, das wird der Kandidat der CDU und FDP verschmerzen können. Hast du dich denn schon entschieden? Lange warst du ja ein Mann deines Dienstherren.

    #355299

    teu

    Wer sich für einen solchen Posten zur Wahl stellt, will ja ein festes Einkommen.

    #355301

    Cata, jetzt wissen alle, die hier mitlesen, was für eine Ausbildung Lange und Wiegand haben, das ist doch nicht schlecht.

    #355306

    Das stimmt nicht, Clemens. Die Ausbildung von Wiegand ist nach wie vor nicht so klar, obwohl sie letztendlich für die bevorstehende Wahl nicht ausschlaggebend ist. Ob Universitäts- oder Fachhochschulabschluss des OB ist egal. Jeder OB hat seine Berater und Wiegand ist nicht gerade zimperlich bei der Inanspruchnahme der Dienste von bestimmten externen Beratern. Hoffentlich haben sie einen soliden Abschluss und verstehen was von ihrer Disziplin. Und genauso wichtig: hoffentlich verfügen sie über eine gewisse Integrität und geht ’s ihnen nicht nur um die Kohle.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 7 Monaten von Cata.
    #355307

    @wolli

    Habe da einen sehr interessanten Artikel gefunden:

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/buergermeister-spd-korruption-regensburg-parteispenden-vorteilsannahme/

    Hier mal das Wesentliche daraus zitiert:

    „Wenn sich also ein Handwerksmeister oder Journalist als unabhängiger Kandidat für ein kommunales Wahlamt bewirbt, kann er Spenden gestückelt annehmen; er kann dem Spender auch im Gegenzug für die Spende konkrete (sogar rechtswidrige!) Amtshandlungen für den Fall seiner Wahl versprechen: All dies wäre nicht strafbar, da er weder den Vorschriften des Parteiengesetzes unterliegt noch ein Amtsträger ist, für den das Verbot der Vorteilsannahme gilt. Gegenüber dem Amtsinhaber, der sich zur Wiederwahl stellt, ist er damit klar im Vorteil. Einem Amtsträger ist es nämlich untersagt, einen Vorteil für sich oder einen anderen (etwa eine Partei) anzunehmen, wenn der Vorteil im Hinblick auf seine (künftige) Dienstausübung gewährt wird.

    Diese Ungleichbehandlung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 in dem Verfahren gegen den früheren OB von Wuppertal, Hans Kremendahl (SPD), moniert. In einer Grundsatzentscheidung hatte das oberste deutsche Strafgericht daher eine einschränkende Anwendung angemahnt. Der verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit umfasse auch die Chancengleichheit der Bewerber. Eine solche Chancengleichheit gebe es aber wegen der völlig unterschiedlichen Rechtslage nicht, da der Gesetzgeber bei der Erweiterung der Vorschrift gegen Vorteilsannahme die Konsequenzen für Spenden bei (kommunalen) Wahlkämpfen übersehen habe.

    Um diese Ungleichbehandlung wenigstens einigermaßen zu korrigieren, dürfe ein Amtsinhaber für die Annahme solcher Spenden nicht bestraft werden, die bezwecken sollen, dass er im Fall seiner Wiederwahl im Einklang mit „allgemeinen wirtschaftlichen oder politischen Vorstellungen“ handelt. In einer zweiten Entscheidung, die ebenfalls Herrn Kremendahl betraf, hatte das Gericht drei Jahre später jedoch betont, der „Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen“ könne bereits dann entstehen, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsinhaber „im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will“. Gerade bei sehr hohen Spenden könne der Eindruck entstehen, dass mit ihnen mehr verbunden werde als die zulässige Förderung einer allgemeinen politischen Linie.“

    Verrückt, oder?

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